Umzug in Elternzeit Arbeitgeber mitteilen?

4 Antworten

Elterngeld wird nicht vom Arbeitgeber geleistet. Fairerweise solltest du dir im klaren werden, ob du bei deinem Arbeitgeber arbeiten willst und das wohl eher nicht, soweit ich dich verstanden habe. Es wäre einfach fair von dir, wenn du deinem Arbeitgeber deine Ziele mitteilst. Aber über Dinge zu reden, wo du dir selbst noch nicht sicher bist, würde ich an deiner Stelle einfach mal schweigen und dir im Klaren werden was du willst. Zudem solltest du dir noch ein Zwischenzeugnis von ihm geben lassen.

Für das Elterngeld gibt es eine stattliche Behörde da musst du es beantragen.

Dein Chef kann dich nicht kündigen, weil du dich ummeldest.

Wenn dein Kind vor dem 1.7. zur Welt kommt, teilst du einfach mit deiner Elternzeitanmeldung (unbedingt 2 Jahre!) deinen Umzug mit.

Wenn dein Kind nach dem 1.7. zur Welt kommt, teilst du es auch gleichzeitig mit, aber 1 Jahr EZ reicht dann auch (bzgl einer möglichen Verlängerung der EZ).