Muss mich mein Arbeitgeber zur Geburt meiner minderjährigen Tochter freistellen?
Meine Tochter ist 16 und schwanger. Der Vater des zu erwartenden Kindes kann nicht bei der Geburt dabei sein. Meine Tochter befindet sich in einer Mutter-Kind-Einrichtung und möchte aber dass ich bei der Geburt dabei bin weil sie sehr große Angst hat.
Muss mein Arbeitgeber mir dafür frei geben oder kann er mir die Anwesenheit bei der Geburt verweigern?
Ich habe ihn gefragt ob ich da frei bekomme aber da so eine Geburt sich schlecht zeitlich genau terminieren lässt ist es schwer planbar für den Tag Urlaub zu nehmen. Es ist mir also nicht möglich da im Vorfeld für Urlaub zu nehmen. Und spontan macht mein Arbeitgeber das nicht.
Wie sieht es da rechtlich aus?
Ich habe ja als Mutter die medizinische Sorge für meine Tochter.
Danke im vorraus für Antworten.
Gruss
5 Antworten
Nein - nur der Vater, der bei der Geburt eines ehelichen Kindes dabei sein will, hat Anspruch auf Sonderurlaub.
Ich habe ja als Mutter die medizinische Sorge für meine Tochter.
Nein - für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“.
Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden.
Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.
Übliche Handhabung im Kreißsaal: Wer alt genung ist, ein Kind zu bekommen, ist auch alt genug, über seine gesundheitlichen Belange zu entscheiden.
Alles Gute für dich!
Anspruch auf Sonderurlaub
Eine zwingende gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht.
Die Anwendung der hier maßgeblichen Bestimmung (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung") kann nämlich vertraglich ganz ausgeschlossen oder durch eigene Regelungen ersetzt werden, wann Sonderurlaub zu gewähren ist.
Nein, muss er nicht.
Er muss dir nicht freigeben
Nein muss er nicht. Dafür musst du einen Tag Urlaub einreichen. Wenn der nicht genehmigt wird, dann musst du arbeiten gehen.
Ich kann deine Tochter verstehen, eine Geburt ist eine Große Sache, aber eine Anwesenheit der Mutter ist medizinisch nicht nötig.
Müssen tut er nicht da es sich ja nicht um einen Notfall handelt aber wenn du mit ihm redest und du sonst eine zuverlässige Mitarbeiterin bist wird er dir sicher frei geben wenn es möglich ist
Da meine Tochter aber minderjährig ist und damit eigentlich nicht entscheiden darf was medizinisch gemacht wird...
Oh doch, mit 16 Jahren darf sie das durchaus.
Dann musst du dir wohl eine andere Möglichkeit überlegen
Nein für Minderjährige müssen eigentlich erziehungsberechtigte dabei sein. Minderjährige dürfen zum Beispiel noch nicht alleine für eine PDA entscheiden soweit ich weiß. Generell für formelles müssen bei Minderjährigen oft die Eltern zumindest am Anfang dabei sein.
aber ob es nicht auch ohne geht weiß ich nicht
Genau das tut er leider nicht weil ich die einzige Angestellte bin und er mich zum Arbeiten braucht weil es alleine nicht geht.
Da meine Tochter aber minderjährig ist und damit eigentlich nicht entscheiden darf was medizinisch gemacht wird dachte ich er muss mich dafür dann freistellen