Betriebszugehörigkeit nach Ausbildung?

3 Antworten

Hi,

genau genommen ab den Zeitpunkt wo du deine Gesellenprüfung geschrieben hast ist dein Ausbildungsvertrag ausgelaufen, auch wenn ein offizielles Datum im Ausbildungsvertrag drin steht. Auch wenn das Ergebnis noch nicht feststeht.

Ab den Zeitpunkt wo du am nächsten Tag in die Arbeit gegangen bist und dort wieder deine Arbeit aufgenommen hast ohne das jemand was gesagt hat, wurdest du unbefristet übernommen. Auch wenn noch kein schriftlicher Vertrag existiert hat.

MrMungu 
Fragesteller
 22.04.2017, 17:31

Das heißt ich habe den Kündigungsschutz nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit trotz der Probezeit?

Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit genießt man den Kündigungsschutz.

Zusätzlich besitze ich einen 80%igen Schwerbehindertenausweis.

Mit diesem hätte ich nach den 6 Monaten zusätzlich noch besonderen Kündigungsschutz.

Ist das so richtig ?

ElamoMichi  22.04.2017, 18:03
@MrMungu

uff das mit der Probezeit und dazugehörigkeit weiß ich nicht sicher.

Du hast eh durch eine 80%igen Schwerbehinderung eh schon einen besonderen Kündigungsschutz. Die Firma kann dich nicht so einfach kündigen, ich meine nur wenn das Gewerbeamt der Kündigung zustimmt.

Familiengerd  22.04.2017, 18:30
@MrMungu

Das heißt ich habe den Kündigungsschutz nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit trotz der Probezeit?

Nein, leider nicht!

Mit der Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis kann eine neue Probezeit vereinbart werden - und die hat eben die Folge, dass Dir innerhalb der Probezeit ohne Begründung mit verkürzter (oder vereinbarter) Frist gekündigt werden kann.

Davor schützt Dich auch die Tatsache nicht, dass Du vorher bereits eine 3 1/2-jährige Ausbildung im Betrieb gemacht hast und schwerbehindert bist.

Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gilt (anders als bei Schwangeren) nicht schon in einer Probezeit.

Wenn es einen anzuwendenden Tarifvertrag gibt, kann dazu möglicherweise etwas Anderes geregelt sein.

Familiengerd  22.04.2017, 18:30
@ElamoMichi

Das gilt aber nicht während einer Probezeit.

Familiengerd  23.04.2017, 12:17

@ ElamoMichi:

genau genommen ab den Zeitpunkt wo du deine Gesellenprüfung geschrieben hast ist dein Ausbildungsvertrag ausgelaufen

Das ist - um genau zu sein - falsch!

Das Ausbildungsverhältnis endet "automatisch" mit der Mitteilung der Prüfungsergebnisse.

Wenn der Arbeitnehmer danach weiterbeschäftigt wurde, ist - ebenso "automatisch" - ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden, wenn nicht vorher ein schriftlicher Vertrag über ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.

Hallo.

Da bin ich mir nicht so sicher. 'Der Lehrvertrag endet automatisch. Wird nicht innerhalb des letzten Monats  ein Weiterbeschäftigung vereinbart gilt das das Ende der Lehrzeit. Eine Neuer Vertrag nach ende der Lehrzeit ist ein neue Beschäftigung. ( Mag sich geändert haben aber vor 10 Jahren war das so.)
'Es geht nicht um die 2 Stunden, sondern eine Weiterbeschäftigung nach der Lehre, das ist maßgebend.

Die Betriebszugehörigkeit ändert sich nicht.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Keine Sorge wegen den 2 Stunden. Natürlich wird die Ausbildung auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet.

MrMungu 
Fragesteller
 22.04.2017, 17:13

Ganz sicher?

Es geht um den Kündigungsschutz nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Meine Abteilung ist wohl nicht zufrieden mit mir aber ich wurde jetzt erst nach knapp 4 Monaten der 6 Monatigen Probezeit damit konfrontiert.

Jetzt stehe ich theoretisch vor meiner Kündigung aber ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis der mir besonderen Kündigungsschutz bringt allerdings erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Verstehst du was ich meine ?

Freedom7877  22.04.2017, 17:16

Ich kann Dir folgen.

