Kann das Jobcenter mir das Arbeitslosengeld streichen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst mal: Du hast alles richtig gemacht und genau die Forderungen erfüllt, die der Gesetzgeber an Arbeitslose stellt. Du hast dir einen Job gesucht, du achtest auf unbefristete Arbeitsverträge, die dich langfristig aus jedweder Förderung herausholen. Im Zweifelsfall geht das Gesetz vor, nicht der Sachbearbeiter.

Mit Gesetzen kennen sich Arbeitsamtmitarbeiter aber erfahrungsgemäß wenig aus - oder kennen sie und sind nur boshaft, das kann man sehen, wie man will.

Stell deinen Antrag, meide den direkten Kontakt mit Sachbearbeitern, soweit es geht. Nimm ggf einen Zeugen mit. Sorge dafür, dass du für alle eingereichten Anträge, Unterlagen u.s.w. einen Nachweis (z.B. Eingangsstempel auf der Kopie) bekommst. Wenn du einen Job in Aussicht hast, musst du nicht fragen, ob du dich um den bemühen darfst, du bist - im Gegensatz - sogar dazu verpflichtet, alles zu tun, um ihn zu kriegen.

In der Zwischenzeit bis Oktober kann das Amt aber von dir verlangen, dass du dir etwas suchst - egal wo, auch bei Zeitarbeitsfirmen. Das sollte dich aber nicht weiter stören, solche Bewerbungen kann man ruhig schreiben und im evtl Vorstellungsgespräch auch erwähnen, dass dir natürlich eine Festanstellung vor geht.

Wenn dir das Amt Ärger macht, leg bei allem Widerspruch ein. Du kannst dich gegen deren (oft mindestens rechtlich fragwürdiges) Hoheitsgebaren wehren.

Viel Erfolg :)

Gerberecht  07.08.2014, 12:19

Ich danke dir für den Stern und hoffe auf gute Nerven... Na, und auf gutes Gelingen im Oktober :)

Ich kann dir nur raten, dich dringendst an eine anderen Sachbearbeiter zu wenden, diese, die du hast, hat wohl nicht alle Latten im Zaun.

Sie kann dir überhaupt nicht verbieten, diverse Praktika anzunehmen. Geschweige denn, dir das ALG zu streichen - wo doch überhaupt kein Grund da ist.

Du hast die Aussicht, ab dem 1.10 eine Festanstellung zu erhalten und das ist schon mal super. Darauf muss die Sachbearbeiterin reagieren und dir nicht mit den dubiosen Angeboten diverser Leihfirmen unter Druck setzen.

Wende dich bitte an den Vorgesetzten dieser Dame und verlange nach einem anderen Sachbearbeiter.

Ich drücke dir ganz fest die Daumen und wünsche dir viel Erfolg mit der neuen Stelle!

stinkertum  30.07.2014, 11:59
Sie kann dir überhaupt nicht verbieten, diverse Praktika anzunehmen. Geschweige denn, dir das ALG zu streichen - wo doch überhaupt kein Grund da ist.

Probearbeiten und Praktika während man ALG bezieht, sind quasi von der Arbeitsagentur bezahltes Arbeiten. Und das ist häufig auch eine Masche vieler Firmen.

Von daher hat das Amt da doch ein Wörtchen mitzureden.

rhapsodyinblue  30.07.2014, 12:02
@stinkertum

Es gibt äußerst selten bezahlte Praktikantenstellen und Probearbeiten ist auch generell unbezahlt.

Einen entsprechenden Nachweis vorlegen und gut ist es. Sie kann und darf dem Fragesteller keinesfalls dieses Stellenangebot versauen in dem er irgendeine Leiharbeit animmt.

kloine 
Fragesteller
 30.07.2014, 12:07
@stinkertum

Das Probearbeiten wäre unentgeldlich

Gerberecht  30.07.2014, 12:15
@kloine

Das halte ich auch für mindestens suspekt, weil du - auch in "Probearbeit" - ein Anrecht auf deine Entlohnung hast, wenn du dort tätig bist. Für den Fall, dass es mit der Stelle doch nichts wird, notiere dir minutengenau, wie wie oft und lange du dort warst, was du gemacht hast u.s.w.

