Verbrauchgüter (Servietten) abschreibbar

5 Antworten

Verbrauchsgüter haben ihre Definition in der Volkswirtschaft. Bis in die steuerliche Betrachtung kommen sie nicht. Da ist die Unterscheidungslinie eine andere. § 4 EStG formuliert recht deutlich, dass ein eigenständig nutzbares Gut welches länger als ein Jahr dem Betrieb zu dienen bestimmt ist zu aktivieren ist.

Bei Besteck gab es Rechtsprechung. Wie das zu betrachten ist. Bei Servietten würde ich aus der Definition die Möglichkeit überhaupt nur dann sehen, wenn es um Stoff-Servietten geht.

Aber meinst Du wirklich, dass Zins- und Progressionsvorteil so groß sind? Denn das ist ja auch zu überlegen, selbst wenn es zu keinem Verlustvortrag kommt und die Servietten und Bierdeckel sich überhaupt nicht auswirken würden, wie groß wäre die Auswirkung in den nächsten Jahren? Also wie hoch wird da der persönliche Spitzensteuersatz sein?

Unterstellen wir 40% - Dabei wäre das Einkommen m.E. so, dass die 1.000 Euro eigentlich nicht mehr von Interesse wären. Dann hätten wir in 2014 trotzdem einen AfA-Anteil ohne Auswirkung. Bei dieser Überlegung gehe ich mal von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren aus und lasse die Zeitanteiligkeit bei der Bewertung weg.

Also 1.130 - 226 Euro AfA. Bei 40% eine Steuerersparnis per Annum von etwa 90 Euro. Zwar in den nächsten vier Jahren und damit 260 Euro.

Klar hätte ich auf den Kauf gleich verzichtet. Aus den verschiedensten Gründen. Einmal wegen der steuerlichen Auswirkung aus Prinzip. Dann aber auch: Selbst bei ordentlicher Lagerung ist die Möglichkeit von Schwund und Beschädigung so hoch, dass ich da zu einer kleineren Einkaufsmenge neigen würde. Auch wenn vielleicht ein Rabatt den Einkaufspreis attraktiver macht, doch ob er die Nachteile aufwiegt?

Und bei einem Vergleich könnte man auch noch überlegen ob insgesamt zu früh investiert wird und dadurch nicht die Möglichkeit der Rücklagenbildung viel sinnvoller wäre. Einen Zinsvorteil gibt es zur Zeit ja kaum noch. Doch was ist mit Anschaffungen die - weil zeitlich sehr früh getroffen - zu groß oder zu klein getroffen werden? In der Regel kauft man einmal auf Verdacht und dann die korrekte Größe.

Früher hätte ich bei einer Küchenausstattung im Gastrobereich schon sehr früh an vier Fritteusen gedacht. Also für Imbiss und einfache Gastro-Betriebe. Heute wird frische und schonende Zubereitung ganz anders wahr genommen. Da wird man vielleicht noch überlegen können ob Pommes überhaupt noch die Beilage sind.

Vor fünf Jahren war dieser Trend zwar erkennbar, in der Anlaufphase wären zwei Fritzen bestimmt eine gute Zahl gewesen. Heute hätte man zwei davon zu viel. Könnte nur noch zum Zeitwert verkaufen und Geld wäre vernichtet. Damals gleich auf ein solides Wachstum die Investitionskurve geplant und natürlich vor der tatsächlichen Erweiterungsinvestition überprüft spart einfach Geld.

Zu Deinem voll Stolz verkündetem Hinweis: Schon mehrere Prüfungen ohne Beanstandungen. Offen gestanden erhöht diese Aussage meine Skepsis. Eine Prüfung ohne Prüfungsfeststellung gibt es eigentlich nicht. Es widerspricht auch der Philosophie der BetriebsprüferInnen.

Trotzdem ist die umgekehrte Frage zu stellen: Sind damit die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten tatsächlich so sinnvoll genutzt worden? Denn da geht dann nämlich der eigentliche Ärger in der Betriebsprüfung groß. Bitte verstehe diese Fragen jetzt nicht so, dass ich eine Antwort für weitere Gedanken haben will. Ganz im Gegenteil. Die Frage ist nur für Dich gestellt. Wer teuer kauft ist natürlich sehr zu frieden, weil es wenig Störungen gibt. Aber wie teuer ist angemessen? Das gilt im Bereich Steuern bezahlen ebenso, wie bei der Investition.

