Kann bei diesem Fall im Strassenverkehr etwas passieren? Wie hätte ich reagieren sollen?
Hi zusammen
Hatte heute einen emotional anstrengenden Tag, wobei mir während der Autofahrt etwas passiert ist. Ich wollte kurz zur Tankstelle um etwas zu kaufen und musste vorher wenden. Ich habe gewendet, bin zur Vortrittsstrasse gefahren, ich war aber emotional so schlecht dabei, dass ich nur kurz (oder gar nicht, das weiss ich nicht Mehr) nach links geschaut habe, ob jemand kommt. Dann bin ich gefahren und es war gerade grün zum abbiegen und plötzlich fing eine Frau von hinten wie eine kranke an zu hupen. Einmal sollte doch reichen, aber nein die hupt einfach ca. 30 gefühlte Sekunden lang (kam mir fast schon bedrängt vor) und ich hielt an der Tankstelle an, aber sie fuhr weiter und schaute mich sehr wütend an.
Ich habe keine Kollision hinter mir gehört, es gab keinen Kratzer an meinem Auto, ich habe keine Bäule, NICHTS! Die Auto's hinter ihr sind auch normal weitergefahren, einfach sie hat mich sehr laut angehupt. Es war grün, sonst wäre ich nicht gefahren und sie womöglich auch nicht. Jetzt kann ich aber nicht schlafen, da ich Angst habe, dass ich eine Anzeige kriege... Ich lebe in der Schweiz.
Ich weiss, ich hätte besser schauen sollen, aber da keine Kollision vorgefallen ist und niemand verletzt worden ist, kann man doch nicht mit der Polizei kommen, oder?
Danke und Gruss
2 Antworten
Vielleicht hatte diese Person einfach einen schlechten Tag. Aber ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man mit Fehlern anderer rechnen sollte. Aber da es keine Kollision uns somit auch keinen Schaden gibt, glaube ich nicht, dass das irgendwelche Konsequenzen für dich hat.
Nichts passiert, du hast laut deiner Schilderung keinen Fehler gemacht. Was sollte sie denn anzeigen?
Was ist "Bäule"?
Wegen was sollte sie dich anzeigen. Du bist doch bei grün gefahren 🤔
Hab Beule gemeint hahaha.. sorry! Ja ich hab halt nicht richtig geschaut, aber es ist kein Unfall passiert. In der Schweiz kann man aber jeden einfach Anonym anzeigen. Meist wird dann dem Kläger geglaubt.