Kann der “Exmieter” mich für angebliche Nachzahlungen belangen?

9 Antworten

Von Experte Renick bestätigt

Du bist der falsche Adressat, du hast keine vertragliche Beziehung zum Vermieter. Ihm schuldest du deshalb nichts. Wenn er Forderungen hat, muss er sie an den Mietvertragspartner richten. Dem gegenüber müsste er sie aber belegen (können).

1. Du meinst wohl Ex-Vermieter.

2. Wenn du nicht im Mietvertrag stehst, kann der Vermieter von dir gar nichts verlangen, höchstens von deinem Ex-Freund. Dazu müsste man aber wissen, was zu den Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart wurde. Das wird dich aber heute vermutlich nicht mehr wirklich interessieren. Falls dein Ex jetzt tatsächlich durch dich höhere Betriebskosten (nach-)zahlen muss, wäre es anständig von dir, dich mit ihm zu einigen. Da hängt es jetzt von dir ab, wie du so durchs Leben gehst... Höhere Betriebskosten für 2020 dürften dann aber eigentlich erst mit der Abrechnung für 2020 im nächsten Jahr zum Tragen kommen. Etwas seltsam, das alles...

3. Strom? Den Vertrag schließt doch eigentlich der Mieter selber mit dem Versorger ab...

Insgesamt liegen hier zu wenig Informationen für eine verbindliche Antwort vor.

Quarkstopf schreibt:

Nun Monate nach dem Auszug werde ich von ihm per Mail kontaktiert das ich doch eine horrende Summe als Nachzahlung der Stromrechnung begleichen soll.

Wenn man Strom verbraucht hat, muss es darüber ja eine Vereinbarung gegeben haben - außer, man war Gast in einer fremden Wohnung.

Du warst in dieser fremden Wohnung entweder

  • A) Gast,
  • B) geduldeter Bewohner oder
  • C) Unter-Mieter
  • D) Haupt-Mieter

Quarkstopf schreibt::

Ich wohnte Anfang von Mitte März bis Juni/Juli bei meinem (ex)Freund.

Das sagst du. Bist du Mitte März mit deinem Eigentum eingezogen? Oder hast du nur deinen Freund besucht - und bist dann doch länger geblieben? Hast vielleicht nach sechs Wochen dein Eigentum dorthin transportiert? Jedenfalls wolltest du irgendwann (wann?) in den Mietvertrag deines Freundes aufgenommen werden.

Zu A) Ein Gast kann davon ausgehen, dass sein Gastgeber Licht und Wasser und so weiter, also was der Gast dort verbraucht, für ihn bezahlt. Wenn du also zum Beispiel sechs Wochen Gast warst (das ist so die Obergrenze, bis zu der man das behaupten kann), kann nicht von dir erwartet werden, dass du Strom für diese Zeit bezahlst - außer, dies ist eigens mit dir vereinbart worden (was man ja machen kann, auch mit Gästen).

Zu B) Ein geduldeter Bewohner kann sicher nicht davon ausgehen, dass er Licht, Wasser usw. geschenkt bekommt. Wenn ich mir ein Auto ausleihe von einem Bekannten, zahle ich ja auch den verbrauchten Sprit.

Daher könnte ein konkludenter Vertrag entstanden sein, durch dein schlüssiges Handeln. Wenn du ein Licht anmachst oder das Klo benutzt, zeigst du dich damit einverstanden, die Kosten dafür - zumindest anteilig - zu übernehen.

Hier scheint es so zu sein, dass eine abweichende Regelung eigens verabredet sein müsste. Beispiel: "Schatz, ich möchte dich verwöhnen: Bedien' dich, ich übernehme alle Kosten!"

Zu C) Sobald du mit deinem Freund verabredet hast, dass du in seiner Wohnung nicht nur ein Gast bist und auch nicht nur (etwa mangels sonstiger Bleibe) ein geduldeter Bewohner, sondern regulär und voll da wohnst, bist du sein Untermieter!

Ihr beide habt an diesem Tag einen mündlichen Untermiet-Vertrag geschlossen. Ein solcher Vertrag kann pauschal sein - also etwa 300,- warm inkl. Strom und Wasser usw. - oder aber eine verbrauchs-abhängige Miete beinhalten.

Mein Tipp: Spätestens ab dem Zeitpunkt, an dem du und dein Freund euch darüber geeinigt habt, dass ihr versucht, gemeinsame Hauptmieter dieser Wohnung zu werden und die Miete kopfteilig zu übernehmen, habt ihr auch - zumindest konkludent - vereinbart, die warmen und die kalten Nebenkosten dieser Wohnung kopfteilig zu übernehmen.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt schuldest du also deinem Vermieter - das war dein damaliger Freund und Mitbewohner - die Hälfte der laufenden Kosten für diese Wohnung, warme und kalte Kosten, also auch Strom und Fernseh- und Internet-Gebühren usw - falls nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart worden war.

