Beantragung Elternzeit, obwohl noch in der Probezeit?

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Der Geburtstag des Kindes wird auf ungefähr 2,5 Monate nach Ende der Probezeit geschätzt.

Dann ist doch alles tutti.

Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor Beginn beantragt werden, da bist du dann also schon aus der Probezeit heraus.

Davon unabhängig gilt außerdem §18 Abs 1 BEEG:

(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt

1.frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes

Macht es Sinn den Arbeitgeber schon jetzt über den Wunsch nach Elternzeit zu informieren? 

Es ist nicht notwendig. Wenn du Angst hast, deswegen gekündigt zu werden, dann mach es einfach nicht.

In der Probezeit kann der AG ohne Angabe von Gründen kündigen. Du kennst ihn besser und weißt, ob er so etwas machen würde.

Mal von der anderen Seite betrachtet: die ersten zwei Monate sind echt unspektakulär. Baby schläft nur und macht nix, ständig Besucher. Mutter pennt auch. Und die Hausarbeit machst Du eh - dann am Abend.

Mach es doch etwas später, wenn ihr beide mehr davon habt.

Das musst du selbst entscheiden. Dann könnte es aber sein, dass der Arbeitgeber dir mit Ablauf der Probezeit kündigt. "Väterschutz" gibt es nicht im Arbeitsrecht.

Ich würde dem AG das jetzt wohlweislich verschweigen, dass Du Elternzeit nehmen möchtest.

Lass erst mal die Probezeit vorbei.

Den Antrag auf Elternzeit kann man wohl relativ kurzfristig stellen. Ich glaube, da reichen 6 Wochen vorher.

Elternzeit muss während der ersten drei Lebensjahre des Kindes mindestens sieben Wochen vor Beginn und für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn beantragt werden.