Ärger mit Vodafone.Datenmissbrauch vom alten Mitbewohner, schloss Vertrag ab im Vodafoneshop!

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst ist festzustellen, dass wohl schon ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt, wenn der Gerichtsvollzieher bereits bei dir vorstellig geworden ist.

Grundsätzlich geht einem Vollstreckungsbescheid jedoch erst einmal die Zustellung eines Mahnbescheides voraus, wogegen du eigentlich innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen kannst.

Hast dein ehemaliger Mitbewohner vielleicht diesen Mahnbescheid abgefangen, sodass dieser nicht direkt zugestellt wurde? Sollte dieser ehemalige Mitbewohner auch dieses zugegeben haben, hättest du ein Beweismittel in der Hand, um einen "Antrag auf Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand" zustellen, und sogleich Widerspruch gegen den Mahnbescheid beim Mahngericht einlegen.

Die Erfolgsaussichten sehen für dich nicht schlecht aus, da du ja ein Geständnis des ehemaligen Mitbewohners hast, dass dieser bei Vertragsabschluss eine Urkundenfälschung begangen hat. So gesehen könntest du den Beweis antreten, dass du selber keinen Vertrag mit Vodafon geschlossen hast.

Übrigen falls der Kumpel des Mitbewohner als Vertriebsmitarbeiter (Vodafonshop) die Identität bei Vertragsunterzeichnung nicht geprüft hat, muss sich Vodafon dieses Verschulden des Kumpels selber anrechnen lassen, da dieser Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278 BGB von Vodafon ist.

Bitte beachte auch folgenden Rechtshinweis: Bei Rechtshinweise auf GuteFrage.net handelt es sich lediglich um allgemeine Information und können keine einzelfallbezogene Rechtsberatung ersetzen.

WaMiba 
Fragesteller
 18.03.2014, 10:30

Danke für die super Antwort, och war beim Anwalt und all dies wurde in die Gänge gesetzt, zudem muss mein ehemaliger Mitbewohner für ALLE Kosten aufkommen!!!

Eigentlich setzt das voraus, dass Du bereits Vodafone-Kunde bist oder warst. Dadurch entfällt i.d.R. die erneute Legitimation.

Bei online abgeschlossenen Verträgen und Vertragsänderungen ist nicht einmal eine Unterschrift erforderlich, sondern nur das Kundenkennwort. Und gerade im Zusammenleben in einer WG kann so ein Kundenkennwort schon mal 'geknackt' werden. Ich habe bei Vodafone in der Kundenrückgewinnung telefoniert. Dabei konnte jede Person, die mir das Kundenkennwort nannte, Verträge ändern. Das Kennwort reichte also zur Legitimation aus.

Wenn das alles noch so frisch ist, solltest Du zunächst bei Vodafone eine Mahnsperre einrichten lassen, dann solltest Du ihnen unverzüglich das Einreichen der Strafanzeige und vielleicht auch das Geständnis des Täters mitteilen.

Besser ist es allerdings, wenn Du mit der Sache zur Verbraucherberatung gehst, die Dir dann die notwendigen Schritte erläutern.

WaMiba 
Fragesteller
 12.02.2014, 00:05

Bei V. war ich niemals Kunde. Ja ich glaube das wäre das Beste,eine Verbraucherberatung, nur kostet eine Beratung eben meistens was!?! Wie erwähnt ist der Teil mit meinem alten Mitbewohner schon am laufen und ich aus allem raus, bzw dauert das alles ja noch ein bisschen. Ich sage ja auch nicht, das alle Vodafonemitarbeiter so sind nur scheinen da noch große "Lücken" zu bestehen... Danke für deine Antwort :-)

BuddyOverstreet  12.02.2014, 12:50
@WaMiba

Gemeint ist "Dein Name/Deine Daten" in Verbindung mit dem Gesicht Deines ehemaligen Kumpels. Legitimation ist erfolgt und in den VF-Daten vermerkt, evtl auch mit dem Text "Kunde ist persönlich bekannt".

Ja klar, dauert das was. Du kannst das aber beschleunigen, indem Du anhand der Unterlagen beweisen kannst, dass der Täter bekannt ist, dass gegen ihn ermittelt wird. Wenn da dann möglicherweise Ermitlungsergebnisse dabei sind, wird VF die Forderungen an Dich fallenlassen. Der Gerichtsvollzieher wird ja auch nicht einfach vollstrecken, wenn Deine Beteiligung auszuschließen ist.

mepeisen  12.02.2014, 09:16

Das ist ja alles schön und gut, bringt aber absolut nichts. Da schon ein Gerichtsvollzieher vorstellig ist, gibt es bereits einen Vollstreckungstitel....

