Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert bei einem Schaden in der Mietwohnung?

9 Antworten

Ich habe mir jetzt wirklich die Mühe gemacht und Deinen langen Fragetext und alle bisherigen Kommentare durch zu lesen. Dabei sind mir einige Dinge aufgefallen:

1. Es fällt Dein zum Teil unglaublich hässlicher Ton auf, den Du gegenüber den Leuten hier an den Tag legst, die sich die Mühe geben, sich mit Deinem Problem auseinander zu setzen.

2. Du schreibst im ersten Absatz bereits, dass Deine Vermieterin die Wohnung auf Deine Kosten renovieren lassen will und dann geht es nur um die Türen. Unter "ganzer Wohnung" stelle ich mir schon was anderes vor.

3. Du gibst selbst zu, dass Deine Katzen ihr Übriges getan haben. Also besteht eine Haftpflicht Deinerseits für die Beschädigung, die Deine Katzen angerichtet haben.

4. Fräulein Vermieterin muss natürlich nicht warten, bis Deine Versicherung mal in die Gänge kommt.

5. Du hast Ihr angeboten, das über Deine Versicherung zu regeln und nun will sie Geld nicht von Dir, sondern von Deiner Versicherung. Das ist ein riesen Unterschied.

6. Was der Gutachter aufgrund seiner Erfahrung festgestellt hat, ist doch vollkommen richtig. Im Übrigen muss es bei guter Haltung überhaupt nicht sein, dass Katzen Türen verkratzen.

7. Der Gutachter kann überhaupt nicht sagen, was versichert ist und was nicht, denn er hat erst einmal nur ein Gutachten zu machen. Insofern ist er diesbezüglich nicht ernst zu nehmen.

8. Wenn Dein Versicherungsvertreter dagegen sagt, dass Du ausreichend versichert bist, wird das zutreffen.

9. Die Haftpflichtversicherung wird es unter normalen Umständen nicht ablehnen, den Schadensersatz zu übernehmen, wenn Deine Police auch für die Haltung von 4 Katzen ausgelegt ist.

Sie ist es auch, die aufgrund des Gutachtens und weiterer Informationen darüber entscheiden wird, wieviel sie erstatten wird. Angenommen, sie kommt aufgrund des Alters der Türen von über 20 Jahren zu dem Schluss, dass sie die Hälfte bezahlen wird, erhält Deine Vermietern 1500 € und den Rest kann sie sich an den Hut stecken. Sie darf dann den Rest auch nicht von Dir fordern und es ist Sache der Versicherung, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

10. und Fazit: Reg Dich nicht auf, lehn Dich entspannt zurück und warte ab, was die Versicherung mitteilt. Auch Dein Anwalt kann erst einmal gar nicht mehr machen.

Und zum Schluss:

Auch ein Haus, das über 10 Jahre alt ist, ist kein altes Haus. Auch Türen, die über 10 Jahre alt sind, sind noch lange nicht alt. Bei pfleglicher Behandlung sehen Türen auch nach 20 Jahren noch top aus.

Das Haus selbst ist schon uralt! Laut Vermieterin ist es irgendwann zwischen Weltkrieg 1 und 2 gebaut worden oder sogar noch eher^^

Die Türen sind weder in meiner Mietzeit noch in der Zeit vom Vormieter, der locker 20 Jahre dort wohnte ausgetauscht worden!

Es geht nicht nur um die Türen! Es geht um den Boden und um das Streichen der Wände und um das Fließen von Küche und Bad sowohl auch um den Balkon, welchen sie neu Fließen lassen will und das Geländer welches durch das Wetter morsch ist usw. Insgesamt will sie eine extrem übertriebene Summe Geld von mir (Wobei ich weder vom Bad etwas dafür kann (die Firma die das gefließt hat, hat es falsch gemacht und so kam irgendwann ein Teil der Fließen wieder runter, der Balkon ist morsch weil er seit Jaaaaahren nicht gemacht wurde, die Fließen sind angehoben, weil der Winter sein übriges tat, der Boden wurde beschädigt als sie einen Schrank aus dem Raum rausbaute usw))

Zum Punkt hässlicher Ton: Ich bin ehrlich gesagt selbst geschockt, wenn man etwas fragt und einem dann gleich dieses und jenes noch mit angedichtet wurde! Ja da werde ich schon etwas sauer wenn man dann alles 5 mal erklären muss! Oder mir sagt ich hätte den schaden nicht gemeldet (wo soll das stehen) usw. Klar bin ich da dann etwas verärgert! Habe jedoch niemanden beleidigt, weshalb ich deinen hässlicheinwand nicht verstehen kann!

