Strafe für gerufene Polizei?

10 Antworten

Wenn du dich von der Person bedroht, bedrängst, gefährdest etc. fühlst, solltest du in jedem Fall die 110 rufen. Auch wenn die Person eine Gefahr für sich darstellt.
Letztendlich wirst du so oder so nichts zahlen müssen, ca. 95% der Einsätze bei denen "hilflose Person" gemeldet ist stellen sich als Falschalarme raus.
Dann wird einfach die Leitstelle angefunkt, "Person scheint zurechnungsfähig zu sein, keine Anzeichen auf BtM oder Alko-Intox, wir sind wieder auf Status 1", und dann wars das. Keine Rechnung, Sache gefressen, fertig. Beim Schichtende wird eventuell der Einsatz nochmal berichtlich erwähnt, das liest sich aber auch kein Schwein mehr durch und landet bei den Akten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich weiß jetzt nicht so genau, was du meinst mit behindert. Es schon lange her, da lief die ganze Zeit ein älterer Herr in meiner Gegend, es kam mir komisch vor, fragte ob er auf was wartete und er antwortete, dass er auf seine Tochter wartet, die sich verspätet hat. 

Hörte sich also normal an, nur nach eine halben Stunde lief er immer noch rum, da rief ich die Polizei unter der normalen Nummer (also nicht 110) an und fragte, ob sie jemand vermissen. Ja taten sie, da war einer auf dem Seniorenheim "ausgebrochen".

Eine Strafe muss du nicht zahlen, wenn du der Überzeugung bist, dass da eine Straftat passiert oder eine hilflose Person ist.

Nein, sonst würde bald niemand mehr die Polizei rufen wenn man jedes mal strafe zahlen muss, weil man wegen eines verdachtes angerufen hat. Nur wenn sich dann rausstellt das du vorher wusstest das alles nur gestellt ist, bekommst du eine dran, und dabei muss es nicht nur eine Geldstrafe sein.

Wenn du in einer Notsituation die Polizei rufst, ist es egal ob der Mensch geistig behindert ist oder nicht. Wenn dir etwas allerdings komisch vorkommt, so im Sinne von "der Mensch wirkt so, als ob er alleine nicht zur recht kommt" (kommt immer mal vor, dass behinderte Menschen aus Einrichtungen abhauen), dann bitte nicht den Notruf wählen, sondern die örtliche Polizei anrufen.

Nein, es ist im Interesse des Staates, dass sich Bürger sinnvoll um einander kümmern und Personen, die sich oder andere gefährden können, professioneller Hilfe zugeführt werden. Unterem dafür ist auch die 110.

Wenn ein Anrufer sich korrekt meldet und das Eintreffen der Polizei abwartet, gibt es keinen Hinweis auf eine missbräuchliche Nutzung des Notrufs.

Die Einsatzzentrale gibt dann vermutlich den Einsatz als "hilflose Person" an die Einsatzfahrzeuge weiter, was auch einen Betrunkenen bezeichnen kann, der dann zur Ausnüchterung mitgenommen wird.