Lohn lässt sich auch nachträglich einklagen und Firmen, die mit unbezahlter Probearbeit arbeiten, sollte das auch mal beigebracht werden.

Gerberecht  30.07.2014, 12:21
@stinkertum

Nein, hat es nicht. Es gibt Pflichten, die ein Arbeitsloser hat - Ortsanwesenheit, Bewerbungen - aber was er mit seiner Restzeit tut, bleibt ihm überlassen.

Man kann sich ehrenamtlich engagieren, Praktika annehmen, Probearbeiten u.s.w.

Ich sehe solche Firmen ja auch als sehr suspekt an, die kostenloses Probearbeiten verlangen, aber sowas muss anders geklärt werden, nicht über Stress, den das Amt dem Betroffenen macht.

kloine 
Fragesteller
 30.07.2014, 12:41
@Gerberecht

Also es handelt sich hier um 2-3 Tage Probearbeiten und nicht um Wochen und das ist aus meiner Sicht eigl. ganz normal...alles was darüber hinaus geht ist Abzocke und davon abgesehn dürfte ich auch nur max. 1 Woche Probearbeiten sagt das Arbeitsamt.

Gerberecht  30.07.2014, 13:28
@kloine

"Normal" sind auch Zeitarbeitsfirmen und der Niedriglohnsektor. Aber es gibt eine Probezeit, gesetztlich auch vorgesehen, in der man bezahlt wird und die für genau diese "Erprobung", ob es passt, gedacht ist. Da kann man auch sauber und problemlos gekündigt werden.

Zusätzliche Erprobung ist eine Umgehung dieser Regel. Letztlich kann man sich so einmal monatlich Leute holen, die z.B. alle Akten kopieren und zahlt keinen Cent dafür. Ok ist es nicht.

kloine 
Fragesteller
 30.07.2014, 13:44
@Gerberecht

Also ich denke nicht das die mich nur für die Drecksarbeit haben wollen und mir dann absagen. Und was würde es mir bringen für die paar Tage bezahlt zu werden das ist so wenig da es nichts bringt und wenns mehr wäre würde es vom ALG abgezogen werden. Also ich möchte dafür garkein Geld ich möchte die Stelle haben und wenn ich ehrlich bin weiß ich nicht mal ob ich was bekomm ich habe vor meiner Ausbildung z.B. mal ein Praktikum gemacht und da habe ich 100 € für die Fahrtkosten bekommen und davon musst ich nicht mal was, erst als ich am 2. Tag oder so den Personalbogen ausgefüllt habe. Und wie gesagt das ist mir nicht wichtig und selbst wenn es das wäre und ich kommen würde von wegen ich möchte das bezahlt haben dann kann ich die Stelle gleich vergessen.

Hi,

Dann machste das halt, wie deine sachbearbeiterin das will;-)

Berwirb dich doch bei Leihbuden.

Wenn du das nicht machen willst, kann man das doch elegant regeln:

Schlampige Bewerbung, unpünktlich usw. Man ist auch nicht mobil. Dann gibt man den hektischen Vollpfosten, irgendwelche Krankheiten kommen auch gut an.

Aber Vorsicht!!

Nicht Übertreiben, sonst kann das als so genante Negativbewerbung ausgelegt werden.

Der Eindruck muss sein:

Du würdest ja gerne da arbeiten, aber weil du halt nicht mobil bist usw stellen die dich nicht ein.

Ne Krankheit is da auch immer gut.

Beim Vorstellungsgespräch benutzt man z.B. mal n Asthmaspray. Dann fragt man, ob man denn für die Besuche beim Facharzt freigestellt und weiterbezahlt wird.