Zu Punkt 6: Ja es kann sein, dass es Katzen gibt, die nicht an Türen Kratzen! Hier hat es mein großer Kater eben gemacht! Ich habe in einigen Wochen sehr viel arbeiten müssen und ihm hat das halt nicht gepasst! Sowas nennt sich dann aber Leben, deshalb hab ich vor 6 Jahren diese 4 Prachtstücke in meine Versicherung mit aufgenommen!

@AudiA489
und einem dann gleich dieses und jenes noch mit angedichtet wurde!

Du schreibst zwar einen langen Text, gibst aber nur unvollständige Informationen preis. So liest es sich in der Frage z. B. so, als wäre das Haus etwas über 10 Jahre alt und jetzt schreibst Du, dass es schon 80 Jahre oder älter wäre. Außerdem will die Vermieterin plötzlich nicht nur 3000 €, sondern die gesamte Renovierung der Wohnung erstattet haben. Wundere Dich nicht, dass dann auch mal Antworten kommen, die Dir nicht so gefallen.

Sowas nennt sich dann aber Leben,

und weil das so ist, muss man als Halter der Tiere eben für deren Sachbeschädigungen haften.

Grundsätzlich ist es doch so:

Wenn Du vor etwas mehr als einem Jahr die Wohnung renoviert übernommen hast und im Mietvertrag steht das so drin, musst Du die Wohnung auch wieder renoviert zurück geben. Wenn aber unrenoviert übernommen und im MV steht was von Renoviersungspflicht, musst Du dennoch nicht renovieren.

Die von Dir jetzt genannten Schäden kann sie zwar auch Dir und Deiner Versicherung mitteilen und diese wird auch das begutachten lassen, aber das bedeutet noch lange nicht, dass die Vermieterin willkürlich Schadensersatz verlangen kann und auch erhält. Die Versicherung wird sich sehr genau anschauen, welche Schäden Du oder Deine Katzen verursacht haben und welche nicht. Das Übergabeprotokoll spielt höchstens eine untergeordnete Rolle dabei. Mach Dir also vor allem keine Sorgen über möglichen Schadensersatz. Du bist versichert und die Versicherung wird einen gewissen Teil der Forderung bezahlen und auf dem Rest bleibt Deine Vermieterin sitzen. Gib auch nicht zuviel Geld für Deinen Rechtsanwalt aus. Er soll sich höchstens um das kümmern, was nichts mit Schäden zu tun hat. Zum Beispiel Abwehr von zu Unrecht geforderten Schönheitsreparaturen.

@bwhoch2

Ich habe nie behauptet, dass das Haus nur 10 Jahre alt ist sondern mindestens über 10, was ich eben dazu geschrieben habe, weil es mir rein um die Frage des Wiederbeschaffungswertes geht und ich dachte das sei relevant!

Dass ich nicht mehr als die Türen erwähnt habe liegt daran, dass es mir gerade um die Türen geht und nicht um den Rest!

Und genau das meine ich, für die Frage sind all eure Fragen nicht relevant. Und ich hab noch keine einzige Anwort bekommen. Ein "Lehn dich zurück" hilft mir gerade nicht.

Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung besenrein zur Verfügung gestellt bekomme! Das Bad wurde damals neu gefliest aber da ich diese Schäden nicht zu vertreten habe ist mir das eigentlich auch egal. Das hat der Anwalt schon abgewedelt genau wie alles andere. Übrig bleiben die Türen:

Hier habe ich nie behauptet nicht zahlen zu wollen oder zu können! Sondern eben dass ich den Schaden absolut überzogen finde (Zumal ich nicht 7 sondern nur 3 Türen zu vertreten hätte)

Es geht darum, dass der Schaden einfach zu beheben wäre und sie dann gleich auf deutsch gesagt das Haus wegen ein paar Kratzspuren einreissen will. Und da stelle ich mich nunmal quer! Irgendwo hab ich dann eben keine Lust mehr! Ich bin kein Goldesel wo man alles mögliche rausziehen kann! Sie hat das bei zwei anderen Mietern gemacht und verloren, wieso sollte ich also einfach nachgeben? Ich mein das auch alles nicht böse.. nur hab ich langsam keine Kraft mehr, ich hab Bauchschmerzen weil diese Frau das Böse in Person ist. Sie hat meine Mutter angerufen !!!!! (ich bin 28 und meine Mama hat damit nichts zu tun, sie war vielleicht 2 mal in meiner Wohnung) und hat ihr gedroht sie würde sich das Geld schon holen usw..

