aussage gegen aussage? angeblich ohne gurt gefahren...

6 Antworten

in dubio pro reo- im Zweifel für den Angeklagten

Eine Aussage des Polizisten ist nicht mehr wert, als die eines Bürgers.

Im übrigen ist das eine Bagatelle, ich kann mir nicht vorstellen, dass es da zum Prozess kommt.

 

PepsiMaster  16.05.2011, 21:18

Natürlich kommt es bei einer solchen Ordnungswidrigkeit zu einer Gerichtsverhandlung .. wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Wenn ein Betroffener mit einer Entscheidung der zuständigen Bußgeldbehörde nicht einverstanden ist und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, ist eine Verhandlung vor Gericht die notwendige Konsequenz .. irgendwie muss es ja zu einer Entscheidung kommen .. und die Trifft nunmal das Gericht.

Hallo, Aussage gegen Aussage wird sehr schwer werden.

Wenn Du in Widerspruch gegen die Geldbusse gehen willst, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung in der die Polizisten, die dann vom Gericht geladen werden.

Diese kommt dann sicher, denn es kommt nicht auf die Bussgeldhoehe an, sondern auf den Widerspruch gegen das Bussgeld und den Vorwurf, Ihr waehred nicht angeschnallt gewesen. Ihr behauptet Ihr ward angeschnallt, die Polizei sagt das Gegenteil.

Dieses verursacht sehr hohe Kosten udn die Aussicht auf Erfolg das Ihr gewinnt ist wirklich sehr klein. Im Kostenrahmen sind enthalten, die Prozessgebuehr fuer die Verhandlung, Richter, Amtsanwalt, Verdienstausfall fuer die beiden Polizisten, eventuell Gebuehren Eures Anwaltes, eventuelle ander Zeugen die die Polizei genannt hat, Ihr aber nicht gesehen habt.

So werden aus 30 Euro, die keine weiteren Nachteile fuer Euch bringen, schnell 400,00 - 700,00 Euro.

Urteile selbst, ist es den ganzen Aufwand des Widerspruches wert ?

Ihr werdet mit aller Warscheinlichkeit diesen Rechtsstreit verlieren, denn alleine gegen die Aussage der beiden Polizisten braucht Ihr sicher 3 - 4 Zeugen um einigermassen Glaubhaft vor Gericht zu erscheinen.

Ich kann Euch den Gedanken des Widerspruch nicht ausreden, Ihr muesst selbst entscheiden, zumal fuer diese Sache niemand Punkte in Flensburg bekommt, aber ich wuerde es bei den 30 Euro belassen und nichts weiter unternehmen.

Zu Eurer Mitteilung, ich habe sehr lange bei dem Rechtsschutzversicherer ARAG gearbeitet und habe einige Erfahrung in solchen Dingen.

Ich hoffe Ihr ueberdenkt die Geschichte sehr gut und nehmt Euch meinen gut gemeinten Rat zu Herzen.

Lg. Kurt

wäre nicht ratsam zu klagen(falls es soweit kommen würde),da selbst wenn ihr unwahrscheinlicherweise gewinnen würdet,die anwaltskosten,welche 30 euro bei weitem übersteigen selber zahlen müsstet.außerdem ist es leider so,dass wenn sonst nix gegen die polizisten vorliegt ihnen wohl eher gegelaubt wird.beiß in den sauren apfel und zahl die 30 euro. gibt schlimmeres

Also in dem Sinne Aussage gen Aussage, dass da gegeneinander aufgewogen wird und 2 das Eine behaupten, 2 was Anderes, dass dann halt nichts passiert, das gibt es gar nicht (wären es 3 für das Eine und nur 2 für das Andere, dann zählt einer mehr.... oder so, das gibt es so nicht.)

Am Ende wird eine Entscheidung getroffen, entweder für die eine oder andere Version.

 

Und die Aussage von Polizisten gelten nicht mehr als die von allen anderen, das ist die falsche Interpretation einer taktischen Gegebenheit, ich erklärs Dir:

 

 

Selbstverständlich wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wenn Ihr gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhebt, dieser Einspruch abgelehnt wird und hinterher dagegen klagt (nicht die müssen klagen, sondern ihr).