Bei Existenzgründern liegt der Betrag ganz schnell in dem Bereich zwischen funktionieren einer Gründung und eben der Gewerbeeinstellung. Bei Leuten mit etwas mehr Erfahrung können sich im Laufe der Geschäftstätigkeit daraus enorme Beträge bilden. Und zwar ohne das man sie wirklich wahrnimmt. Das ist schlimmer als mit dem Rauchen, denn da hat man kaum eine Möglichkeit das Budget dem Konsum zu entziehen. Aber hier sind die Steuerungsmethoden ganz anders.

Also Deine Einstiegsfrage lässt zu ganz anderen Betrachtungen führen, die wirklich deutlich Potenzial entwickeln lassen.

Dazu noch eine andere Geschichte. Gerade die Gastronomie ist Personalintensiv. Was wäre gewesen, wenn Du die Steuerberatungszeiten im Rahmen des Kerngeschäftes hättest nutzen können? Oder für die eigene Erholung?

Wäre unter dem Strich die Rendite aus einem Budget Steuerberatung immer noch so positiv? Ohne Dich zu kennen, ohne Deine bisherigen oder das jetzige Gewerbe zu kennen. Mit fast 100%-iger Wahrscheinlichkeit wäre es anders besser gewesen.

Eien AfA darfst Du dasfür nicht machen, allerdings wäre es möglich, den entprechenden Verbrauch über Jahre zu strecken, falls dieser Vorrat tatsächlich für mehrere Jahre reicht. Dazu ist aber nitwendig, dass Du bilanzierst und nicht nur eine Einnahme-/Überschuss-Rechnung machst. Wenn Du bilanzierst, dann werden diese Sachen als Vorräte in Deiner Bilanz aufgeführt und nur derjenige Teil, den Du in dem entsprechenden Jahr verbraucht hast, geht in den Aufwand.

Aber anders gefragt, warum willst Du den Aufwand strecken? Im allgemeinen versucht man eher, soviel wie möglich so schnell wie möglich in den Aufwand zu stecken, um die Steuern zu senken.

Ganz einfach: Am Jahresende zum 31.12. (frühestens 10 Tage vor bzw. 10 Tage nach dem Stichtag) eine INVENTUR machen, also die verbleibenden Servietten und Bierdeckel zählen und den Bestand mit dem Einstandspreis (Kaufpreis) oder dem aktuellen Preis bewerten (mit dem Steuerberater abstimmen, welcher Preis zu nehmen ist) und aus dem Aufwand nehmen und in den Lagerbestand buchen.

Patty  05.01.2015, 11:13

Den Preis mit dem Steuerberater oder den einschlägigen Gesetzen abstimmen ;-) ! Die Servietten und Bierdeckel sind in deinem Fall für mich Hilfs- bzw. Betriebsstoffe, daher als Lagerbestand aufnehmen.

Die Antwort steht doch schon in deiner Frage, es sind Verbrauchsgüter. Anlagegüter sind dazu da, dem Betrieb dauerhaft zu dienen, wie genau sollen das Servietten machen?

Es gab mal die Möglichkeit Kosten für die Ingangsetzung zu aktivieren, aber ich bin mir nicht sicher ob man das noch darf.. Und ich meine auch nur handelsrechtlich.

Diese Frage besprichst Du mit Deinem Steuerberater.

Ralf0968 
Fragesteller
 02.01.2015, 23:13

Danke, bin bisher ohne ausgekommen und habe schon 3 Steuerprüfungen ohne große Beanstandung gehabt. Aber man kann nicht alles wissen, daher die Frage

peterklaus57  03.01.2015, 09:07
@Ralf0968

Top-Antwort.

Dirk-D. Hansmann  03.01.2015, 10:00
@Ralf0968

Es gibt Leute die fahren über Jahre Auto - ohne Führerschein. Werden sogar geblitzt. Was sagt das über die wichtigen Kenntnisse neben den Verkehrsregeln?