Urkundenfälschung am Übergabeprotokoll usw. Ich hab da keine Kraft mehr

@AudiA489

Du kommst jetzt schon wieder mit Brocken daher. Jetzt auf einmal sind die anderen Forderungen schon abgewendet. Schreib das doch gleich! Es macht eben schon einen sehr großen Unterschied, ob ein Haus "mehr als 10 Jahre" alt ist oder über 80.

Und da stelle ich mich nunmal quer!

Sofern Deine Haftpflichtversicherung für die Kratzschäden grundsätzlich aufkommt (wie es Dein Versicherungsvertreter behauptet), darfst Du Dich gar nicht mehr wirklich einmischen und Dich quer stellen schon gar nicht. Es ist dann allein die Einschätzung der Versicherung, wieviel sie zahlen will oder eben nicht. Was die Versicherung nicht bezahlt, brauchst Du auch nicht zu bezahlen. Insofern bist Du auch kein Goldesel, wo man was raus ziehen kann.

Deswegen nochmal: Lehn Dich zurück und entspann Dich!

Im übrigen stimmt es nicht, dass Du noch keine Antwort erhalten hast. Das hier ist kein Forum für Wunschantworten und Du klagst doch nur, weil Du noch keine Wunschantwort bekommen hast. Aber ich will Dir jetzt trotzdem eine geben. Vielleicht geht es Dir dann für den Moment besser:

Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert?

Wenn in einem Haus, das schon über 70 Jahre alt ist, die Echtholztüren beschädigt werden, so darf man getrost davon ausgehen, dass der Zeitwert 0 € beträgt, wenn diese Türen auch so alt sind. Du musst also nichts für die Türen bezahlen und Deine Versicherung wird das auch so sehen.

(Ausnahme: Es handelt sich bereits um denkmal geschützte Türen oder, wenn es besondere sind, um solche die bereits antiquarischen Wert besitzen, was hier aber wohl kaum zutrifft.)

Bist Du jetzt zufrieden?

@bwhoch2

Ich frag ja nicht aus Langeweile.. sondern weil ich es eben nicht besser weiß. Und ich glaubte mich mal zu erinnern dass da was mti 10 jahren war als Grenze usw!

Broken hin oder her, was mit den anderen Schäden ist, hat mit den Türen absolut gar nichts zu tun^^ es waren sogar noch eine ganze lange Liste mehr^^ Aber das hat mit den Türen nichts zu tun, denn hier ist der einzige Schaden, den ich tatsächlich zu vertreten habe. und das ist mir durchaus bewusst! Jetzt geht es ja nur noch darum um wie viel usw..

@AudiA489
Jetzt geht es ja nur noch darum um wie viel usw..

Und genau das ist jetzt Sache Deiner Versicherung, sofern sie grundsätzlich Deckung aufgrund Deiner Police übernimmt. Da kannst Du dann gar nichts machen und wirst auch nicht mehr zur Kasse gebeten.

dass da was mti 10 jahren war als Grenze usw

Da gibt es keine feste Grenze. Es kommt darauf an, um was es sich handelt und um welche Qualität. Teppichböden werden in der Regel nach 10 Jahren als abgewohnt betrachtet, was sie in der Regel auch sind.

Laminat schlechter Qualität ebenfalls.

Türen, schlechter Qualität vielleicht nach 15 oder 20 Jahren.

Gute Qualität hält wesentlich länger und ist auch entsprechend teurer.

Und so geht das durch alle Bau- bzw. Einbauteile durch.

Armaturen: Hochwertige Qualitätsarmaturen halten 30 Jahre oder länger. Billige Baumarktqualität aus China vielleicht nur 5 Jahre, wenn überhaupt.

Es kommt also sehr auf den Einzelfall an und deswegen schickte die Versicherung auch einen Gutachter. Sie würde keinen schicken, wenn sie die Haftung grundsätzlich ablehnen würde, weil keine Deckung aufgrund der Police besteht.

@bwhoch2

Es sind Echt-Holztüren. Deswegen so anfällig für Kratzer!

