wer muss zahlen? (mieter und vermieter)

10 Antworten

Wenn der Duschkopf seinen Geist wegen Verkalkung aufgibt, ist immer der Vermieter für den Ersatz zuständig, auch bei einer vorhandenen wirksamen Kleinreparaturklausel. Warum: Auf die Verkalkung hat der Mieter keinen Einfluss, es liegt also nicht am Gebrauch sondern dem gelieferten Wasser. Genau so ist das auch bei verkalkten Wasserauslaufventilen (Mischbatterie etc.).

wenn das nicht im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde, in welcher Höhe Kleinstreparaturen vom Mieter zu tragen sind, kann der Mieter die Kosten vom Vermieter zurückfordern.

es geht um folgende situation: der duschkopf unserer mieterin ist kaputt gegangen, vermutlich einfach aus verschleißgründen. nun hat sie direkt ein neues set gekauft und meine mutter meint sie wolle dies direkt bezahlen. - nun fragte ich mich: muss sie das wirklich bezahlen oder muss unsere mieterin dafür aufkommen?

Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, dann muss der Mieter dieReparatur zahlen sofern der Rechnungsbetrag unter dem im Mietvertrag vereinbarten Betrag liegt.

Ist der Rechnungsbetrag auch nur einen Cent höher, zahlt der Vermieter die komplette Rechnung.

Folgende Sachen fallen unter so eine Klausel:

Es dürfen bei Kleinstreparaturen nur Gebrauchsteile der Mietsache betroffen sein, die der Mieter oft nutzt, so z.B. (nicht abschließend!):

• Installationsgegenstände für für Strom, Gas und Wasser

• Heiz- und Kocheinrichtungen

• Fenster-, Fensterladen- und Türverschlüsse

• Lichtschalter, Steckdosen

• Wasserhähne, Waschbecken, Waschbecken, WC-Becken

• Mischbatterien, Badewannen, Duschköpfe

• Einzelöfen, Rollläden, Kühlschränke, Herde, Spülen

Als Vermieter sollten Sie dem Verein Haus & Grund beitreten, dort bekommt man vile nützliche Infos und Tipps usw.

MfG

Johnnymcmuff

nun hat sie direkt ein neues set gekauft und meine mutter meint sie wolle dies direkt bezahlen. - nun fragte ich mich: muss sie das wirklich bezahlen oder muss unsere mieterin dafür aufkommen?

Hat die Mieterin den Mangel nicht gemeldet und einfach den Duschkopf gekauft, so muss man als Vermieter die Kosten nicht erstatten.

Die Mieterin, wer denn auch sonst? Sie hat das Ding doch bestellt, gekauft und eingebaut und alles ohne Einbindung der Vermieterin. Alles eigentlich ganz einfach, oder?

ja naja klar. meint man so, ich interessierte mich bloß auch für den rein rechtlichen aspekt. bezahlt hätten wir das auch:D

@rooksen

Aber da hat doch man nichts zu meinen, es ist doch so, so jedenfalls die herrschende Meinung. Wenn denn die Vermieterin bezahlen soll, ist sie zu informieren und sie bestellt und sie bezahlt. Genauso einfach und somit viel Glück.

Grundsätzlich ist deine Mutter als Vermietrin gem. § 536 BGB verpflichtet, sämtliche bei Mietbeginn vorhandenen Einrichtungen in einen vertragsgemäßen Gebrauchszustnd zu erhalten und "einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt", zu beseitigen, demnach also auch einen verkalkten Duschkopf nach üblicher Abnutzung, instandzusetzen oder eben zu ersetzen.

Allerdings fallen Beschädigungen der Mieterin zu und da wäre schon zu prüfen, inwiefern der Duschkopf durch Einlegen in Essigessenz oder Kalklöser nicht kostengünstig zu reparieren war :-O

Und bei Selbstvornahme bleibt die Mieterin grds. immer auf ihren verauslagten Kosten sitzen :-O

Deine Mutter muss nicht etwas bezahlen, was nicht ersetzt werden musste oder zu einem überhöhten Preis, weil etwa gleich der einwandfreie Schlauch mitgekauft oder einen Duschkopf in teurer Markenqualität gekauft wurde.

Da sie aber leider offenbar großzügig der Mieterin Kostenersatz ohne derartige Einschränkung zusicherte, muss sie hier auch Wort halten.

Künftig kennt sie ihrer Vermieterrechte nun aber genauer :-)

G imager761