Kann ich mein Fahrzeugbrief einfach umschreiben lassen bei der Zulassungsstelle?
Hallo an alle, mein Auto läuft auf meine Mutter, sie steht im Fahrzeugbrief. Ich habe aber das Auto gekauft und weiß jetzt nicht mehr warum ich sie habe eintragen lassen, obwohl es mein Auto ist. Es ist mein 1 Auto und ich wusste es einfach nicht besser. Kann ich einfach zur Zulassungsstelle gehen und mich eintragen lassen??? ... Die Personen, die den Fahrzeugbrief hat ist doch der Eigentümer egal wer eingetragen ist oder ?? Ich wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar.
5 Antworten
wie schon gesagt: fahrzeugbesitzer ist derjenige das fahrzeug gekauft hat und somit besitzt.
fahrzeughalter ist derjenige, der die zulassung des fahrzeuges beantragt und auf seinen namen zulässt.
Nur mal zur Information: Es gibt einen beträchtlichen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
dann erklär mir bitte, die wesentlichen unterschiede im short-cut, ich bin gespannt und offen.
Eigentümer ist derjenige, dem die Sache, hier Kfz, gehört. Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, sind jedoch im juristischen Sinn streng voneinander zu unterscheiden.
So kann ein Gegenstand sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden (zum Beispiel der Pkw).
danke, ich kannte den unterschied, juristsisch gesehen, zwischen besitz und eigentum noch nicht, habe jetzt was dazu gelernt.
besitz: man hat etwas in besitz, wenn der gegenstand, verträge, geld, gold usw. in meinen händen sind, egal, wer die eigentümer sind.
eigentum: wenn die genannten objekte durch kauf oder erbe, schenkungen usw, mir selbst gehören, und nur ich selbst die entscheinungshoheit habe, über die genannten güter.
nur als eigentümer kann ich darüber entscheiden, ob ich 500.000€ verbrenne, oder meine brillilanten ins meer werfe.
schöner exkurs! lg, SKYYY
Ich sehe und lese, du hast den Unterschied verstanden. Aber bitte, werfe die Brillis nicht ins Meer, sondern mir in den Briefkasten (sofern du Eigentümerin bist).
1. ich bin männlich und somit eigentümer
2. schön, das ich es offenkundig verstanden habe
3. wo ich die brillies hinwerfe, bleibt aber, gerade nach der offenbarung zum eigentum, einzig und alleine meine entscheidung.
4. ich würde sprachlich vorschlagen: "wirf die brillies nicht ins meer"
just kidding und nochmal danke für deine beiträge! SKYYY
Die Personen, die den Fahrzeugbrief hat ist doch der Eigentümer egal wer eingetragen ist oder ??
Nö. Die Person, die im Fahrzeugbrief steht, ist der Halter des Fahrzeugs. Wer den Brief besitzt, ist egal.
Du kannst den Wagen natürlich auf dich ummelden. Du musst nur mit Ausweis und Papieren zur Zulassungsstelle und die Gebühren bezahlen.
Solltest Du ein gutes Verhältnis zu Deiner Mutter haben, dann würde ich keine Umschreibung vornehmen lassen. Die Umschreibung ist problemlos möglich.
Allerdings hätte das Fahrzeug dann einen weiteren Vorbesitzer, was sich im Falle eines Verkaufes negativ auswirken könnte.
Viele Vorbesitzer = geringerer Verkaufspreis.
Das mit den Eigentumsverhältnissen ist nicht so einfach !
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du mit Ausweis, Brief, Schein und einer Versicherungsbestätigung, sowie einem gültigen TÜV - Bericht zur Zulassungsstelle gehst und den Wagen auf Dich ummeldest.
Das mit den Eigentumsverhältnissen ist nicht so einfach !
Doch, das ist ziemlich einfach. Wenn sie den Wagen gekauft hat, ist sie folglich auch Eigentümerin geworden
sofern sie den Kauf nachweisen kann ! Üblicherweise erstellt man keinen Kaufvertrag innerhalb der Familie !
Ich habe es so verstanden, dass sie den Wagen von einem Dritten gekauft hat und auf ihre Mutter zugelassen hat.
Das Auto habe ich im Autohaus gekauft und bei der Zulassungsstelle meine Mutter in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Es gibt zwei wichtige Dokumente - Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Beide regeln, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Informiere dich diesbezüglich bei deiner KFZ-Meldestelle und schildere telefonisch oder via Besuch das Problem.
beide regeln nur den Halter mehr nicht.
Beide regeln, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist
Grober Unsinn. Hast du dir die Dokumente überhaupt schonmal angeschaut? Dort gibt es sogar einen Hinweis, dass die Person nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.
ok, wenn du das sagst
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz
du kanst die limusine der kanzlerin auf deinen namen zulassen, wenn ihr euch einige werdet. die limusine gehört, von den besitzverhältnissen immer noch der kanzlerin ;;-)))