wie viel früher muss man sich bei befristetem Vertrag arbeitslos melden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst dich jetzt arbeitssuchend melden für die Zeit nach dem 7.2.19. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass du, wenn du keinen Job im Anschluss findest, eine Sperre bekommst.

Außerdem ist es einleuchtend, dass die Arbeitsagentur bei einem Vierteljahr Vorlauf viel besser reagieren und dich auch mit Stellenangeboten versorgen kann.

Es sit das Risiko deines Arbeitgebers, wenn er dich zu lange hinhält, dass du ihm dann davonläufst. Darüber hinaus steht dir für die Arbeitssuche auch eine angemessene zeitliche Freistellung zu.

Lass dich über diese Dinge ruhig bei der Arbeitsagentur beraten. Das wird oft auch ziemlich gut gemacht, wenn die Leute dort von dir den Eindruck haben, dass du um eine Arbeit bemüht bist und dich da reinhängst.

Ganz egal ob du evtl.gesagt bekommst das man dich übernimmt oder nicht, wenn du nichts schriftliches hast, dein Vertag befristet ist, dann musst du dich 3 Monate vor Ablauf erst einmal Arbeit suchend melden, dass kannst du auch telefonisch machen, erst am 1 Tag deiner tatsächlichen Arbeitslosigkeit musst du dich dann zwingend persönlich melden, sonst gibt es in der Regel eine Sperre von 1 Woche, die dir dann vom Gesamtanspruch abgezogen und verloren gehen würde.

du musst dich drei monate vor ablauf des vertrages arbeitssuchend melden, also jetzt.

sobald du mitgeteilt bekommst, dass dein vertrag nicht verlängert wird, kannst du dies der agentur mitteilen. ansonsten erfolgt die arbeitslosmeldung spätestens am ersten tag der arbeitslosigkeit, also am 8.2.19.