Die Versicherung widerspricht sich sehr, weshalb ich jetzt so unsicher bin! Der Vertreter sagt ja kein Thema ist abgesichert und der Gutachter sagt, "na wenn sie 4 Katzen halten, dann müssen sie mit solchen Schäden eben rechnen und deshalb ist es kein Versicherungsfall" Und genau das versteh ich nicht, denn ich habe genau aus diesem Grund die Tiere mit reingenommen! Da könnte man ja auch sagen hey du hast ein Auto also musst du mit einem Unfall rechnen, somit zahlen wir nicht. Und genau da liegt der Punkt der mich so extrem verunsichert!

@AudiA489

Hättest Du meine bisherigen Antworten gelesen, wärest Du jetzt schon beruhigt. Der Gutachter hat überhaupt nichts zu sagen. Er hat sein Gutachten zu machen und jemand anders in der Versicherung entscheidet oder hat bereits entschieden, ob grundsätzlich Deckung besteht oder nicht. Die Einschätzung des Gutachters hat überhaupt nichts zu sagen.

Dein Vertreter wird recht haben, denn wenn das nicht so wäre, hätte die Versicherung doch keinen Gutachter geschickt. Der kostet doch auch viel Geld.

Es sind Echt-Holztüren. Deswegen so anfällig für Kratzer!

Lackierte Stahltüren genauso, Furnierte Türen genauso. Sag mir, welche Türen Du Dir wünscht, die dann nicht anfällig wären.

@bwhoch2

Es geht darum, dass ich eben auf Grund des Gutachtens die Allianz nicht zahlen will! Und das ist mein Problem^^

@AudiA489

Liegt Dir ein Schreiben der Versicherung vor, das eindeutig aussagt und begründet, weshalb sie hier keine Deckung übernehmen will?

Der erste Ansprechpartner wäre dann nicht mein Anwalt, sondern mein Versicherungsvertreter. Der will mich als Kunden behalten und wird mir dann schon erklären, weshalb die Versicherung hier leider nicht einspringen kann.

Dann erst gehe ich mit allen Dokumenten, insbesondere mit dem Brief der Versicherung zum Anwalt.

@bwhoch2

Hab ich gemacht, ich hab dort angerufen und der sagte er hat keinen Zugriff weil das alles über den Anwalt läuft (Ich muss sagen, dass mein Versicherungsvertreter eine Flasche ist und ich nur noch mit der Haftpflicht dort bin, weil ich da an die Laufzeit gebunden bin)

Naja, direkt begründet.. ich versteh es nur nicht, es steht drin: "Sie lebten dort mit 4 Katzen und von daher müssen sie mit solchen Schäden rechnen, somit ist das kein Versicherungsfall" Und das versteh ich nicht, denn für was hab ich denn eine Versicherung, wenn nicht für so einen Mist? Sorry... ich dreh noch durch weil ich durch das Kauderwelsch nicht durchblicke.

@AudiA489

Ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht und die Haftpflichtversicherungsbedingungen der Allianz durch gelesen (36 Seiten!).

Da gibt es

a) Versicherte Haustiere

Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter

nachfolgender Haustiere:

• Zahme Haustiere (z.B. Katzen, Tauben).

Das spricht eindeutig dafür, dass die verkratzten Türen versichert sind.

Es gibt keine Begrenzung der Anzahl.

Aber es gibt an anderer Stelle auch folgenden Paragraphen:

b) Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen folgende Haftpflichtan-

sprüche:

•  Schäden aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder übermäßi-

ger Beanspruchung.

Abnutzung wird wohl kaum in Frage kommen. Verschleiß ist eigentlich ganz was Ähnliches. Abnutzung findet man typischerweise am Fußboden. Parkett bspw. nutzt sich vor allem dort ab, wo man dauernd drüber läuft und bleibt unbeschadet, wo z. B. ein Schrank drauf steht der nicht verrutscht wird.

Verschleiß findet man bspw. an Rollladengurten, die vor allem an den Rändern immer mehr durch gescheuert werden.

Beides trifft meiner Meinung nach nicht auf die Kratzer an Türen zu.

Bleibt noch die übermäßige Beanspruchung:

Übermäßig bedeutet im Wortsinn, über das normale Maß hinaus gehend.

Typischer Fall: Ein Parkett wird ganz normal abgenutzt, wenn normale Menschen mit normalen Schuhen normal über den Boden laufen. Meinetwegen auch 10000x im Verlauf von x Jahren.

