Plötzlich Arbeitslos. Was tun?

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Hoffentlich hast du dich rechtzeitig "arbeitssuchend" bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Dazu bist du nämlich verüflichtet, sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit weißt. Sonst hast du erst einmal eine Sperrfrist von 2 Wochen.

Erst einmal hast du Anspruch auf AlG 1. Wenn du weniger als 364,00 € plus deiner tatsächlichen Miete erhältst, bekommst du aufstockenfd AlG 2 (Hartz IV)

Da der Vertrag befristet war, hättest du dich spätestens drei Monate vor Auslaufen des Vertrages arbeitssuchend melden müssen.
Da du das augenscheinlich versäumt hast, könntest du im Alg1 eine Sperrzeit von einer Woche bekommen.
Im Alg2 ist dieser Sachverhalt nicht sanktionierbar.

Anspruch auf Alg1 hast du, wenn du in den letzten 2 Jahren mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Ein noramle betriebliche Ausbildung ist immer sozialversicherungspflichtig.

Reicht dein Alg1-Anspruch nicht, um deinen Bedarf zu decken, kannst du ergänzend Alg2 beziehen, wobei der Antrag explizit gesondert gestellt werden muss (also keine automatische Aufstockung).

Du musst dazu Hart 4 beantragen und Wohngeld ist nicht viel was du bekommen würdest u du kannst dir auch bis zu 1000 Euro beim Arbeitsamt innerhalb von 7 Tagen beantragen, musst du aber in 12 Monate zurück zahlen...

User55729 
Fragesteller
 30.12.2011, 16:33

Nen Kredit will ich aber ungern aufnehmen.. :/ Ich mein Konto bei der Bank schon genug überzogen.. :/

DerHans  31.12.2011, 10:36
@User55729

In der Situation wirst du auch keinen Kredit bekommen. (Von der Bank) Du kannst also höchstens das Darlehen des JobCenters in Anspruch nehmen.

Wenn du dich verspätet Arbeitslos wirst kann es dir passieren das du erst mal direkt eine Sperre bekommst. Warum hast du deinen Antrag denn noch nicht abgegeben? Die fehlenden Sachen hättest du ja nachreichen können.

Durch ALG1 bekommst du nicht deine Miete bezahlt. Wenn es also zu niedrig ist müsstest du schauen ob du ALG2 dazu beantragen kannst. Wohngeld kannst du, glaube ich, nicht beantragen da man das nur bekommt wenn man keine anderen Sozialleistungen bekommt.

User55729 
Fragesteller
 30.12.2011, 16:47

ich hab die sachbearbeiterin drauf angesprochen und die meinte das wär ne sperre von 2-3 wochen..aber da war ich dann wohl blauäugig? -.-

weil die zu mir gesagt haben, ich soll den antrag für das arbeitslosengeld abgeben, sobald ich arbeitslos bin :/

Rheinflip  30.12.2011, 16:48

Falsch. Zuerst kommt Wihngeld, dann erst Alg2.

Wenn du noch krank geschrieben bist, kannst du zuallererst einmal Übergangsgeld von deiner Krankenkasse beantragen.

Ergänzend musst du sehen: Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist, können sie dich auf ergänzende Sozialhilfe verweisen. Das machen sie meistens jedoch nur bei längerer Krankheit. Melde dich zunächst beim JobCenter, da dieses in den meisten Fällen mit Hartz IV aufstockt.