Kindergeld verwähren, weil man Bescheinigung vergessen hat?

1 Antwort

Nun ja, die Kasse ist deinen Eltern (!) gegenüber verpflichtet das Kindergeld auszuzahlen, wenn, und nur WENN, der Antrag fristgemäß und vollständig abgegeben wurde.

Ich gehe davon aus, dass du (wie auch ich damals, das ist also kein Vorwurf) davon einfach nichts wusstest. Wieso auch, Kindergeld ist trotz seines Namens Sache der Eltern. 

Diese hätten also den Antrag mit deiner Immatrikulationsbescheinigung erneuern müssen.

Zurückverlangen könnt ihr hier nichts. Sich mit der Miete auf das Kindergeld zu verlassen ist übrigens eine schlechte Idee, ich würde dir empfehlen da eine andere Geldquelle für zu nutzen. (Stichwort: Nebenjob)