Kann der Arbeitgeber wirklich immer spontanen Urlaub verwehren?
Also klar wenn jetzt was schlimmes oder unvorhergesehenes passiert wie ein Todesfall oder Geburt eines Kindes steht einen ja Sonderurlaub zu aber ich meine ob man sich mal spontan frei nehmen kann wegen Arzttermin oder Vorstellungsgespräch?
8 Antworten
Möglich ist alles, wenn vorher gesprochen wird
Arzttermine kann man aber außerhalb der Arbeitszeit legen, ist das nicht möglich muss der Arbeitgeber grundsätzlich freistellen, es sollte aber ein Gebot der Fairnis gegenüber dem AG sein, dass rechtzeitig zu kommunizieren
Die Gewährung von Urlaub ist immer eine Abwägung zwischen den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers. Ein AG soll den Wünschen des AN dabei entsprechen, soweit das ohne Störungen in seinem Betriebsablauf möglich ist - das gilt für lange geplanten Urlaub ebenso wie für ein kurzfristiges Urlaubsbedürfnis.
Und nein, der AG muss einen nicht für Arztbesuche freistellen, auch nicht bei Nacharbeit, wenn das betrieblich zu Problemen führt, gibt es dann nur die Wahl zwischen Arbeit und Krankmeldung (für die der AG aber die AU-Bescheinigung verlangen darf).
Eine Routinetermin kann so organisiert werden, dass er nicht in die Arbeitszeit fällt. Bei akuten Beschwerden lässt man sich vom Arzt krank schreiben. Dann kann man gehen, wann man will. Wo ist das Problem?
Moment: Es geht darum, ob der Betrieb gestört wird - ich kann in einem Supermarkt nicht die Kasse unbesetzt lassen, die Einräumung von Waren aber für eine gewisse Zeit schon ... es ist eben immer eine Abwägung und eine Einzelfallentscheidung.
Und nein, der AG muss einen nicht für Arztbesuche freistellen
Doch - wenn er Arztbesuch notwendig ist und nich außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.
Die Frage der Bezahlung während der Freistellung ist dann noch ein anderes Thema.
Arzttermine oder Vorstellungsgespräche sind kein Grund für einen Urlaub.
Wenn du Schichtarbeit hast, wirst du dafür keinen Urlaub bekommen, da du das zu anderen Zeiten machen kannst als zu deiner Arbeitszeit.
Kommst du nicht drum rum während der Arbeitszeit zum Arzt zu müssen, weil du jeden Tag von 8 bis 17 Uhr arbeitest, wird dir kein Chef der Welt verweigern Mal einen Arzttermin wahrzunehmen.
Vorstellungsgespräche musst du außerhalb deiner Arbeitszeit einplanen - der Chef muss dir dafür nicht frei geben - da bist du selbst für verantwortlich, das so zu planen, dass es sich nicht mit deiner Arbeitszeit schneidet.
Außerdem kann dein Chef dir auch komplett jeglichen Urlaub (aus welchen Gründen auch immer du ihn wolltest) verweigern, wenn dein Fehlen zu größeren Störungen oder Problemen im Betriebsablauf führt.
Aha. Dann finde mal eine Firma mit Bürojob die dir nach 17 Uhr noch Vorstellungsgespräche anbietet. Also ich kenne keinen. Jedesmal wenn ich gefragt habe ob es nach 17 Uhr noch geht kam die Antwort nein. Das ist dann Ihr Pech wenn Sie vorher nicht können.
Dann nimmst du dir für den einen Tag eben Urlaub oder krank, um dein Vorstellungsgespräch wahrnehmen zu können. Deine Vorstellungsgespräche zu organisieren ist doch alleine dein Problem - nicht das deines Chefs.
Wie gesagt. Die genehmigen mir in dem Callcenter aber keinen kurzfristigen Urlaub und ich weiß ja 5 Wochen vor dem Vorstellungsgespräch nicht dass ich da frei nehmen muss.
Wenn Urlaub nicht funktioniert dann halt Plan B - zum Hausarzt und für den Tag krankschreiben lassen. Krankheits-Ausfall kann dir keiner verbieten.
Vorstellungsgespräche musst du außerhalb deiner Arbeitszeit einplanen - der Chef muss dir dafür nicht frei geben
Das ist schlicht und einfach falsch!
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet - gleichgültig von wem und warum -, hat der Arbeitgeber Freizeit für die Stellensuche zu gewähren (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 629 "Freizeit zur Stellungssuche").
Die Frage der Bezahlung während der Freistellung ist dann noch ein anderes Thema.
Deine Aussagen zur Urlaubsverweigerung und zum Arztbesuch sind so pauschal und undifferenziert selbstverständlich ebenfalls falsch.
Es war nie die Rede davon, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Das ändert nichts daran, dass Deine Aussage
Vorstellungsgespräche musst du außerhalb deiner Arbeitszeit einplanen - der Chef muss dir dafür nicht frei geben
so undifferenziert-pauschal falsch ist, weil sie nämlich nur dann richtig ist, wenn das Vorstellungsgespräch nicht in Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht.
Arzt und solche Termine sind kein Urlaub.
Es geht auf den Ag und deine Möglichkeiten an. Wer absolut keine Chance hat, außerhalb der Arbeitszeit zum Facharzt zu gehen sollte anfragen, was geht
Wer die Chance hat (Schichtarbeiter) wird nur selten ein Ja bekommen.
Im Prinzip Ja er muss ja eine gewisse Planungssicherheit haben. Für einen kurzfristigen Arzttermin kannst Du dich krankschreiben lassen.
Aha und wenn man mal Vorstellungsgespräch hat? Dann kann ich ja nie wechseln. Weil ich weiß ja 5 Wochen vorher nicht dass ich an dem und dem Tag nen Vorstellungsgespräch hab.
Natürlich gibt es für alles Grenzen wie Du an der Formulierung kurzfristig erkennen kannst. Für die einen ist kurzfristig 2 Tage für dich weniger als 5 Wochen im Zweifelsfall solltest Du Dir rechtshilfe holen. Wobei du ja schon angemerkt hast das der Gesetzgeber gewisse Dinge als besonders schützenswert ansieht Hochzeit, Todesfälle usw. nur ein Vorstellungsgespräch gehört nicht dazu.
Ok danke für die sehr hilfreiche Antwort die mir leider bei meinem Problem nicht weiterhilft.
Ok das heißt also die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens geht vor der Gesundheit des Menschen. Alles klar.