Arbeitslosengeld nach befristeten Vertrag?

4 Antworten

Wenn der befristete Vertrag ausläuft, dann bedarf es keiner zusätzlichen Kündigung, wenn du die Anwartschaftszeiten erfüllt hast, also innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen kannst, dann steht dir auch ALG - 1 zu, solange du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst !

Bei einem befristeten Vertrag hat man sich 3 Monate vorher Arbeit suchend zu melden, sonst kann es bei der Antragstellung zu einer Sperrzeit wegen verspäteter Arbeit suchend Meldung von 1 Woche kommen.

Am 1 Tag der Arbeitslosigkeit muss man sich dann zwingend persönlich arbeitslos melden, denn erst ab da macht man seinen Anspruch geltend.

ein befristeter Arbeitsvertrag läuft einfach aus. Dein Arbeitgeber braucht dich nicht mal kündigen.

Wenn du die Voraussetzung erfüllst, bekommst auch ALG1. Da dein Austritt bekannt ist, must dich frühzeitig arbeitslos melden. Dann gibt es auch Leistungen.

Arbeit suchend und das 3 Monate vorher, arbeitslos persönlich am 1 Tag der Arbeitslosigkeit !

Bekommt man.

Aber man würde zu Recht vom Sachbearbeiter gefragt werden, was man denn selbst in puncto Stellensuche unternommen hat, da ja das Ende des Arbeitsverhältnisses feststand.

ein befristeter vertrag muss nicht gekündigt werden. wenn du die voraussetzungen erfüllst von alg1, dann kannst du dies auch bekommen.