Dann bemerkt man noch, wie gut denn so ne Rechtsschutzversicherung ist beim Arbeitsgericht.

kloine 
Fragesteller
 30.07.2014, 13:50

Also auf solche Gedanken bin ich auch schon bekommen aber wie schon mal weiter oben erwähnt so richtig miese Zeitarbeitsfirmen interessiert das recht wenig die nehmen dich trotzdem in die Kartei auf...aber trotzdem danke. Die Sacharbeiterin meinte das sie meine Entscheidung mich nicht bei Zeitarbeitsfirmen zu bewerben jetzt noch akzeptieren kann aber in einem Monat nicht mehr und bis dahin hatte ich die Probearbeit...ich weiß ja nicht wiedas läuft aber wenn ich einen Vertrag habe muss ich mich dann trotzdem weiter bewerben?

hasenfuss67  30.07.2014, 16:41
@kloine

Hi,

du musst dich keine Kartei bei ner Leihbude aufnehmen lassen.

Wenn du n Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt bekommst, musst du NUR für den darin ausgeschriebenen Job zu Verfügung stehen.

Oft werden von Leihbuden Lockangebote ausgeschrieben.

Da steht dann z.B. "gesucht wird ein Schlosser mit Berufserfahrung, Hydraulik und Pneumatikkenntnissen und gültigem Schweißschein."

Selbst nach den Zeitarbeitstarifen liegt jemand, der das mitbringt bei ca 13€/Std.

Wenn sich dann einer darauf bewerben will, dann ist genau die Stelle plötzlich nicht mehr aktuell.

Die Leihbude bietet dem o.a. Bewerber, wie gesagt, ausgelernte Fachkraft mit Berufserfahrung dann alternativ ne Helferstelle in Weitwegdorf an.

Diese Alternativangebote muss man NICHT annehmen.

Die Leihbuden drohen dann durchaus offen damit "für ne Sanktion zu sorgen".

Der Grund für so ein Vorgehen ist klar.

Leihbuden bieten die Malocher zum Teil für unter 20€/Std an.

wenn man den o.a. Facharbeiter aber korrekt entlohnt, hat man reine Lohnkosten von ca 23 - 24 €/Std.

Verwaltungskosten und Gewinn der Leihbude drauf, müsste der mindestens 30€/ im Verleih Kosten.

Der Entleiher sagt der Zeitarbeitsfirma: "Ich will für unter 20€/Std jemanden, der am Besten schon alles kann".

Was macht die Leihbude? die drückt den Lohn des Malochers.

Falsche Eingruppierung und Plündern des Stundenkontos sind z.B. die gängigsten Betrugsmachen.

So wird z.B. der o.a. Schlosser mit gültigem Schweißschein gerne in EG 2 eingestuft. - das ist knapp 9€ br /Std.

Richtig wäre aber mindestens EG 4. - Ausbildung + Zusatzqualifikation.

Das is n Unterschied von mal eben 2.50/Std. dazu kommen noch die lohnnebenkosten. (ca 1/3 des Std Lohnes), also 3,50

Bei ca 1000 verkauften Std pro Jahr spart die Leihbude, nur dadurch, dass der Malocher in die falsche Entgeldgruppe gepackt wird mal eben - anch Adam riese 3500€. Bei EINEM, der betuppt wird.

Zudem wird dann auch gerne bei einsatzfreien Zeiten auf das Stundenkonto zugegriffen. das ist verboten.

Warum soviel Text? - ganz einfach.

Ich will vermitteln, dass du dich unbedingt ausgiebig informieren MUSST.

Guck die die miesen Tarife der Zeitarbeit an, les dich in die Gesetze ein usw.

Zeitarbeit is ne Branche, die die Unwissenheit der "Opfer" ausnutzt.

Das schlimme daran ist, dass die Arbeitsagenturen und Jobcenter das noch unterstützen.

Ich plädiere KEINESFALS für Faulheit und Nixtun.

Wenn man sich wirklich nicht mehr einem Vertrag bei ner Leihbude entziehen kann, dann muss man "erstmal" mitspielen.