Wenn ich das richtig verstehe, zeigt man bei Vertragsabschluss seinen Personalausweis vor, identzifiziert sich also. Dein ehemaliger Mitbewohner hat den Vertrag bei einem Kumpel abgeschlossen, also ist der scheinbar darin verwickelt, denn der hat die Angaben auf dem vertrag nicht mit dem Personalausweis abgeglichen. Ansonsten wird wohl schon auch kontrolliert, ob der Vetragspartner auch wirklich der ist, der er zu sein behauptet. Nur hier hat dieser Kumpel das eben nicht gemacht.

Alle Angaben ohne Gewähr!

WaMiba 
Fragesteller
 11.02.2014, 23:58

Klar so ist es auch, und genau deswegen muss man ja auch was gegen tun! Nur wie am besten? Vodafone anzeigen ?

hydralernae  12.02.2014, 00:00
@WaMiba

Vodafone kann nichts dafür, aber dieser Kumpel. Wobei da sicher die Polizei schon dran ist.

WaMiba 
Fragesteller
 12.02.2014, 00:20
@hydralernae

Ich hoffe es. Ja das Stimmt, Vodafone kann direkt nichts dafür wenn "intern" einer Betrügt, trotzdem sollte in diesem Bereich mehr überprüft werden... Ich denke mir halt, dass es bei besserer Kontrolle, nicht hätte passieren können.

hydralernae  12.02.2014, 00:33
@WaMiba

Naja, da bringen auch Überprüfungen nix. Die schwarzen Schafe erkennst du ja erst, wenn was passiert ist, so wie jetzt.

mepeisen  12.02.2014, 09:30
@hydralernae

Bitte trennt Strafrecht von Zivilrecht. Dass der Kumpel hier geständig ist und es eine Anzeige wegen Betrugs gegen ihn gibt oder ob dem so ist, hat zunächst keinerlei Einfluss auf den Gerichtsvollzieher oder auf die Forderung von Vodafone gegenüber dem TE. Solange Vodafone nicht aktiv, schriftlich erklärt, dass sie nicht gegen den TE vorgehen werden und nichts fordern werden, bleibt die Forderung im Raum und solange wird auch der Gerichtsvollzieher aktiv bleiben.

AanAllein  12.02.2014, 10:38
@WaMiba

Wie soll denn so eine Kontrolle aussehen?

Das kann doch nicht war sein das es unkontrolliert Möglich ist da einen Vertrag abzuschließen!!!

Sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen und hier versuchen eine Argumentation in Richtung § 233 ZPO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) anzustreben. Ein GV kommt erst nachdem eine Forderung tituliert wurde, also muss geklärt werden wohin Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegangen sind.

Ich habe keinen Rechtsschutz um sowas einfach mal anzugehen....

Wenn du mitellos bist, so gehe zum Amtsgericht und besorge dir einen Beratungshilfeschein.

Ich mache es mal kurz: Ich empfehle hier grundsätzlich einen Anwalt. Es gibt bereits einen Vollstreckungstitel. Dieser muss nun in Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage angegriffen werden. Das ist mit Verweis auf den Betrug des ehemaligen Mitbewohners möglich. Zudem wird man Schufa, Bürgel und die anderen Auskunfteien bereinigen müssen, so dass davon keine Spuren bleiben. All das werden Vodafone und die Auskunfteien nicht freiwillig machen. Daher wäre hier ein Anwalt Pflicht. Suche dir vor Ort einen aus, mache einen Termin und sprich mit ihm, wie er dagegen vorgeht.

Dem Gerichtsvollzieher schreibst du kurz, dass du einen Anwalt einschaltest, da die Forderung auf Betrug des geständigen ehemaligen Mitbewohners XYZ basiert und dass der Anwalt voraussichtlich eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen wird, da du nicht für Betrügereien dieses Spezis verantwortlich bist.

Davon abgesehen: 2000€ sind selbst mit Gerichtskosten eine Hausnummer. Das kommt nicht mal eben einfach so zustande. Da dürfte auch wieder einiger Unfug drin verpackt sein. Aber eigentlich hat dich das nicht zu interessieren, das ist das Problem deines ehemaligen Mitbewohners.