Kann das Inkassoverfahren eingestellt werden?

3 Antworten

Die Kündigung ist mit ziemlicher Sicherheit unwirksam, siehe §45k TKG.

Daher würde ich nur die 30€ zzlg. gerundet 5€ Mahnauslagen direkt an den Anbieter überweisen und gleichermaßen fordern, dass die Leistung sofort wieder fortgesetzt werden muss

kevin1905  02.04.2016, 00:38

Darüber hinaus Gutschrift für die Zeiten der rechtswidrigen Anschlusssperre auf der nächsten Rechnung.

Assisau 
Fragesteller
 02.04.2016, 12:30

Die Kündigung wird allerdings nach der Geschichte dankend angenommen, es wurde auch bereits ein Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen von daher soll die Leistung auch gar nicht mehr fortgesetzt werden

Gib mal gerundet die einzelnen Forderungs Positionen 

Gibts noch andere Schulden? 

Assisau 
Fragesteller
 01.04.2016, 20:09

Nichts eingetragens bzw. was über Inkasso läuft

Assisau 
Fragesteller
 01.04.2016, 20:13

30 Euro die eigentlichen Schulden

100 Euro die Kündigung seitens des Anbieters während einem laufenden Vertrag

Und nochmal knapp 200 Euro weil's zum Inkasso gegangen ist

EXInkassoMA  01.04.2016, 22:06
@Assisau

Um was für einen Vertrag handelte es sich und Wie lange lief der Vertrag ?  (Hier wird schadensersatztechnisch oft getrickst)

Hier ein typisches Urteil :
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied mit Urteil von Anfang
September (Urteil vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12), dass dem
Telefonanbieter zwar für die Restlaufzeit ein Schadensersatzanspruch
zusteht. Allerdings kann er nicht das gesamte Entgelt verlangen, sondern
lediglich 50%. Die anderen 50% muss sich der Anbieter als ersparte
Aufwendungen anrechnen lassen,

Ist es zu Lastschriftrückläufer hekommen ?  (wieviele?)

Wie ist das Nervenkostüm ?

Sind in den 30 € schon diverse Mahngebühren mit enthalten ?

Zu den Inkassokosten gibt es eine Liste http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Bei Forderung bis 500 € wären inkl Auslagenpauschale maximal 18 € zu zahlen

mepeisen  02.04.2016, 08:00
@Assisau

200€ Inkassogebühren sind für sich bereits ein Verstoß gegen das RVG. Dies könnte man beim zuständigen Aufsichtsgericht anzeigen.

Wieso eine monatliche Rate von 80,-€ wenn die Schuld nur 30,-€ beträgt? Auf keinen Fall solltest du das Geld an die Telefongesellschaft überweisen, wenn schon ein Inkassounternehmen beauftragt wurde, hatst du nur noch Schulden beim Inkassounternehmen.

EXInkassoMA  01.04.2016, 19:22

Nein! 

Lediglich der forderungseinzug wurde an die inkassobude abgetreten ,forderungsinhaber ist nach wie vor der Telko Gläubiger 

Zahlungen  immer zweckgebunden (nur hauptforderung))an den Gläubiger und nicht ans Inkasso 

Assisau 
Fragesteller
 01.04.2016, 20:11

30 Euro die ursprünglichen Schulden, dann würden 100 Euro in Rechnung gestellt für die Kündigung seitens des Anbieters während einem laufenden Vertrages und der Rest sind Zuschläge vom Inkassounternehmen, insgesamt nun Ca. 300 Euro.

Es geht mir nicht darum wo man was hin überweisen muss sondern ob es einen Weg gibt dass das Inkasso Verfahren eingestellt wird und nur die 130 Euro an den Anbieter gezahlt werden müssen