Dies alles schuldest du deinem Vermieter - und nicht dem Vermieter deines Freundes!

Zu D) Der Hauptmieter der Wohnung war de facto dein Freund: Er hatte eine Vereinbarung über die Nutzung der Wohnung und über die Bezahlung dieser Nutzung - mit einem Eigentümer, seinem Vermieter, auch wenn dieser vielleicht nicht legal gehandelt hat bei dieser Vermietung.

Wenn dieser Eigentümer und Vermieter der Wohnung auch der Vertragspartner des Stromlieferanten war, hat er vermutlich einen zumindest konkludenten Vertrag mit seinem Hauptmieter, deinem Vermieter, also deinem Freund, abgeschlossen.

Normalerweise wird dabei vereinbart, dass der Nutzer von Strom dafür einen Preis entrichtet, der seinem Verbrauch entspricht und dem Preis entspricht, den der Lieferant für einen solchen Verbrauch verlangt.

Hatte dein Freund nun einen Verbrauchszähler für eure Wohnung? Falls ja, schuldet er seinem Vermieter mutmaßlich Geld für den Strom, den ihr beide laut Zähler verbraucht habt.

Ohne eigenen Verbrauchszähler wird es schwierig. Jedenfalls kann dein Freund dann von seinem Vermieter verlangen, dass dieser seine Stromrechnung zeigt und dazu erläutert, welchen Anteil dein Freund davon übernehmen müsste und weshalb.

So, nun wieder zu dir:

Dein Ex-Freund schuldet nun seinem Vermieter eine gewisse (wenn auch vielleicht umstrittene) Summe Geld für verbrauchten Strom.

Nun kann dein Ex von dieser verlangten Summe von dir die Hälfte fordern - zumindest für die Zeit, die ich oben geschildert habe.

Du kannst dann deinem Freund gegenüber die Höhe der Summe bezweifeln - und dieser das dann gegenüber seinem (Ex-?)Vermieter. Dann sollten Abrechnungen vorgelegt und die Anteile begründet werden, siehe oben!

Nun kann dein Ex aber seinem (damaligen? jetzigen immer noch?) Vermieter erklären, du würdest ihm deine Hälfte des Geldes noch nicht gegeben haben, er solle es doch von dir direkt einfordern, er wolle oder könne das nicht tun (von wegen Streit mit der Ex, das kommt ja vor).

Dann müsste geprüft werden,

  • ob die Forderung stimmt und
  • ob der Vermieter die Berechtigung erlangt hat, an Stelle seines Stromkosten-Gläubigers die Hälfte dieser Kosten bei dir einzutreiben.

Und falls der Ex-Vermieter von dir die gesamte Summe fordert, sollte geprüft werden, ob du

  • als Möchtegern-Mitmieterin,
  • als damalige Partnerin des Hauptmieters
  • als Mitbewohnerin
  • als de facto Mit-Hauptmieterin
  • oder als sonstwas

dem Ex-Vermieter die volle Summe (soweit sie gerechtfertigt ist) für den Strom für diese Zeit schuldest, nämlich als

gemeinsame Gesamt-Schuldnerin aus dem Wohn- und (möglicherweise) de facto Miet-(Haupt-)Verhältnis.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Vermieter mit seiner Forderung auf dich zugreift, indem er quasi durch den zwischen euch stehenden Haupt-Mieter durchgreift. Beispiel aus einem anderen Gebiet: "Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch ein direkter Durchgriff seitens des Bauherrn gegen den Subunternehmer möglich."

Oder aber der Vermieter möchte dir die Gelegenheit geben, eure gemeinsamen Schulden alleine zu tilgen, um deinem Ex Probleme mit dem Gesetz zu ersparen und mitnachfolgenden Kosten, etwa durch ein Mahnverfahren, eine Klage und damit verbundene Anwalts- und Gerichtsgebühren - die dann auch (zumindest teilweise) auf dich zukommen könnte - etwa im Zuge eines Regresses deines Ex gegen dich.

Ich glaube kaum, dass man wegen der illegalen Seiten des Mietverhältnisses die Kosten für Strom ganz abwehren kann - höchstens auf dem Weg einer Drohung an den Vermieter, dies illegalen Seiten aufzudecken, was aber einer illegalen Nötigung gleichkommen könnte.

