Ex Freund ummelden?

7 Antworten

Er hat keinen Mietvertrag mit dir und keine persönlichen Sachen in deiner Wohnung.

Wo ist dann das Problem? Tausch den Schließzylinder der Wohnungstür aus und informiere bei Auszug den Vermieter das Du einen Schlüssel verloren hast.

Das EMA (Einwohnermeldeamt) kannst Du informieren das Herr xyz nicht mehr da wohnt, abmelden kannst Du ihn nicht.

Kann ich ihn abmelden?

Nein.

Bzw. was kann ich tun um die Wohnung vermieten zu können ohne Doppelmiete zu zahlen?

Du musst erst mal den Vermieter um Erlaubnis fragen ob Du untervermieten darfst, dann darfst Du auch nicht die ganze Wohnung untervermieten.

Er will nicht raus.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Mein-Ex-Freund-zieht-nicht-aus--f202308.html

Dein Ex hat keinerlei Rechte an der Wohnung auch wenn er dort gemeldet ist.

Ich würde einen Anwalt für Mietrecht einschalten, wenn der Ex nach Fristsetzung nicht auszieht.

Aber er hat bisher mit Dir dort gewohnt? Also wirst Du ihm wohl auch kündigen müssen.

Du kannst ihn nicht bei der Einwohnermeldebehörde abmelden, aber das ist auch grundsätzlich nicht Dein Problem.

Er will aber nicht aus der Wohnung raus. Weigert sich auch zu zahlen. Ich bin schon längst nicht mehr in der Wohnung und wie ich von meiner Nachbarin mitbekomme, hat er jetzt sogar seine Familie dort. Alle meine Sachen befinden sich noch da. Ich möchte die Wohnung meiner Freundin untervermieten damit ich die Doppelmiete spare.....

@MilkaLamm

Und wann hast Du ihm die schriftliche Kündigung überreicht?

Hole Deine Sachen raus und schon kann dort jemand schlecht leben.

Was sagt Dein Vermieter zu dem Begehren, Deine Wohnung an eine Freundin unterzuvermieten?

Also wirst Du ihm wohl auch kündigen müssen.

Wenn der Freund keine Miete gezahlt hat, dann ist er auch kein Mieter sondern nur eine Person die mit eingezogen ist.

Wie die Vorredner schon schrieben: Es ist tatsächlich nicht Dein Problem, wo Dein Freund angemeldet ist. Da Du als Wohnungsgeberin die Anmeldung Deines Freundes bestätigen musstest (§ 19 Bundesmeldegesetz), kannst Du ihn auch wieder abmelden. Aber, wie gesagt, Du brauchst Dich eigentlich gar nicht darum kümmern. Übrigens: Man ist nicht verpflichtet, auch dort tatsächlich zu wohnen, wo man angmeldet ist. Man ist lediglich verpflichtet, angemeldet zu sein (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Im übrigen begeht Dein Freund und dessen Familie die Straftat Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Fordere ihn daher unter Fristsetzung von drei Tagen auf, die Wohnung zu verlassen. Anderenfalls gehst Du zur Polizei und erstattest Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Die Polizei ist verpflichtet, Dich bei der Räumung der Wohnung zu unterstützen.

Ihn beim Einwohneramt abzumelden hilft dir nicht weiter, denn damit ist er noch lange nicht ausgezogen. Das nützt dir also nichts, ist somit erst mal nebensächlich.

Du hast mit ihm keinen Vertrag, auch keinen mündlichen, denn dann müßte er dir auch Miete zahlen. Somit kannst du ihm jederzeit eine Frist setzen, die Wohnung zu verlassen. Und dann verlangst du auch die Wohnungsschlüssel von ihm. Wenn er nicht einsichtig und und nicht geht, dann kannst du auch das Schloss austauschen. Er hat keinen Rechtsanspruch, länger in der Wohnung zu bleiben.