Haftung: Reitbeteiligung beim longieren unaufmerksam, Pferd verhäddert sich in Longe, erschreckt sich, knickt weg- Sehnenschaden-Op, zahlt Haftpflicht der RB?

5 Antworten

Wenn die Reitbeteiligung sich an den Kosten beteiligt, haftet sie nicht für einen Unfall des Pferdes. Dafür hättet ihr für das Pferd eine Versicherung abschließen können.

Die Prämie hättest du dann auch zur Hälfte von der RB fordern können.

Deren private Haftpflichtversicherung wird hier die unberechtigte Forderung zurück weisen (auch vor Gericht)

Nein, leider nicht. Wenn dem Pferd unter der Obhut einer Reitbeteiligung etwas zustößt, ist das immer das Risiko des Eigentümers. Deshalb ist ja die Vertrauensbasis zwischen beiden so wichtig. Eine Reitbeteiligung ist nur haftbar, wenn sie grob fahrlässig gehandelt hätte, was bei einer kleinen Unaufmerksamkeit sicher nicht so gesehen werden kann. Und bei grober Fahrlässigkeit  würde erst recht  keine Versicherung einspringen. 

Die Longe so halten, dass sich das Pferd darin verheddern kann ist grob fahrlässig.

@Menuett

Wenn sie nicht richtig longieren kann, ist es grob fahrlässig, ihr das Pferd dafür zu überlassen.

Nein, die Privathaftpflichtversicherung der Reitbeteiligung zahlt hier nichts.

Auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Tierhalters zahlt nichts, da es sich um einen Eigenschaden handelt.

Nur eine Pferde-Krankenversicherung würde hier leisten.

Dafür tritt eine Private Haftpflichtversicherung nicht ein.

nein, die Haftpflicht zahlt nicht. Aber ich als BEsitzerin würde dich .....abmurksen. Gut, dass ich keine RB habe und nie eine haben werde.



Aber ich als BEsitzerin würde dich .....abmurksen.

Und dies würdest du tun, obwohl das Pferd dir gar nicht gehört!