Übermäßig beansprucht wird ein Parkett aber, wenn z. B. die lieben Kleinen wochenlang mit ihren Bobbycars auf und ab fahren. Das hat dann auch mit normaler Abnutzung nichts mehr zu tun.

Übertragen auf die Kratzer an den Türen: 1 Katze macht logischerweise bedeutend weniger als 2 Katzen, was vielleicht immer noch als tragbar angesehen wird.

Hält man aber 4 Katzen in einer Wohnung kann das bedeuten, dass diese 4 Katzen die Türen übermäßig beanspruchen. Sollte sich die Versicherung also vor allem darauf berufen, musst Du ggf. darum kämpfen, dass die Versicherung sich nicht auf die übermäßige Beanspruchung berufen darf.

Die Versicherung könnte sich hierbei auch darauf berufen, dass Du schon bald hättest erkennen müssen, dass zuviel gekratzt wird und dass Du was dagegen hättest tun können, damit sich der Schaden in Grenzen hält.

Es geht natürlich nicht, dass man zusieht, wie eine Sache immer mehr Schaden nimmt, obwohl man das verhindern kann.

Kläre mal direkt ab, weshalb man glaubt, dass das bei Dir kein Versicherungsfall mehr ist.

@bwhoch2

Vielen Dank, naja das bringt ja schonmal bissl Licht ins Dunkle! Naja was heißt ich hätte das sehen müssen. Hätte ich ja, habe ich, daraufhin habe ich den Schaden gemeldet^^ ich habe nicht ein Jahr lang zugesehen! Ich kann es da denke ich nur versuchen! Aber weil ich glaube dass die Allianz da am längeren Hebel sitzt muss ich mich wohl oder übel mit der Vermieterin anders ausnandersetzen^^ und somit kommt wieder dieses Wiederbeschaffungszeugs in den Sinn! Ich wenn ner mal diese blöde Sekretärin meines Anwalts oder den blöden Versicherungsfutzi erreichen würde^^ Das nervt so.... Wenn man kaum schlafen kann vor Magenschmerzen... mich macht das echt verrückt!

@AudiA489

Echt jetzt? Alle sind blöd weil es nicht nach deiner Nase läuft?

Hmmmmm........ Ja, ja........

Super Antwort. Genau getroffen.

Darum wollen immer mehr Vermieter keine Katzen und Hunde in ihren Wohnungen, was ich verstehen kann. Leider müssen auch die darunter leiden, die mit dem Eigentum anderer gewissenhaft umgehen, trotz Katzen und Hunde im Haushalt.

Jetzt wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

Türen, die in deinen Augen alt sind, können durchaus auch noch einen ideellen Wert darstellen.

In deiner neuen Wohnung weiß hoffentlich der Vermieter über deine vier Katzen Bescheid und du hast dich entsprechend versichert.

Das ist absolut keine Antwort auf meine Frage! Meine Katzen haben an 3 Türen eine Leiste verkratzt, die man unabhänging von den Türen austauschen kann oder laut Firma abschleifen kann! Somit sieht es aus wie vorher! Dies würde die Versicherung bezahlen!

Die Vermieterin will aber jetzt 7 neue Türen, welche 1. Nicht am Übergabeprotokoll stehen und 2. Sie nachträglich aufs Übergabeprotokoll geschrieben hat und 3. Ich durch Bilder nachweisen kann, dass diese nicht von Katzen verkratzt wurden!

Somit ist der hohe Schaden nicht gerechtfertigt! Und ich sehe es auch nicht ein, Ich habe Katzen und diese deshalb mit in meine Haftpflicht genommen! Die Vermieterin wusste von meinen Katzen und hat diese erlaubt! Ich habe ihr den Schaden rechtzeitig mitgeteilt aber wusste jedoch nicht, dass sie sich auf meine Kosten eben derart verhält! Man muss dazu sagen, dass sie sich bereits in 2 weiteren Rechtsstreits befindet, zum einem Mit meinem Vormieter, wegen Schäden in der Wohnung diese sie nicht reparieren lies und zum anderen wegen einer Anderen Wohnung, in der Sie die Fenster komplett austauschen lies, nur weil die Mieter im Winter eine Lichterkette mit Klebestreifen angebracht hat! Beide schon verloren und ist jetzt wieder in Berufung (oder wie das heißt) gegangen.