Das Beste wäre also,

  1. die Höhe der Forderung zu prüfen und Belege zu verlangen,
  2. um dann zu prüfen (beim Ex oder bei dessen Vermieter), was der Ex davon bereits beglichen hat oder demnächst begleichen wird,
  3. um dann anzubieten, von einer belegten und angemessenen Forderung die Hälfte - die man ja auch de facto verbraucht hat! - bis dann und dann zu begleichen (evtl. in Raten).

Gruß aus Berlin, Gerd

GerdausBerlin  22.11.2020, 12:46

Oder vielleicht warst auch du rechtlich Mit-Hauptmieter, falls ihr drei, du, dein damaliger Freund und sein damaliger Vermieter, dies so verabredet habt - auch wenn dies nur mündlich und nicht schriftlich geschah, vielleicht, weil der Vermieter Ärger mit einem Amt oder einem (Haupt-)Eigentümer befürchtet hatte!

Nirgendwo steht, dass ein Hauptmietvertrag schriftlich geschlossen werden muss. Frage dich also, ob der Vermieter deines damaligen Freundes nicht auch dich mündlich als Haupt-Mieterin akzeptiert hatte, als ihr dies ihm vorgeschlagen habt!

Dann müsstest du mutmaßlich gesamtschuldnerisch die gemeinsamen Schulden - auch für Strom (soweit verbraucht) - tragen, kannst aber deinen Ex für dessen Anteil danach in Regress nehmen.

Quarkstopf 
Fragesteller
 22.11.2020, 13:55

Der Mietvertrag bestand zwischen meinem Exfreund und des Vermieters. Als ich einzog bat ich darum auch aufgenommen zu werden, das lehnte der Vermieter aber ab. Die Wohnung sei nicht angemeldet, will er nicht machen, Blablabla. Nebenkosten sollen wir mehr zahlen. Eine Person mehr, ist ja okay.
Stromkosten, Wasser und Heizung waren in den Nebenkosten enthalten, so steht es im Vertrag. Die Rechnung bezieht sich wohl auf die Heizung, die ich im Sommer und Frühling nicht benutzte solange ich dort wohnte. Es gab keine Nebenkostenabrechnung oder Ähnliches. Auch die “Rechnung “ selbst habe ich nie gesehen. Nur die Anforderung per Mail. Er schrieb, das wenn ich/wir ihm das Geld nicht innerhalb 2 Wochen überweisen sollte, er rechtliche Schritte einleiten wird.

GerdausBerlin  22.11.2020, 18:08
@Quarkstopf

1.) "Die Wohnung sei nicht angemeldet". Was bedeutet das? Wo war sie nicht angemeldet?

2.) War eine Pauschale vereinbart für die Nebenkosten, mit der die dann vollkommen abgegolten wären, oder sollte ein monatlicher Abschlag geleistet werden auf die Nebenkosten, die sich nach einem Jahr aus der Abrechnung als tatsächliche Kosten ergaben?

3.) Eine Person mehr = höhere Nebenkosten, das ist üblich. Der Grund ist vor allem der höhere Verbrauch an Wasser und Abwasser, und dann wohl noch wegen einer gerechteren Verteilung sonstiger Haus-Kosten (Versicherungen usw.) auf alle dort wohnenden Mieter.

4.) "Die Rechnung bezieht sich wohl auf die Heizung, die ich im Sommer und Frühling nicht benutzte solange ich dort wohnte."

Wenn mit Strom geheizt wird, kann das sein. Aber: Heizkosten - ob für Strom, für Gas, für Öl oder für Fernwärme - werden üblicherweise umgelegt auf ein ganzes Jahr. Vor der Jahres-Abrechnung sind normalerweise jeden Monat Abschläge zu entrichten.

Diese monatlichen Abschläge sind Bestandteil der monatlichen Mietkosten. Es ist üblicherweise nicht so (soweit ich weiß), dass der Mieter von Oktober bis März die gesamten Heizkosten für ein Jahr übernimmt, um dann von April bis September nichts zu zahlen.

Meine These lautet: Wenn nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart worden ist, muss auch ein Kurzzeit-Mieter im Sommer die anteiligen Heizkosten-Abschläge übernehmen. Aber da bin ich mir unsicher.

Nächste Frage: Hat der Vermieter - über den vereinbarten Untermiet-Zuschlag - mehr verlangt pro Monat als er vorher verlangt hat? Also etwa für Mai mehr als für den Februar?

Falls nicht, dann kann man ihm keinen plötzlichen Wucher vorwerfen. Dann könnte man höchstens verlangen, dass er eine Zwischen-Abrechung vorlegt - oder er kann verlangen, dass der Mieter wartet, bis die Jahres-Endabrechnung des Strom-Lieferanten kommt.