 

Und dann wir man die Polizisten als Zeugen zur verhandlung laden und das Gericht, sowie der Vertreter der Bußgeldbehörde und auch Ihr habt die Gelegenheit, diese zu befragen.

 

Und ist es schlüssig genug, was die da sagen, dann entscheidet der Richter, dass ihr nicht angeschnallt gewesen seid. Und hat er das entschieden, dann war das auch so (selbst wenn das hundertmal nicht so war, das war dann so).

 

Zunächst einmal wird der heraus zu finden versuchen, wo die Wahrheit liegt, zum Schluß jedoch wird der entscheiden, was die Wahrheit ist.

 

Dabei ist es eigentlich völlig unerheblich, ob die Zeugen das Polizisten waren oder nicht. Entscheidend ist, jetzt kommt der taktische Nachteil, den Ihr habt, Ihr müsst klagen. Wer klagt, darf auch lügen. Der Polizist ist Zeuge, unbeteiligter Dritter, unabhängig zudem und darf nicht lügen, würde bestraft im Falle einer solchen. Also wird zunächst einmal angenommen, dass der Zeuge nicht lügt - Polizist oder nicht.

 

Also hat ein Richter zwei Versionen. Eine von dem, der lügen darf und eine von dem, der nicht lügen darf.

 

Was glaubst Du wohl, was nimmt der hinterher an, wem glaubt man mehr?

 

Die Geschichte von Polizistenaussagen, die mehr wert sind, stimmt nämlich so gar nicht. Es sind die Zeugenaussagen, denen mehr Gewicht beigemessen wird, als die Aussagen  des Klägers, der zu seinem Schutz schließlich auch was falsches erzählen darf. Eine Zeugenaussage ist vor Gericht bereits ein Beweis, eine Aussage eines Klägers ist keiner. Also hat das Gericht Euch als Kläger und zwei Beweise gegen Euch. Jetzt rate doch mal, wie das ausgeht.

 

Grundlegend ist es also, und daraus bestehen letztlich Gerichtsverhandlungen zum großen Teil, die Glaubwürdigkeit einer Aussage in Zweifel zu ziehen, durch geschicktes Hinterfragen zu versuchen, dass der Zeuge sich in Widersprüche verwickelt, die Glaubwürdigkeit, die ihm erst einmal eingräumt wird, verliert und seine Aussage keinen Beweis mehr darstellt. Das muß nicht unbedingt geschehen, indem man den Zeugen bei einer Lüge erwischt, sondern z.B. klar stellt, dass der das gar nicht richtig erfassen konnte und vielleicht zu einem falschen Schluß gelangt ist Gelingt das nicht, hat man verloren.

 

Bei "einfachen Zeugen" ist das ja noch möglich. Da sitzen Leute, die sich eingeschüchtert fühlen, aufgeregt sind. Vor Gericht zu sitzen ist für den Normalbürger eher eine Grenzsituation. Polizisten verbringen einige Zeit vor Gericht in ihrem Berufsleben, sind erfahren im Umgang mit diesen, werden zudem gar geschult darin.

Diese als unglaubwürdig hinzustellen, ist erheblich schwerer, als beim unerfahrenen Bürger ist, der das erste mal vor Gericht hockt und aufgeregt ist, alleine deshalb schon einen Nachteil hat.

 

Daher kommt auch die Geschichte, dass Aussagen von Polizisten mehr gelten. Das tun sie keineswegs, nur kann man Polizisten seltenst bis kaum aus dem Gleichgewicht bringen und ihre Aussage in Zweifel ziehen, da das Profis sind auf dem Gebiet. Die sind die Ruhe selbst vor Gericht und haben selbst in ihrer Ausbildung den ein oder anderen Kniff gelernt, wie man vor Gericht agiert (z.B. "Ich habe das jetzt nicht mehr plastisch vor Augen und kann nur berichten, was ich damals zum Vorgang schriftlich festgehalten habe).

