Mutter kassiert ohne Recht mein Kindergeld?

4 Antworten

Nein. Das Kindergeld steht Deinen Eltern zu, so sie denn Unterhalt für Dich zahlen und du nicht regulär arbeiten gehst.

Wo bist Du gemeldet?

Teile der Familienasse schriftlich mit, dass Du arbeitest (keine Lehre, oder?).

Ich arbeite und habe kein Recht auf Kindergeld, momentan kein Studium und auch keine Lehre

@LeandroLeLe

Gut. Teile denen das mit.

Hast Du Unterhalt von Deiner Mutter in der Zeit des Kindergeldbezugs erhalten?

Wenn nicht - das Geld würde ich mir erklagen.

Das Kindergeld steht rechtlich den Eltern zu. Das ändert sich auch nicht, wenn das Kind volljährig ist. Somit hast du mit dem Kindergeld überhaupt nichts zu tun und wenn deine Mutter weiterhin unberechtigt Kindergeld bezogen hat, dann wird sie es sein, die das Geld zurück zahlen muss.

Was Anderes ergibt sich, wenn du nach dem Abi z.B. eine Ausbildung machst. Dann sind deine Eltern bzw. deine Mutter immer noch kindergeldberechtigt. Das Geld wird allerdings weiterhin an die Eltern ausbezahlt. Die Frage hier ist also: machst du eine Ausbildung bzw. studierst du?

Du schreibst nur davon, dass du arbeitest. Was bedeutet dies also genau? Arbeiten in einer Ausbildung? Dann hätte deine Mutter um den Anspruch weiterhin geltend machen zu können deinen Ausbildungsvertrag vorlegen müssen. Ist dies also passiert?

Eine Abzweigung des Kindergeldes käme nur in Frage, wenn deine unterhaltspflichtigen Eltern dir keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen würden. Egal ob sie es müssten oder nicht, weil du selbst genug Einkommen hast als Azubi oder Student. Aber auch hier ist Vorsicht für die Eltern geboten!

Wird der Familienkasse (vom Kindergeldberechtigten) eine Zahlungsanweisung erteilt, ist das ohne Rechtsgrund gezahlte Kindergeld vom Kindergeldberechtigten zurückzufordern (BFH, Beschluss v. 28.1.2010, III B 112/08). Als Leistungsempfänger i. S. des § 37 Abs. 2 AO ist grundsätzlich derjenige anzusehen, dem gegenüber die Finanzbehörde oder Familienkasse ihre - vermeintlich oder tatsächlich bestehende - abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will. Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte (Kindergeld) als Leistungsempfänger i. S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen. 

https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Stimmt also der kindergeldberechtigte Elternteil der Abzweigung zu und befürwortet, dass das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes gezahlt wird, so entbindet ihn das nicht von der Rückzahlungspflicht.

Erst wenn der kindergeldberechtigte Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nach kommt und das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG abgezweigt wird, dann würde im Fall der Fälle das Kind selbst eine Rückzahlung leisten müssen, wenn es die Anforderungen an den Bezug von Kindergeld nicht erfüllen würde.

Also: bist du noch in Ausbildung? Wenn ja, dann stelle einen Abzweigungsantrag nach § 74 Abs. 1 EStG .

Bist du nicht in Ausbildung und nicht kindergeldberechtigt, dann lehne dich entspannt zurück. Der Kindergeldkasse wird irgendwann auffallen, dass deine Mutter das Kindergeld zu unrecht bezogen hat. Spätestens dann, wenn sie das Abschlusszeugnis deiner Ausbildung vorlegen muss (wenn eine berufliche Ausbildung die Basis war) und dann festgestellt wird, dass du die Ausbildung gar nicht begonnen hast bzw. vorzeitig abgebrochen hast.

Nein, du nicht. Aber deine Mutter wird es zurückzahlen müssen und ggf sogar eine Anzeige wegen Sozialbetrug erhalten.

Bin der gleichen Meinung sie ist schuld , ich würde gegen sie rechtlich vorgehen

@DenzoPatron

Zumal die FS nicht mehr zuhause lebt, es selbst bei der KG-Kasse angegeben hat.

@Ma10ddin

Alles klar 👍🏻

@DenzoPatron

Gegen die eigene Mutter rechtlich vorgehen? Obwohl der Fragesteller weder Vorteil noch Nachteil davon hat.

Was bist du denn für einer?

@Xapoklakk

Na und? Würde ich auch. Grad bei sowas. Straftat ist Straftat, grad wenn sie die Allgmeinheit betrifft ist es erst Recht ein No Go.

@Ma10ddin

Das größte Schwein im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!

@Xapoklakk

Das hat nichts mit denunzieren zu tun. Sondern mit Courage, Sozialität (bzw bei jemandem der die Allgemeinheit betrügt mit Asozialität) und Gerechtigkeit. Aber bitte, wie du meinst. So ein Spruch sagt alles über deinen Charakter aus.

@Ma10ddin

Bin gleicher Meinung wenn sie ihn Schon rausschmeißt und dann das Kindergeld verweigert dann sollte man die nächste Schritte einführen das ist sein gutes Recht .

@Xapoklakk

Meine Mutter hat mich und meine Geschwister für nen neuen Typen (sogar mithilfe der Polizei, weil das Haus mein Vater bezahlt hat) rausgeschmissen, meine kleine Schwester darf ich seit dem auch nicht mehr sehen. Hätte ich meine Freundin nicht gehabt wäre ich eine Zeit lang deswegen sogar obdachlos gewesen. Während dessen kassiert sie noch frech bis heute mein Kindergeld welches ihr nicht einmal zusteht, Gründe sie anzuzeigen hätte ich ne Liste von...

Du hast bereits mehr getan als du musst, indem du diese Meldung erstattet hast. Du darfst nur selbst keine Anträge mit falschen Tatsachenangaben machen oder im Rahmen der Anträge oder während eines Leistungsbezuges keine falschen Angaben machen.

Was andere irgendwo tun oder nicht tun, geht dich nichts an.