Wie lange habe ich Urlaub bzw. wie wird er bei Aldi Süd in Bayern vergütet (Aushilfe)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir steht auf alle Fälle der Mindesturlaub von vier Wochen zu, den der Gesetzgeber für alle Arbeitsverhältnisse, egal ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob, vorgibt. Wenn im Betrieb, wie bei Dir, mehr Urlaub gewährt wird, steht Dir auch dieser zu.

Mit 36 Tagen gewährt der AG hier sechs Wochen Urlaub auf die Du selbstverständlich auch Anspruch hast. Urlaub berechnet sich nicht nach Stunden sondern nach den Tagen die gearbeitet werden.

Bei einer 6-Tage-Woche entsprechen die 36 Urlaubstage, wie gesagt, sechs Urlaubswochen. Bei einer 4-Tage-Woche stehen dem AN 24 Urlaubstage zu und wenn Du an zwei Tagen/Woche arbeitest, hast Du Anspruch auf 12 Urlaubstage.

Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach § 11 Bundesurlaubsgesetz aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der AN in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Vom oben angegebenen Urlaubsanspruch/Jahr stehen dem AN für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Jahresurlaubs zu. Wenn Du z.B. einen Anspruch auf 12 Urlaubstage/Jahr hast, beträgt Dein Urlaubsanspruch für drei Monate drei Urlaubstage.

Wenn Du im Durchschnitt an einem Arbeitstag drei Stunden arbeitest, muss ein Urlaubstag entsprechend auch mit drei Stunden vergütet werden.

 

Danke fürs Sternchen und ein schönes Weihnachtsfest

An sich kannst du innerhalb der Probezeit noch keinen Urlaub nehmen.

Du sammelst aber deinen urlaub schon an.

Und dein Urlaubsanspruch errechnet sich aus: Anzahl der Tage Tage des Jahresurlaubs: 12 Monate x anzahl der gearbeiteten Monate.= Urlaubsanspruch.

Und ja, bei Minijobs errechnen sich die Stunden für einen Urlaubstag aus der durchschnittlich gearbeiteten tgl. Arbeitszeit. Meist berechnet aus 3 Monaten.

Als Aushilfe bekommst du keinen Urlaub du wirst nur dafür bezahlt was du arbeitest! Du hast kein Anspruch auf Urlaub da du dort ja nicht Vollzeit arbeitest.

Das ist ja völlig falsch was du da von dir gibst Einbert.

Auch Minijober ( Aushilfen) haben gesetzl.Anspruch auf den Jahresmindesturlaub.

Sie haben auch Anspruch auf Lohnfortzahlung bei AU bis zu 6 Wochen.

Und sie haben auch Anspruch auf andere zusätzliche Leistungen, die ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter hat.

Minijober sind kein Freiwild.

nach zulesen unter:

www.minijob-zentrale.de

Doch ist gesetzlich so festgelegt, dass man auch als geringfügig beschäftiger Urlaub bekommen muss..

@fragesteller1

Alles ist vertraglich geregelt wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, stehen die Aktien aber anders. Zumal ich noch nie mitbekommen habe das ein 450 Euro Jobber, der ja sowieso schon die restlichen 5 Tage in der Woche frei hat auch noch Urlaub nehmen kann!

Aber belehrt mich eines besseren

@Einbert

du wurdest doch gerade eines besseren belehrt.

@Einbert

Einbert, solltest du zufällig ein Arbeitgeber sein, und du behandelst deine Minijober so wie hier beschrioeben, dann stelle dich auf viele verlorene Arbeitsgerichtprozesse ein.

In welchem Jahrhundert lebst du denn?

Minijober sind kein Freiwild!!!!!

Minijober sind gesertzlich den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gleichgestellt.

Du glaubst es nicht?

Dann lese doch einfach den Link den ich eingestellt habe.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html

Dort steht es schwarz auf weis.

Durchlesen und verstehen was geschrieben steht, musst du selbst.