Dieser stellte fest, dass wenn man 4 Katzen in der Wohnung hätte, das man mit solchen Schäden rechnen muss und es deshalb nicht versichert ist und lehnte ab!

willst du damit behaupten, die vermieterin soll die türen, die deine tiere kaputt gemacht haben, selbst zahlen? das halte ich für ein gerücht...

dein anwalt hat sicher eine urlaubsvertretung.

Nein, aber ich sehe nicht ein, dass sie die Türen komplett neu macht, denn abschleifen kann man diese sehr wohl! Bzw die eine Leiste die jeweils an der Tür verkratzt ist, kann sie auch einzeln austauschen!

Ich finde es seltsam, dass eben erst die Firma kam und geschaut hat und sagt ja kein Thema kann man abschleifen und macht nen Kostenvoranschlag und meint dann urplötzlich ja ne kann man doch nicht abschleifen und muss neu^^. Verstehst du? Ich zahle es ihr solange sie sich nicht daran bereichern will!

@AudiA489

was du einsiehst und was nicht spielt hier keine rolle.... du zahlst es ja eh nicht, sondern deine versicherung.

@Zusammen2018

Les mal: Die versicherung zahlt eben nicht! Darum gehts hier ja! Deshalb frag ich das ja auch, Laut Gesetz muss ich nur den Wiederbeschaffungswert zahlen! Und somit sind die neuen Türen nicht gerechtfertigt! Deshalb frage ich danach wer sich danmit auskennt und nicht wer die tollste Meinung hat^^

@AudiA489

du schon wieder....

@Zusammen2018

Und selbst WENN sie sich das Geld einsteckt: es ist/sind IHRE Tür(en), die durch DEINE Katzen beschädigt wurden

und wenn sie due zerkratzten Türen drin lassen und mit dem Geld in den Urlaub fahren würde, wäre das ok

@Zusammen2018

Sag mal mehr wie dumme Kommentare gibt es nicht von dir? Dass man vielleicht wirklich Hilfe sucht? Nirgends steht, dass ich ihr den Schaden nicht bezahle, sondern eben, dass ich UND die Versicherung es nicht für nötig halten, den Schaden durch neue Türen zu regulieren!

@Vampire321

Hallo? meine Katzen haben eine Leiste an 3 Türen zerkratzt, die man getrennt von neuen Türen austauschen kann. Somit sind komplett neue Türen nicht gerechtfertigt! Und gesetzlich sowieso nicht gerechtfertigt!

@AudiA489

Das kann ich nicht beurteilen, dafür gibtves sachverständige

das Problem ist doch vielmehr, das deine Versicherung rumzickt und dir im worst case die kompletten kosten zugeschoben werden...

@Vampire321

Die versicherung zickt aber nur deshalb, weil das Austauschen der Türen komplett überzogen ist! Und das sagt sogar ein Gutachter^^

@AudiA489

Wenn der Gutachter das auch so sieht, hast du doch schonmal was in der hand

geh doch mal zum mieterschutzbund ... die haben da vielleicht ne Idee wie du da am besten raus kommst...

@Vampire321

Mieterschutzbund ist bei uns ganz fürchterlich inkompetent, Habe einen Anwalt und eine Rechtsschutz, das ist also nicht das Problem. ich würde nur gerne weil ich den Anwalt zwecks Urlaub gerade nicht erreiche gerne was zu diesem Restwert zeug wissen^^

@Vampire321

du verwechselst hier was. ich bin nicht der FS

@AudiA489

Das kann dir aber entweder ein Sachverständiger oder ein Anwalt sagen

@Zusammen2018

Sorry, falschen Kommentar angeklickt

war keine absicht

@Zusammen2018

Der verwechselt nichts, der hat nur auf dem letzten Kommentar auf Antworten geklickt. Der meint schon mich und weiß das auch!

@Vampire321

Ja dachte hier ist evtl einer der mit sowas Erfahrung hat, mir ist vollkommen klar, dass es sein kann dass es in meinem Fall anders wird.

Die Versicherung lehnt die Regulierung solcher "aufgelaufenen Schäden" ab. Das ist ganz normal. Jeden einzelnen Schaden muss man zeitnah anzeigen.

Selbstverständlich muss der Mieter diese Schäden selbst bezahlen, die durch seine Katzen entstanden sind.

Das Problem ist die Beweiserbringung.

