Kann das Kindergeld wegen Schullversäumnissen weggenommen werden?

8 Antworten

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Es ist noch nicht möglich, das Kindergeld zu kürzen. Das ist aber im Gespräch. Zur Zeit ist es Regel, wenn sich das Schwänzen häuft kommt das Ordnungsamt und bringt die Kinder zur Schule. Ist voll peinlich. Außerdem müssen die Eltern ein Bußgeld zahlen, wird dann meist vom Taschengeld der Kinder abgezogen. Da kommt meist bei den Kids Freude auf.

In der Tat war eine solche Massnahme im Gespraech, sprich Kindergeldentzug bei Schule schwaenzen. Aber derzeit besteht diese Moeglichkeit nicht. Bei Volljaehrigen waere das Kindergeld allerdings weg, wenn ein Schuler tatsaechlich eine lange Zeit fehlt (oder gar von der Schule fliegt) und sich die Schule daher weigert, eine Schulbesuchsbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung braucht man aber fuers Kindergeld und ohne sie, muss man das Geld dann zurueckzahlen. Ich kenne solch einen Fall, da wurde die Schulbescheinigung wegen staendigem Fehlens verweigert.

Welche Moeglichkeit allerdings bei Schule Schwaenzen bei noch Schulpflichtigen Schuelern besteht (Schulpflichtig sind alle ohne Schulabschluss unter 18 Jahren), das sind Geldstrafen, die von der Mutter zu zahlen sind.

Und solche Geldstrafen koennen mehrfach erteilt werden und alle paar Monate mal 200 Euro abdruecken, das wird der Mutter sicher nicht gefallen.

Weiterhin kann Deine Freundin auch mit der Polizei mal abgeholt werden, was aber selten gemacht wird, weil zu wenig Personal. In grossen Staedten gibt es manchmal extra Schulschwaenzereinheiten, die Kinder unterwegs auffinden und zur Schule bringen.

Aber Du bist sicher eine gute Freundin und hast mehr Einfluss auf die Freundin als die Mutter oder Strafmassnahmen. Deshalb solltest Du ihr mal ins Gewissen reden und ihr klar machen, dass sie mit dem Schulschwaenzen ihre Ausbildung und ihren Abschluss gefaehrdet. Und dass sie es dann immer schwer haben wird im Leben, ohne Job und ohne Geld. Und dass es sich einfach lohnt, zu lernen und zur Schule zu gehen, weil man dann spaeter auch was davon hat. Auch wenn es heute manchmal nervig und langweilig ist.

Es kann nur weggenommen, wenn sie komplette Klaendermonate fehlt (oder sie von der Schule geflogen ist).

Wenn Sie mindestens an einem Tag im Monat die SChule besucht hat, gibt es Kindergeld.

Das Kindergeld steichen geht wohl nicht. Aber man kann sich ans Jugensmat wenden, wenn die Dame noch schuklpflichtig ist und sie kann von der Polizei abgeholt und zur Schule gebracht werden! Das wird dann peinlich!

Die Lehrerin kann nicht einfach ein Brief an die Familienkasse schreiben und das Kindergeld streichen lassen. Wie alt ist den das Mädchen? Wenn sie unter 18 ist dann steht ihr das Kindergeld zu bzw. iheren Eltern. LG