Kann der Besitzer mir die Reitbeteiligung einfach wegnehmen?

8 Antworten

normalerweise hat man in einem Vertrag seine Kündigungsfristen bereits vereinbart - gibt es allerdings einen außerordentlichen Grund (Tier wird schlecht oder mangelhaft geritten, versorgt, gerät aufgrund des RB in Gefahr etc) sage ich wie Plattschnacker auch:

Das Wort Besitzer sagt alles!

Den Vertrag hättest Du unterschreiben sollen, als Du die Reitbeteiligung begonnen hast. Ich habe mir in dem Vertrag (als Besitzerin) ein fristloses Kündigungsrecht bei Verhalten, das das Tier dauerhaft gefährdet, vorbehalten, ansonsten zweimonatig. Die zwei Monate aber auch nur als rechtliche Absicherung. Als ich vor zwei Jahren eine RB vergeben hätte, wusste ich zwar noch nicht genau, was ich dieses Jahr im Herbst (zu Studienbeginn) mit meinem Pferd mache, die Wahrscheinlichkeit, dass ich sie mitnehme war aber damals schon groß. Allerdings habe ich das auch jeder RB-Anwärterin gesagt.

Normalerweise kündigt kein netter Besitzer fristlos, wenn nichts vorgefallen ist. Falls ihr keinen Vertrag habt, hast Du aber auch sonst keinerlei Handhabe. So traurig das ist, aber dann solltest Du Dir was neues suchen.

ja, leider darf er die das Pferd einfach wegnehmen. sogar ohne Vorwarnung...bei einigen ist das so dass das pferd nicht mehr da ist wenn man an den stall kommt. Leider müssen die rb keinen Vertrag unterschreiben dass sie aufhören....nur dass sie anfangen...aber wenn die Besitzer nett und sozial sind dann sagen sie wenigstens den Grund warum er die rb nicht mehr haben will

theoretisch darf der besitzer alles, ist ja sein pferd.

ist er aber einigermaßen vernünftig und ihr habt eine gute basis, dann wird er das nicht tun, sondern die wichtigen punkte vorher mit dir besprechen :)

Kann er, denn er ist Besitzer des Pferdes, wenn er denkt, dass du das Pferd nicht gut behandelst, ist es sogar richtig, dir das Pferd "wegzunehmen"!