Falscher Stromzähler....

11 Antworten

Die Stadtwerke sind raus; sie rechnen so ab wie ihnen die Nummer des Stromzählers mitgeteilt wurde; für die Stadtwerke besteht keine Verpflichtung nachzuprüfen, wie die Stromzähler den einzelnen Wohnungen zugewiesen sind; die Ansprüche gegen den Vermieter unterliegen der normalen Verjährungsfrist des BGB

Imbecillitas 
Fragesteller
 16.11.2008, 23:09

hmm. ok. ist aber doch eigentlich unfair, da man ja nicht wirklich in der lage ist, das ganze selbst festzustellen.

bitmap  16.11.2008, 23:14
@Imbecillitas

Ist er denn sicher, dass er weniger Strom verbraucht hat als die Mieterin der anderen Wohnung? (Das richtet sich ja nach dem Verbrauch und nicht nach den m²)

Imbecillitas 
Fragesteller
 16.11.2008, 23:29
@bitmap

nö. hat er sich nur so zusammengereimt, da ihre wohnung halt größer ist und er schon darauf geachtet nicht so viel unnötig zu verbrauchen.

nun, ich sehe die sache etwas anders als die meisten anderen schreiber. m.e. sind doch die stadtwerke in der pflicht, denn diese sind bezügl. der stromlieferung vertragspartner deines freundes. in seinem liefervertrag müsste die zählernummer und natürlich die abnahmestelle drin stehen. im auftrag der stadtwerke (nicht des vermieters!)werden zähler von vertraglich zugelassenen elektrofirmen ein- und ausgebaut bzw. gewechselt. diese sind also zuständig, dass die jeweilige wohnung an dem entsprechenden zähler angeschlossen ist. der vermieter weist keine zähler zu wie etwa keller etc., sondern s. o. was den eigentlichen verbrauch anbetrifft, kommt es nun auf die personenzahl an. möglicherweise hat dein freund eine frau und vier kinder und die alte dame war alleinstehend. dann wäre u. u. die falsche abrechnung zu gunsten deines freundes, da ja der verbrauch von strom durchaus auch mit der personenzahl des haushaltes steigt. das würde ich erst mal überdenken bzw. überprüfen. ansonsten ist die forderung des ausgleiches (sprich schadenersatzes), zumindest für die drei letzten jahre (alles davor wäre verjährt)an die stadtwerke zu richten.

Das ist ganz einfach: Unkenntnis schützt vor Schaden nicht. Dei Freund (??) hat jedes Jahr eine Stromrechnung bekommen, auf der als eindeutiges Identifikationsmerkmal die Zählernummer angegeben ist. Da hätte er das bei der 1. Stromrechnung schon merken können. Einspruch einlegen können. Und die Sache wäre gelaufen gewesen. Weiterhin: Wieso hat dein Freund (??) 9 Jahre nicht gemerkt, dass er eine zu hohe Stromrechnung hat? Kommt dir das nicht auch ein bisschen sehr merkwürdig vor? Außerdem - was hat die Wohnungsgröße mit Stromverbrauch zu tun? Wenn eine alte Frau 90 qm bewohnt, verbraucht sie wahrscheinlich weniger Strom als ein junger Mann mit PC, hoher Duschfrequenz usw. in einer 40 qm-Wohnung. Hat ihm das bisher vielleicht ganz gut gefallen, so wenig Stromrechnung zu haben?

Imbecillitas 
Fragesteller
 16.11.2008, 23:06

er ist da halt eingezogen und da hat man ihm halt gesagt (soweit ich das verstanden hab.): das hier ist ihr zähler.

und für den hat er dann jedes jahr ne rechnung bekommen und die bezahlt.

wie will man denn merken, daß die nicht richtig zugeordnet sind um das dann beanstanden zu können?

bitmap  16.11.2008, 23:11
@Imbecillitas

Bei uns steht über den Zählern zu welcher Wohnung sie gehören (z.B. I. Etage links). Aber bei ihm ist das vielleicht nicht so(?)

peterefpunkt  16.11.2008, 23:22
@Imbecillitas

Ich sag's nochmal: Ein volljähriger Mensch, ausgestattet mit allen bürgerlichen Rechten, der eine eigene Wohnung bewohnt sollte in etwa einen Überblick über sein Leben haben - dazu gehört auch der Stromverbrauch. Wer so blind wie dein Freund (??) durch's Leben rennt, dem ist nicht zu helfen. Meine Vermutung ist nach wie vor: Er hat nichts gesagt, weil die Stromrechnung immer so schön niedrig war - da muss er natürlich aufpassen, dass ihn die Person, die für ihn gezahlt hat, nicht rankriegt.

Imbecillitas 
Fragesteller
 16.11.2008, 23:33
@peterefpunkt

wo hast das denn schon mal gesagt?

bei deiner ersten antwort hast doch schlichtweg gar nichts verstanden und darüberhinaus ist dein ton durchaus unangemessen.

Guppy194  16.11.2008, 23:43
@Imbecillitas

mir wäre wahrscheinlich auch nicht aufgefallen dass es nicht mein Zähler ist; es kann ja sein dass weder Vermieter noch Mieter schuld sind, weil jeder davon ausging, dass es so ist wie es war;

albatros  18.11.2008, 18:41

die frage ist, ob möglicherweise auf der jahresabrechnung auch die nummer des falschen zählers draufstand.

Das ist ein sehr sehr interessanter Fall. Mit der Verjährung hast Du schon recht, es kommen zunächst nur die 3 latzten Jahre in Betracht. Aber gegen WEN? Hat die Mieterin von dem Falschanschluß Gewußt? Die Vermieterin? Wie willst Du das NACHWEISEN? Ansprechpartner kann m.E. nur der Stromlieferant sein, der die Zähler falsch angeschlossen hat. Da müßt ihr Euch schon mal übers I-net einen FACH- Anwalt für Vertragsrecht suchen, denn böswillig hat hier wohl niemand gehandelt und vor- her merken konnte es anscheinen auch keiner. Dieser Fall könnte RECHTSGESCHICHTE schreiben. Anwälte reißen sich um solche Fälle. Ich würde erst mal die abgerechneten Stromkosten der letzten 9 Jahre ermitteln, um zu sehen, wel- che Beträge als "Streitwert" angesetzt werden müssen. Diese Zahlen haben der Stromlieferant, oder wenn es einen Verwalter der Wohnungen gibt hat dieser sie oder die Vermieterin. Frage: Wodurch ist den das nun aufgefallen?

Imbecillitas 
Fragesteller
 16.11.2008, 23:36

danke für die antwort.

weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. er hats mir heut so nebenbei in den ruhigen phasen beim fußballspielen erzählt. hab daher leider nicht die ganze geschichte.

könnt mir vorstellen, daß die handwerker das vieleicht irgendwie festgestellt haben, die diese woche da waren um seine heizung zu reparieren.

und wer hat in den 9 jahren dann seinen strom bezahlt?

Guppy194  16.11.2008, 23:02

vmtl. die andere Mieterin

Imbecillitas 
Fragesteller
 16.11.2008, 23:03

die dame in der anderen wohnung.

die stromzähler sind halt nur falsch zugeordnet.

bitmap  16.11.2008, 23:04

Die Mieterin von der 90 m²-Wohnung? (hat sich vermutlich über ihre niedrige Rechnung gefreut)

peterefpunkt  16.11.2008, 23:23
@bitmap

Das glaube ich eher nicht - das wird wohl vermutlich anders herum gewesen sein ...