Plötzlich Arbeitslos. Was tun?
Hallo!
Ich habe im Sommer dieses Jahres meine Ausbildung beendet und wurde von meinem Betrieb auch übernommen. Allerdings läuft der Vertrag morgen (31.12.2011) aus. Mein Chef meinte damals ich werde übernommen. Und als es soweit war, meinte er dass er aufgrund der schlechten Auftragslage mich erst Mal nur bis Ende Dezember übernimmt und dann sehen wir weiter… Ich hatte während der Ausbildung mehrere Gespräche mit meinem Chef und es hieß immer ich würde übernommen. Als ich dann das wusste mit dem befristeten Vertrag, habe ich mich auch sofort beworben. Ich hatte jetzt auch mehrere Vorstellungsgespräche, sowie Probearbeiten… Bisher kam allerdings nichts bei raus :( (Bin übrigens Mediengestalterin).
Dazu kommt noch, dass ich z.Z. Krank geschrieben bin. Ich könnte allerdings ab Januar wieder arbeiten….
Ich habe meinem Chef nun eine E-Mail geschrieben, ob nun die Möglichkeit besteht weiterhin übernommen zu werden. (Er befindet sich im Urlaub und geht nicht ans Telefon..)
Ja jedenfalls habe ich jetzt von der Krankenkasse „nur“ 300 Euro Krankengeld bekommen. Ich weiß nicht wie ich meine Rechnungen bezahlen soll: Miete, Strom, Telefon, Versicherungen…
Und im November habe ich mich bereits Arbeitsuchend gemeldet. Mein Dispo wird auch nicht aufgestockt… Und ich bin gerade ziemlich am verzweifeln und weiß nicht was ich tun soll :( Ich bin zum ersten Mal Arbeitslos. Den Antrag habe ich auch schon hier für Arbeitslosengeld. Allerdings muss ich warten bis meine Firma den Bescheid ausgefüllt hat und das geht ja erst nach dem 31.12.2011…
Bekomme ich durch das Arbeitslosengeld I die Miete gezahlt? Oder muss ich Hartz 4 dazu beantragen? Oder soll ich es mit Wohngeld probieren? Ich hab nämlich als ausgelernte Mediengestalterin äußert wenig verdient… :/
Naja das Jahr ist für mich jetzt definitiv gelaufen und ich denk, ich kann mit meinen Vermietern reden, dass ich die Miete 2 Wochen später zahle. Aber ich weiß grad echt nicht weiter.
In den Beruf bleiben will ich schon, da ich durch die OP keine schwere körperliche Arbeit machen kann. Hab überlegt irgend nen Job zu nehmen, z.B. Fahrdienst oder so.
Aber möchte ja auch nicht zu lange aus den Beruf rauskommen, damit ich noch ne Chance habe auch wieder ne neue Stelle zu finden… :(
Hilfe?!?!?! :/
9 Antworten
Hoffentlich hast du dich rechtzeitig "arbeitssuchend" bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Dazu bist du nämlich verüflichtet, sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit weißt. Sonst hast du erst einmal eine Sperrfrist von 2 Wochen.
Erst einmal hast du Anspruch auf AlG 1. Wenn du weniger als 364,00 € plus deiner tatsächlichen Miete erhältst, bekommst du aufstockenfd AlG 2 (Hartz IV)
Da der Vertrag befristet war, hättest du dich spätestens drei Monate vor Auslaufen des Vertrages arbeitssuchend melden müssen.
Da du das augenscheinlich versäumt hast, könntest du im Alg1 eine Sperrzeit von einer Woche bekommen.
Im Alg2 ist dieser Sachverhalt nicht sanktionierbar.
Anspruch auf Alg1 hast du, wenn du in den letzten 2 Jahren mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Ein noramle betriebliche Ausbildung ist immer sozialversicherungspflichtig.
Reicht dein Alg1-Anspruch nicht, um deinen Bedarf zu decken, kannst du ergänzend Alg2 beziehen, wobei der Antrag explizit gesondert gestellt werden muss (also keine automatische Aufstockung).
Du musst dazu Hart 4 beantragen und Wohngeld ist nicht viel was du bekommen würdest u du kannst dir auch bis zu 1000 Euro beim Arbeitsamt innerhalb von 7 Tagen beantragen, musst du aber in 12 Monate zurück zahlen...
In der Situation wirst du auch keinen Kredit bekommen. (Von der Bank) Du kannst also höchstens das Darlehen des JobCenters in Anspruch nehmen.
Wenn du dich verspätet Arbeitslos wirst kann es dir passieren das du erst mal direkt eine Sperre bekommst. Warum hast du deinen Antrag denn noch nicht abgegeben? Die fehlenden Sachen hättest du ja nachreichen können.
Durch ALG1 bekommst du nicht deine Miete bezahlt. Wenn es also zu niedrig ist müsstest du schauen ob du ALG2 dazu beantragen kannst. Wohngeld kannst du, glaube ich, nicht beantragen da man das nur bekommt wenn man keine anderen Sozialleistungen bekommt.
ich hab die sachbearbeiterin drauf angesprochen und die meinte das wär ne sperre von 2-3 wochen..aber da war ich dann wohl blauäugig? -.-
weil die zu mir gesagt haben, ich soll den antrag für das arbeitslosengeld abgeben, sobald ich arbeitslos bin :/
Falsch. Zuerst kommt Wihngeld, dann erst Alg2.
Wenn du noch krank geschrieben bist, kannst du zuallererst einmal Übergangsgeld von deiner Krankenkasse beantragen.
Ergänzend musst du sehen: Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist, können sie dich auf ergänzende Sozialhilfe verweisen. Das machen sie meistens jedoch nur bei längerer Krankheit. Melde dich zunächst beim JobCenter, da dieses in den meisten Fällen mit Hartz IV aufstockt.
Nen Kredit will ich aber ungern aufnehmen.. :/ Ich mein Konto bei der Bank schon genug überzogen.. :/