Reteiligung Bilder ins Internet stellen(Reitbeteiligung, Pferd, Recht)?

5 Antworten

Hallo Bieninchen12!

Rechtlich gesehen ist das kein Problem, da Pferde, bzw. allgemein Tiere juristisch, als ein "Etwas" statt ein "Er" oder "Sie" gesehen werden.

Trotzdem würde ich dir raten, einfach mal dessen Besitzer vorher zu fragen, da, falls er doch etwas dagegen haben sollte, du trotzdem persönliche Probleme mit ihm/ ihr bekommen könntest.

Aber in einer Sache kann ich dich beruhigen: 

-Es ist unwahrscheinlich, dass man dich wegen einer solchen Sache verklagt! :)

LG

Also bei mir war es damals mit meiner RB so, dass ich sie gefragt habe, ob es für sie ok ist, wenn ich bilder auf fb, insta etc poste. Sie meinte : ja ist in ordnung, nur yt möchte sie nicht, weil man da ja den stall erkennen würde und es dann gefährlich wäre wegen Pferdediebstahl etc... Also frag sie einfach mal :)

Und wegen dem Vertrag: es kommt halt drauf an, wie sehr du ihr vertraust aber ich hab bei meiner jetzt nicht angefordert, dass rechtlich in einem Vertrag  nieder zu schreiben aber falls du das möchtest, dann mach einen oder schreib es gleich zu dem RB-Vertrag dazu (den hat es zumindest bei mir gegebne weil ich unter 18 war damals )

Hallo, rechtlich gesehen darf man von Tieren ohne die Einstimmung deren Besitzer die Bilder veröffentlichen, da Tiere rechtlich gesehen eine Sache sind (ja leider ist das so). Auf den Bildern darf aber nichts von dem Grundstück steht, was es einmalig macht (Hausnummer,Name etc) zusehen sein ohne des Einverständnis des Grundstücksbesitzers.

Trotzdem würde ich dich bitten,den Besitzer zu fragen, ob es für diesen in Ordnung ist.

Wie kommst du auf die Idee, dass da nix erkennbares vom Grundstück drauf sein darf?

Weil so persönliche dinge, wie zum Beispiel die Hausnummer und Straße nicht veröffentlicht werden darf, wenn das ein Privatgrundstück ist und der Besitzer nicht einverstanden ist.

Mach doch einen Balken vor die Augen des Pferdes.:)

#anonymitätbewahren

Natürlich darf man jedes pferd posten, so oft man will. ABER es gibt noch das Recht den "Längeren Hebels".

Und das ist MEINS. Die Strafe ist eine Kündigung. Dagegen kann man definitiv auch nicht klagen. Hahaha.

Nix Recht auf Bild mit Hotti, aus die Maus, ende Gelände, mein Pferd, mein Gesetz.

Der Besi.

Bleib ruhig, weder möchte ich Bilder von irgendeinem Pferd ins Internet stellen, noch habe ich die Frage in irgendeiner Weise provokant oder beleidigend gestellt. 

@Bieninchen12

Da gehts es wohl weniger um das was man rechtlich darf, sondern um die internen Regeln zwischen Besi und Rb. Diese wiegen mehr.

Bleib mal locker hahah