Wenn du beweisen kannst (neutrale Zeugen, Fotos), daß die Türen schon bei deinem Einzug Schäden hatten, die ein Abschleifen usw. erforderlich gemacht hätten, so daß im Vergleich dazu die dazugekommenen Kratzspuren durch deine Katzen nicht sehr bedeutsam sind, dann hast du bzgl. der Kosten recht gute Chancen.

Deine Vermieterin hätte dann nämlich ein Problem, darzulegen, warum bereits vorhandene erhebliche Beschädigungen zumutbar sind, und ein paar zusätzliche vielleicht nur geringfügige Kratzspuren aber so unzumutbar, daß deswegen die Türen für viel Geld instand gesetzt werden müssen.

Nur 10 Jahre alte Türen sind jedoch nicht "verschlissen", es sei denn, aufgrund weiterer Umstände haben sie sich verzogen, oder sie haben, so wie du es beschreibst, bereits erhebliche Vorschäden.

Jedoch hast du die Beweispflicht, wenn die Vermieterin behauptet, daß die Türen zuvor in einwandfreiem Zustand waren. Wenn die Türen erneuert wurden, weil ein Wiederherstellen nicht möglich war, dann muß jedoch deine Vermieterin begründen können, warum ein Abschleifen nichts gebracht hat und warum es dennoch zuerst versucht wurde, obwohl (vermutlich) erkennbar gewesen sein müßte, daß (und warum) so etwas nichts bringt.

Wenn die Vermieterin selbst die Türen für nullwertig erklärt (indem sie diese gegen neue Türen austauscht), und wenn schon zuvor bestandene Schäden den Wert auf null reduziert haben, dann darf ihre "Schadensersatzforderung" allerdings Null Euro nicht überschreiten, weil es anderenfalls eine ungerechtfertigte Bereicherung wäre.

Ja ich kann durch Fotos und Zeugen bezeugen, dass die Türen damals schon sehr schlampig aussahen! Es kann keiner genau sagen wie alt die Türen sind, die Vermieterin hat das Haus erst seit 2 Jahren und der Vormieter der knapp 20 Jahre drin wohnte sagte, dass die Türen während seiner Mietzeit nie ausgetauscht wurden.

@AudiA489

Ob die Türen zuvor ausgetauscht wurden oder nicht, ist für sich alleine nicht sehr bedeutsam. Wichtiger ist es, wenn der Vormieter bestätigen kann, daß sich die Türen schon während seiner Mietzeit in einem sehr schlechten Zustand befanden (und möglicherweise als Schrott zu bezeichnen waren).

Wenn jedoch der Vormieter bestätigt, daß die Türen bei seinem Auszug mindestens schon 20 Jahre alt gewesen sein müssen, dann paßt das nicht gut zu deiner Fragebegründung, in der du im letzten Satz von "mindestens 10 Jahren" ausgehst.

Ich weiß nicht, wie es bei der mit einer evtl. einbehaltenen Kaution aussieht. Falls da eine Kaution einbehalten wurde, dann ist es nicht völlig ausgeschlossen, daß lediglich ziemlich willkürlich ein Schaden behauptet wird, für den angeblich du verantwortlich bist. So etwas kommt häufiger vor und hat dann zumeist den Grund, daß sich Vermieter die Kaution unter den Nagel reißen wollen, aus dem Gedanken heraus, daß dann, wenn der Mieter auf Auzahlung der Kaution klagt, der Vermieter mit dem Aufrechnen des angeblichen Schadens antwortet, was den Prozeß für den Mieter mitunter erst einmal so teuer machen kann, daß er deswegen aufgibt (Anwaltskosten, Gerichtskosten bevorschussen, Gutachterkosten bevorschussen u. a.).

@Dxmklvw
  1. Rechtsschutzversicherung
  2. die Türen sind auch jetzt KEIN SCHROTT! Nur habe ich evtl 20% der daran vorhandenen Schäden zu vertreten, weshalb ich nicht einsehe, dass ich 100% davon bezahle... verstehst du?
  3. Kaution hat sie noch! Wird sie mir wohl auch niemals zurück zahlen! Es läuft noch so viel mehr! Die Nebenkosten, die sie falsch berechnet und so weiter! Es ist ein Graus.
@AudiA489

Bzgl. der Türen könnte es am Ende darauf hinauslaufen, daß du tatsächlich nur einen geringen Teil der Kosten aufbringen mußt, evtl. sogar nur dafür, der anteilig für das Abschleifen und Nachbeizen der Türen angefallen wäre.