So mal meine Überlegungen. Da die Sache recht verzwickt ist, kann man am Ende (wenn man alle Rechtswege beschreitet) teilweise Recht bekommen - aber doch für einen anderen Teil nicht nur die beurteilten Kosten (hier: für Strom) übernehmen muss, sondern eben auch noch einen Teil der Gebühren für Mahnungen, Gerichtsverfahren und Anwälte.

Daher wäre es zweckvoll, sich vor Ablauf der 14 Tage (die übrigens meist als ausreichend gelten) mit dem Forderer in Verbindung zu setzen um A) Verfahrenskosten für beide Seiten einzusparen und B) die Haupt-Kosten (hier: für Strom) auf dem Verhandlungs- und Vergleichswege zu verringern.

Gruß aus Berlin, Gerd

GerdausBerlin  22.11.2020, 18:19
@GerdausBerlin

Ein Beispiel: Die Stromkosten für die Heizkosten betrugen 2.400,- € im Jahr für den Zeitraum bis Ende Januar 2020. Daraus errechnet der Vermieter dann korrekt einen Abschlag für Februar 2020 bis Ende Januar 2021 von 200,- € im Monat.

Dieser Abschlag ist Bestandteil der monatlichen Miete. Nun kann es sein, dass du deinem Ex-Freund als damalige Unter-Mieterin vereinbart hattest, jeden Monat die Hälfte seiner Kosten für Unterkunft und Heizung zu tragen. Dann müsstest du wohl auch jeden Monat 100,- für Strom an ihn entrichten - und er 200,- an den Vermieter. Und zwar spätestens am 3. eines jeden Monats!

Und nach Ende Januar 2021 könnte er dann vom Vermieter eine Endabrechnung verlangen - oder vielleicht schon bei seinem Auszug - und du von deinem Freund bei deinem Auszug oder auch erst Ende Januar 2021.

Jedenfalls spricht nichts dagegen, dass der Abschlag für Strom am 3. eines jeden Monats fällig war. Und falls der Abschlag, der etwa am 3. Mai fällig war, zu hoch ausfiel, wäre eine Rückerstattung des Vermieters an dich (und entsprechend deines Vermieters, also seines Ex-Freundes, an dich) erst nach einer End-Abrechnung fällig - also entweder nach einem Jahr Abrechnungszeitraum (oder vielleicht doch bereits nach einer Sonder-Abrechnung nach dem Auszug).

Natürlich nicht. Schließlich hast du dort nicht gewohnt.

frodobeutlin100  22.11.2020, 11:32

gewohnt offensichtlich schon ....

Ich verstehe deine Frage so, dass du mit deinem Ex eine Vereinbarung hattest, nach der du zwar mietfrei bei ihm wohnen durftest, dafuer aber die Nebenkosten oder einen Teil davon zahlen solltest. Dies hast du aber nicht oder nicht im vereinbarten Umfang getan und jetzt fordert dein Ex von dir den noch ausstehenden Betrag ein. Richtig?

Wenn ihr das so vereinbart hattet, musst du auch zahlen. Im Streitfall muesste dein Ex aber nachweisen, dass es diese Vereinbarung auch wirklich gab.

Quarkstopf 
Fragesteller
 22.11.2020, 11:43

Nein. Ich zog bei ihm ein, der Vermieter wollte mich aber nicht in den Vertrag aufnehmen. Trotzdem wollte er die Nebenkosten erhöhen, das wurde auch gemacht. Eine Person mehr, ist ja in Ordnung. Die Miete und Nebenkosten wurden von uns (mit und meinem Freund) 50/50 geteilt. Wir zogen vor ein paar Monaten aus. Nun bekomme ich diese Nachrichten von meinem “Exvermieter” per Mail. Alles ohne irgendeinen Beweis oder Rechnung.

DerCaveman  22.11.2020, 11:52
@Quarkstopf

Der Vermieter kann keine Forderungen an dich stellen (gut, er kann sie stellen aber nicht gerichtlich durchsetzen). Du stehst in keinem Vertragsverhaeltnis mit dem Vermieter deines Ex und hast auch nie in einem Vertragsverhaeltnis mit diesem gestanden. Der Vermieter hat sich mit all seinen aus dem Mietverhaeltnis resultierenden Forderungen an deinen Ex zu wenden, also an seinen ehemaligen Mieter.

Moeglicherweise kann dein Ex aber Teilforderungen an dich stellen.

uschifragen  22.11.2020, 12:09
@Quarkstopf

Ein Fall für den Papierkorb.

Quarkstopf 
Fragesteller
 22.11.2020, 12:15
@uschifragen

Ich danke euch alles sehr für die schnellen und zahlreichen Antworten. Sowas macht einen immer schnell sehr nervös und ängstlich, gerade wenn man die Rechtslage nicht gut genug kennt..