Kann das Auto weggenommen werden?

3 Antworten

Zunächst einmal steht deine Mutter im Kaufvertrag und kann damit ihr Eigentumsrecht nachweisen. Wer die laufenden Kosten trägt spielt bei der Klärung dieser Frage keine Rolle. Du müßtest jetzt nachweisen können, daß deine Mutter das Auto in deinem Namen gekauft hat, das dürfte dir jedoch auf Grund fehlender Aufzeichnungen schwer fallen.

Btw., kleiner Hinweis für das nächste mal: Es spielt bei der Versicherung keine Rolle, wer Eigentümer des Autos ist, ausschlaggebend für die Beitragshöhe ist der Fahrzeughalter, also derjenige auf den das Fahrzeug angemeldet ist.

Hase8310965 
Fragesteller
 14.04.2021, 17:58

Meine Mutter steht im Kaufvertrag

tinalisatina  14.04.2021, 18:16

doch das Geld für das Auto habe ich Ihr gegeben( habe auch genug Zeugen). 

VirageXO  14.04.2021, 18:19
@tinalisatina

Das mit den Zeugen ist halt immer so ne Sache.

tryanswer  14.04.2021, 18:21
@tinalisatina

Als Darlehen, als Geschenk, ... - "Geld für das Auto" kann vieles bedeuten. Da die Mutter im Kaufvertrag steht bedarf es eines Nachweises über die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht.

tinalisatina  14.04.2021, 18:29
@tryanswer

Besser Zeugen, mit denen es so eine Sache ist als keine Zeugen. Und die Tatsache, dass die weiteren Kosten dann vom Junior getragen wurden plus Umtragung in den Brief etc. ... Das sollte sich Mama genau überlegen, ob sie da in ein Verfahren eintreten will.

tryanswer  14.04.2021, 18:33
@tinalisatina

Die Mama kann sich da siegessicher zurücklehnen. - Aber mal ehrlich, wer schleift seine Mutter wegen eines Autos vor das Gericht - zumal die Karre schon 8 Jahre alt ist.

tinalisatina  14.04.2021, 18:36
@tryanswer

Das sehe ich anders. Wie gesagt, da spricht alles für den Sohnemann. Zumal die Mama momentan vor Gericht gehen müsste, er ist ja aktuell Besitzer und Halter.

Ergo bist Du ( gemäß den Papieren ) Halter/in und Eigentümer/in dieses Fahrzeugs und es befindet sich zudem in Deinem Besitz. Zudem kannst Du den Nachweis führen dass Du das Fahrzeug bezahlt hast. Ergo kann Deine Mutter Dir das Fahrzeug nicht wegnehmen .

VirageXO  14.04.2021, 18:00
Zudem kannst Du den Nachweis führen dass Du das Fahrzeug bezahlt hast. 

Hoffentlich kann er das.

VirageXO  14.04.2021, 18:03
@VirageXO

Und:

Ergo bist Du ( gemäß den Papieren ) Halter/in und Eigentümer/in

Gemäß den Papieren ist er nur derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Über Eigentum, Besitz und Haltereigenschaft sagt das nix aus.

Hase8310965 
Fragesteller
 14.04.2021, 18:18

Habe Zeugen ( Familie und Arbeitgeber)

Ich bin Mal ganz anderer Meinung. Der Besitzer ist nicht der der in den Papieren steht, das ist nur ein Indiz. Eigentich ist der Besitzer derjenige der den Kaufvertrag unterschrieben hat.

Hier wird letzten Endes die Kommunikation zwischen euch entscheidend sein.

VirageXO  14.04.2021, 18:01

Besitzer? Besitzer ist derjenige, der durch die Schlüssel die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat.

tryanswer  14.04.2021, 18:04

Ich erlaube mir hier kurz ein paar Begriffe zu definieren.

Eigentümer: Derjenige, der den Kaufvertrag unterschreibt (eine Ausnahme bilden hier Bankfinanzierungen, bei denen das Auto sich bis zur Abzahlung im Eigentum der Bank befindet).

Halter: Derjenige, auf dessen Namen das Fahrzeug angemeldet ist.

Besitzer: Derjenige, der das Fahrzeug am Ende auch benutzt.

Fahrer: Der eigentliche Fahrzeugführer.

Im Extremfall können das 4 unterschiedliche Personen sein.

VirageXO  14.04.2021, 18:05
@tryanswer
Halter: Derjenige, auf dessen Namen das Fahrzeug angemeldet ist.

Auch das ist nicht ganz korrekt.

Im Extremfall können das 4 unterschiedliche Personen sein.

Fünf.

Hase8310965 
Fragesteller
 14.04.2021, 18:20

Wie meinen Sie das?

DerBayer80  14.04.2021, 18:58
@Hase8310965

Eigentümer ist der der den Kaufvertrag unterschrieben hat und nicht der der in den Papieren steht.

Mit Kommunikation meine ich das du mit deiner Mutter über die Sprechen solltest und ihr so auf eine Einigung kommt

Hase8310965 
Fragesteller
 14.04.2021, 18:31

Was meinen Sie mit Kommunikation