Kindergeld bei Hartz 4 angerechnet, obwohl kein KG bezahlt - Nachzahlung?

4 Antworten

..., obwohl sie kein Kindergeld aufgrund der eigenen Wohnung bzw. der Arbeitslosigkeit erhält.

Das ist Unfug. Solange die Kinder unter 18 Jahre sind und in mit den Eltern in Deutschland wohnen wird gennerell Kindergeld gewährt. Eigene Wohnung und Abreitslosigkeit haben nichts mit dem Kindergeld zu tun.

Bzw. hat sie noch Anspruch auf Kindergeld, welches von der Familienkasse nachgezahlt werden würde?

Ja hat sie. Hat sie denn das Kindergeld beantragt. Kindergeld ist eine der wenigen Leistungen, die noch im Nachhinein gewährt werden müssen.

Normalerweiße müsste sie doch die volle Nachzahlung von ca. 14 x 180 € vom Arbeitsamt erhalten oder verjähren diese Ansprüche?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Zunächstmal gilt beim Harz 4 das Zuflussprinip, d.h. das Kindergeld ist dann anzurechnen wenn es gezahlt wird, und auf dem Konto des Harz 4 Empfänger landet. Allerdings ist der Hilfeempfänger dazu verpflichtet die entsprechenden Anträge bei der Familienkasse zu stellen. Sprich, wenn gar kein Kindergeld beantragt wird, dann wird es dennoch angerechnet.Wurde Kindergeld beantrag, aber der Antrag ist noch nicht bearbeitet, dann besteht Anspruch auf Harz 4 ohne die Anrechnung des Kindergelds und im Gegenzug ist die Nachzahlung des Kindergeldes dann in voller Höhe anzurechnen.

also rückwirkend wird meist NICHT bezahlt..... warum bekommt sie kein kindergeld???? arbeitslosigkeit oder dergleichen als grund dafür ist mir neu....da sollte sie sich SCHLEUNIGST an die familienkasse wenden....damit sie da evt das geld bekommt....VIEL GLÜCK

Wieso fällt denn erst nach 14 Monaten auf, dass Kindergeld angerechnet wird, das gar nicht ausgezahlt wurde? Ist dagegen Widerspruch eingereicht worden? Verjährt ist der Anspruch noch nicht. Allerding werden Sozialleistungen nur auf Antrag geleistet. Wenn also ein Antrag auf Kindergeld gar nicht gestellt wurde, ist es möglich, dass das Geld "verloren" ist.

Neufeststellungsantrag ... nach § 44 SGB X; geht im Alg2 gem § 40 Abs. 1 SGB II nur noch 1 Jahr rückwirkend (mal schauen, ob die Regelung Bestand haben wird); zudem soll sie sich mit Beratungsschein vor Ort Hilfe von Fachanwalt für Sozialrecht holen