Ich kenne es aber so, von Leuten in meinem Unternehmen (Chemiebranche), dass die Ausbildung auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet wird

Chemikanten, die nach der Ausbildung übernommen werden erhalten keine neue Probezeit, sondern direkt einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

MrMungu 
Fragesteller
 22.04.2017, 17:33
@Freedom7877

Aber rechtlich müsste ich den normalen und den erweiterten Kündigungsschutz doch genießen trotz der Probezeit.

Familiengerd  22.04.2017, 18:21
@MrMungu

Leider nein!

Bley1914  24.04.2017, 17:19
@Freedom7877

Ja , das ist der Knackpunkt, unbefristeter Arbeitsvertrag.

Freedom7877  22.04.2017, 17:39

In Deinem Falle (Schwerbehindertenausweis) sicher ja.

MrMungu 
Fragesteller
 22.04.2017, 17:44
@Freedom7877

Also kann ich mich etwas beruhigen nachdem man mir vorgeworfen hat dass man mich einfach kündigen könnte?

Familiengerd  22.04.2017, 18:21
@MrMungu

Erstens: Nach der Berufsausbildung darf bei Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis eine neue Probezeit von bis zu 6 Monaten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 3 vereinbart werden.

Zweitens: Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gilt nicht während der Probezeit.

Ansonsten kommt es darauf an, was tarifvertraglich geregelt ist.

Familiengerd  22.04.2017, 18:22
@Freedom7877

@ Freedom7877:

In Deinem Falle (Schwerbehindertenausweis) sicher ja.

Nein!

Familiengerd  22.04.2017, 18:24
@MrMungu

Ergänzung: 

Wenn es denn einen Tarifvertrag gibt und er diesen Punkt regelt.

Freedom7877  23.04.2017, 08:19

Also, da bin ich etwas überrascht, lasse mich aber gerne (Gerd) eines besseren belehren, daß der besondere Kündigungsschutz in der Probezeit nicht gilt.
Im Nachhinein aber nachvollziehbar sinnvoll für den Arbeitgeber.
Wobei ich mich da selbst morgen mal informiere, beim Schwerbehindertenbeauftragten in unserer Firma. Werde sobald ich die Infos habe diese hier einpflegen.

Familiengerd  23.04.2017, 12:11
@Freedom7877

Ich hätte Dich lieber nicht eines "Besseren" belehrt, das ja tatsächlich eines "Schlechteren" ist.

Auch für Schwerbehinderte gelten - anders als für Schwangere - die "ganz normalen" Regeln für die Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses (und damit auch innerhalb der Probezeit): dann ist das Kündigungsschutzgesetz KSchG noch nicht anwendbar (wenn es denn wegen der Größe des Betrieb/Anzahl der Arbeitnehmer überhaupt anwendbar ist).

Bei einer Kündigung innerhalb dieser Zeit führt es auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn das Integrationsamt nicht um Zustimmung ersucht oder auch nur nicht informiert wurde.

Im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX § 90 "Ausnahmen" Abs. 1 Nr. 1 heißt es dazu:


(1) Die Vorschriften dieses Kapitels [Anmerk.: gemeint ist "Kapitel 4 Kündigungsschutz"] gelten nicht für schwerbehinderte Menschen, 1. deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht [...]. 
Freedom7877  23.04.2017, 12:17

Keine Sorge, ich lasse mich sehr gerne auch belehren, nur so lernt man dazu im Leben;-).

Mich interessiert das jetzt einfach.

Deine Ausführungen im letzten Kommentar (Danke!) sind sehr überraschend für mich.

Wobei, wie bereits erwähnt, der Arbeitgeber auch eine Chance haben muss, sich egal von wem, trennen kann, wenn's einfach ned passt, abgesehen von einer Behinderung, einfach nur auf die Arbeitsleistung bezogen.

Meine Firma hat 3 Arbeitsplätze speziell für Schwerbehindert eingerichtet.

Familiengerd  23.04.2017, 12:23
@Freedom7877

Der umfassende Kündigungsschutz, der auch nicht von der Probezeit und der 6-monatigen "Wartezeit" für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes berührt wird, der auch gilt, wenn ein Arbeitsvertrag bereits geschlossen, das Arbeitsverhältnis aber noch gar nicht angetreten wurde, ist der für schwangere Arbeitnehmerinnen (wenn sie nicht sprichwörtlichen "silberne Löffel klauen"). 

Freedom7877  23.04.2017, 12:26

;-). Schön ausgeführt, klingt auch plausibel.