 

Man tritt also nicht selten als Anfänger gegen Profis an. Natürlich sind die im Vorteil. Nur zählt deren Aussage nicht alleine auf der Tatsache beruhend mehr, weil sie Polizisten sind, sondern deshalb, weil das alte Hasen sind.

 

Es wird also nicht augerechnet - 2 so und 2 anders. Das wird verhandelt und in dem Moment sieht die Rechung anders aus, 2 so lala und 2 Beweise, die man dummer Weise auch nicht einmal so leicht entkräften kann.

 

Ab und zu gelingt es doch - aber niemals nicht ohne Anwalt, denn was Ihr braucht, ist auch einen Profi, der mit den anderen Profis gleichziehen kann. Dann könnte alles offen sein.

juergen04  17.05.2011, 09:44

So ein unverständliches Gelaber  - sorry - und juristischen Blödsinn hab ich hier selten gelesen.

Der rechtzeitige Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid führt automatisch zu einer Gerichtsverhandlung. Eine "Klage" gibt es da nicht. Es ist echt zum Haareraufen, wie hier mit falschen Rechtsauskünfte um sich geworfen wird.

Der Richter wird die Glaubwürdigkeit sämtlicher Zeugen-Aussagen prüfen und wenn es ein erfahrener Richter ist, wird er auch die Aussagen der Beamten kritisch unter die Lupe nehmen. Ein Urteil setzt volle richterliche Überzeugung voraus, jeder Zweifel wirkt zugunsten des Betroffenen und führt zum Freispruch.

Viel Glück!

skyfly71  17.05.2011, 10:20
@juergen04

Das ist SO aber auch nicth ricfhtig, Volker. Abgesehen davon, daß ich es fast bewundernswert finde, wie viel Mühe sich fastlink mit der Antwort gemacht hat und es immerhin für Laien verständlich sein sollte, wirkt nicht JEDER Zweifel zugunsten des Angeklagten, sondern jeder VERNÜNFTIGE Zweifel. Das ist ja noch mal ein wesentlicher Unterschied.

Und ergänzend sei angemerkt, daß neben der Wahrheitspflicht als Zeugen bei den Polizisten auch immer die Frage zu beantworten ist, warum sie sich grundlos jemanden rauspicken sollten, falsche Vorwürfe erheben und sich damit auch noch der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. Die haben nix davon.

Mammilein  17.05.2011, 21:43

Also weder der Kläger noch Zeugen dürfen lügen. Alle sind verpflichtet die Wahrheit zu sagen und nichts zu verschweigen. Wird ein Zeuge oder Kläger oder Angeklagter einer Falschaussage (Lüge) überführt, wird er deshalb bestraft. Es kann sogar sein, dass er vereidigt wird! Das heisst dann entweder uneidliche Falschaussage oder Meineid, je nach dem! Ein Angeklagter oder Täter darf schweigen, doch wenn er etwas sagt muss es der Wahrheit entsprechen!!!

Still  19.05.2011, 09:07
@Mammilein

Als Beklagter darf er keine "falschen Anschuldigungen machen" Lügen darf er vollkommen straffrei.

Die Stimme eines Polizisten hat nicht mehr Aussagekraft als die eines Bürgers, es gibt auch keine Aussage gegen Aussage in dieser Form.

Es gibt einmal Ausagen der Zeugen (Polizeibeamten) und die Angaben der Beschuldigten (Fahrer / Beifahrer)

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Letztendlich zählt die Glaubwürdigkeit des einzelenen, warum sollte ein Polizist jemanden zu Unrecht beschuldigen ?

Dazu besteht keine Veranlassung, der Beschuldigte darf im Gegensatz lügen, der Beamte oder andere Zeugen dürfen nicht lügen, diese würden sich wenn es hart auf hart kommt  strafbar machen und ein Dizi riskieren.

 

Wenn Zweifel bestehen an den Zeugenaussagen, wird für den Angeklagten entschieden..