Man ist unpünktlich, am Einsatzort, man gibt den Vollpfosten usw.

Du darfst zwar nix absichtlich kaputt machen bei der Arbeit, aber wirklich schaffen musst du auch nix.

Nach spätestens 3 Tagen schmeißt dich die Leihbude dann raus.

In den ersten 4 Wochen bringt Krankfeiern nicht viel, weil nach § 3 Abs 3 EntgfG der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erst nach 4 Wochen besteht.

Den Anspruch müsste man mit der Krankenkasse regeln. - evtl gibts dann Krankengeld.

Zu deiner angegebenen Probearbeit nur soviel:

Wenn man dadurch seinen wirklichen Wunscharbeitsplatz bekommen kann, ist das OK.

Grade bei Zeitarbeit halte ich Probearbeiten für Blödsinn.

Was wollen die Proben? - den Aufstand?

Z,B. durch ne Gesellenprüfung hat der Malocher seine beruflichen Kentnisse doch bereits nachgewiesen.

Hätte der keine ausreichenden beruflichen Kenntnisse, hätte der Malocher keinen Facharbeiter- bzw Gesellenbrief.

Wirklich ALLES kann keiner können, das sollte klar sein.

Mit einem hat deine Sachbearbeiterin völlig Recht.

Du darfst KEINEN Handschag machen, bevor das nicht korrekt angemeldet ist.

Du würdest, bei so ner Probearbeit, o. nem. Kurzzeitpraktikum vom Arbeitsamt Fahrtkosten erstattet bekommen.

Habtr ihr am Wohnort eine Arbeitslosenberatung? Wenn ja, nichts wie hin. Sprich mit deinem voraussichtlichen Arbetigeber, dass sie mit dir eine Art Vorvertrag machen. Dann kannst du beweisen, dass due eine Stelle in Aussicht hast. Ansonsten beweib dich bei der Zeitarbeitsfirma, mach dort deutlich, dass du höchstens zwei Monate dort arbeiten wirst und im August frei haben musst, um woanders probezuarbeiten. Die wollen dich dann gar nicht und du hast der Arbeitsamtstante ein Schnuppchen geschlagen!

kloine 
Fragesteller
 30.07.2014, 12:02

Nein ich glaube nicht aber müsste ich mal im Internet schauen. Ich denke das ein Vorvertrag vor dem Probearbeiten nicht möglich ist falls du das meinst. Nach meinem Probearbeiten werde ich auf jeden Fall auf einen bestehen wenn sie mich haben wollen. Ich möchte halt nur garnicht dort hin das wäre für mich wie meine Seele verkaufen :D ich wollte eigl. bis zum 01.10 einen Mini- oder Aushilfsjob anfangen dann müssten sie mir weniger Arbeitslosengeld bezahlen und ich hätte trotzdem mehr wie jetz.

Die können von dir verlangen das du dich auf einen früheren Eintrittstermin bei Zeitarbeitsfirmen bewirbst. Das ist ein Teil deiner Mitwirkungspflicht. Ob du da auch eine Stelle bekommst ist ja eine andere Sache. Du darfst deine Ablehnung gegenüber der Zeitarbeitsfirma aber nicht zu offensichtlich machen. Eine kurze Kündigungsfrist z.B. 3 Tage würde für dein Vorhaben ja reichen. Dann kannst du ja immer noch bei der gewünschten Firma anfangen. Wenn du keine Leistungen von der Arbeitsagentur bekommst muß du sebst deinen Krankenkassenbeitrag bezahlen, wenn das so ist muß du mit der Krankenkasse sprechen. Der erste Berater ist immer so ein Arsc... damit du eingeschüchtert wirst und machst was die von dir wollen. Wenn du deinen Pflichten nachkommst (welche das sind steht in dem Infoheftchen das du bekommen hast) kann dir keiner die Leistungen kürzen/streichen. Gegen jeden Bescheid den du bekommst kannst du Widerspruch einlegen.