Unfall mit versicherungs befreitem Fahrzeug (Bus)

6 Antworten

Es gibt in Deutschland sogenannte "Eigenversicherer" auch Selbstversicherer genannt, diese sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. Dieses sind Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden (mit mehr als 100.000 Einwohner) sowie von Gemeinde- und Zweckverbänden. Wenn der Bus darauf zugelassen war dann ist dieses in deinem Fall genauso. Diese" Eigenversicherer" haften bei einem Unfall im Rahmen der gesetzlich festgesetzten Mindestversicherungssummen genauso wie ein Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer.

Du musst daher deine Ansprüche direkt beim Halter geltend machen.

Um den Schaden an deinem Auto zu beurteilen musst und darfst du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragen (bei einem für dich erkennbaren Schaden > 715 €). Liegt der Schaden für dich erkennbar unter 715 €, so reicht eine Schadenskalkulation eines Kfz-Sachverständigen aus. Diese ist wesentlich günstiger als ein Gutachten, oft sogar billiger als ein Kostenvoranschlag. Der Schädiger hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht. Die für das Gutachten bzw. die Schadenskalkulation anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind vom Schädiger zu tragen (bei einer Haftung von 100%, ansonsten anteilig).

Also mein versicherungsmensch wollte das für mich klären und bat mich ihm das kennzeichen zu geben... 20 min später rief er an und sagte mir eben, das er rausgefunden habe das der Bus versicherungsbefreit ist und er deshalb keine Ansprüche geltend machen könne... wenn das also tatsächlich eigentlich nicht geht? Wie kann dann sein?

Dein "Versicherungsmensch" ist der absolut falsche Ansprechpartner. Wenn du die Ansprüche bei einem Haftpflichtschaden nicht selber geltend machen willst bzw. über eine Abtretung mit dem Sachverständigen und der Werkstatt, dann brauchst du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Entschuldige bitte, aber ich bin offensichtlich fehlinformiert...:

In Deutschland gilt für so ziemlich alle Fahrzeuge über 20km/h die sogenannte KFZ-Haftpflichtversicherung nach dem Kraftfahrt-HaftpflichtversicherungsGESETZ...!!

Selbstverständlich ist der Bus versichert, oder trug er etwa kein Kennzeichen und wurde von 4 Eseln gezogen...!?

Bist Du Dur sicher? Bisher war es bei uns hier schon ab 6km/h pflicht.

@schleudermaxe

Quelle: LVM:

"Kfz bis 6 km/h sind über die Betriebshaftpflicht mitversichert. Für schnellere Kfz und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Stapler über 20 km/h benötigen Sie eine Kfz-Haftfpflichtversicherung..."

Was weiß ich, was das für ein Bus war, der angeblich nicht versichert ist...!??

Eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist in Deutschland eine PFLICHTversicherung! Diese MUSS abgeschlossen werden, da Du ansonsten kein Kfz zugelassen bekommst! Und bei einem Bus handelt es sich nun mal um ein Kraftfahrzeug. Oder sehe ich das falsch?

Nein es gibt Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen die man nicht versichern muss... soviel hab ich schon rausgefunden War mir vorher auch nicht bekannt das sowie geht

Mädle, mir ist zwar nicht klar, wieso du Steuerbefreiung mit Versicherungsbefreiung gleichsetzt... aber du bist auf dem Falschen Dampfer!  Das hätte dir Google auch sagen können:

Ausschließlich die Steuerbefreiung unterscheidet sich zu herkömmlichen Fahrzeugen

Ansonsten werden die Fahrzeuge und Anhänger wie alle anderen Fahrzeuge und Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr behandelt. Das bedeutet, dass bei einer gesetzlichen Versicherungspflicht (Kfz-Haftpflichtversicherung) die entsprechenden Versicherungsanträge zu stellen sind.

Dann hat Papa das am Ding für das Baby montiert, aber alle in der Öffentlichkeit genutzten müssen eine haben und ob der Schausteller grün hat oder der Landwirtoder die Rettung ist dabei völlig egal.