Wenn jedoch deine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, dann ist eines deiner Hauptprobleme bereits gelöst, und es kommt nur noch darauf an, wie am Ende ein Richter entscheidet.

@Dxmklvw

Das hilft mir nur grade nicht weiter^^ ich erreich den Anwalt einfach nicht!

@AudiA489

Dann hast du möglicherweise das ziemlich unlösbare Problem, den falschen Anwalt beauftragt zu haben. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Kosten für einen Anwalt. Wenn du den Anwalt wechselst, bleibst du auf den entstehenden Mehrkosten sitzen.

Es kann natürlich auch sein, daß dein Anwalt vorübergehend nicht erreichbar ist und daß dies unschädlich für den weiteren Verlauf der Sache ist.

@Dxmklvw

Wie in der Frage schon steht: Er hat Urlaub und Gott vergelts ihm, er ist ein Mensch und darf das^^ dennoch fuchst es mich gerade weil ich sehr ungeduldig bin!

@AudiA489

Du solltest erst einmal davon ausgehen, daß er keine wichtigen Fristen versäumen wird. Nun ja, und etwas Geduld mußt du eben mitbringen, egal, wie schwer es dir fällt.

@Dxmklvw

Ja das hat er schon gesagt, dass diese Fristen wirklich quatsch sind. Egal bei welcher Forderung! Aber dennoch würde ich gerne einfach paar einzelheiten wissen,wie das mit dem Restwert usw. ist.

@AudiA489

In dem Fall wäre es für dich sicher hilfreicher, wenn du in Google die passenden Seiten der Mietervereine und auch die passenden Antworten von Anwälten heraussuchst.

Das hier ist ein Laienforum, und da darfst du nicht allzu viel erwarten. Was du hier bekommen kannst, sind hauptsächlich Meinungen. Manche Infos finden sich, wenn man Google bemüht, aber auch da ist längst nicht immer klar, ob es sich um halbwegs verläßliche Angaben handelt oder um bloße Meinungsäußerungen. Am Ende entscheidet immer ein Richter, und solche Entscheidungen sind oft auch davon abhängig, wie der betreffende Richter sein Geld angelegt hat oder wie er an dem betreffenen Tag gerade gefusselt ist.

Die Lebenserwartung bei Echtholztüren iiegt etwas bei 35 bis 50 Jahren, die von Preßspantüren bei ca. 25 Jahren. Das ist z. B. eine der Infos, die sich mittels Google mühelos finden lassen.

https://www.juraforum.de/forum/t/beschaedigte-tueren.358214/

https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm

Deine Haftpflichtversicherung wird dir da nicht viel helfen. Die zahlt natürlich nicht pauschal beim Auszug alle Schäden.

Jeder Schaden muss unverzüglich angezeigt werden. Das würde bei mehreren Schäden durch die Katzen natürlich zur Kündigung führen.

^^ also ich habe den Schaden vor Auszug der Vermieterin gezeigt, diese sagte sie kennt da einen guten Schreiner^^ also habe ich sie um einen Kostenvoranschlag gebeten, und den bekam ich, ich hab es der Versicherung gemeldet, da waren es gerade mal 700 euro... Versicherung sagte ja kein Thema... alles gut mach ma!

Dann kam die Vermieterin und meinte urplötzlich, nein sie will die ganzen Türen austauschen... was völliger Quatsch ist laut Gutachter, zwischendrin war eben dann der Auszug und jetzt will sie 3000 euro von mir! Versicherung sagt nein, weil es reichen würde nur die Türen abzuschleifen bzw die Leisten zu tauschen! Und die Türen auszutauschen wäre vollkommen überzogen! (Die Türen sind schon sehr alt und sahen vorher schon sehr alt aus, weshalb ich denke sie will sie austauschen und denkt eben sie kann mir das ankreiden!

Ich bin selbstverständlich bereit die Reparatur des Schadens zu bezahlen, aber eben nicht die komplett neuen Türen, da dies nicht notwendig ist! Das sagt sogar der Allianz Gutachter!

Es gibt keine mehreren Schäden durch die Katzen! 3 Türen sind an einer Leiste zerkratzt, und sie will 7 neue Türen von mir! Ich versteh nicht warum ich hier deshalb ständig so dumm angemacht werde und jetzt 7 Türen bezahlen soll obwohl meine Katzen nur 3 davon angekratzt haben!