Beim Überholen hupen oder Lichthupe betätigen?

11 Antworten

Es ist nicht nur "laut StVO angeblich erlaubt", sondern ganz explizit:

§5 Überholen

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegen kommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Als Busfahrer muss ich sagen: ich finde es ab und zu ganz nett, wenn die Leute, die mich überholen, das machen - insbesondere auf recht schmalen Straßen: Ich schaue zwar oft in den Rückspiegel, aber nun doch nicht dauernd, so kann es gut sein, dass ich einen Überholvorgang nicht sofort bemerke und ganz aus Versehen mit einem kleinen Schlenker meinerseits (aus kurzer Unaufmerksamkeit oder wegen eines Schlaglochs oder sonst was) den Überholenden von der Straße schubse - ist der Überholvorgang aber bei mir "angemeldet", kann ich sehr gut  darauf achten, keine versehentlichen Schlenker zu machen ...

(In Deutschland erlebe ich das selten, war aber im letzten Sommer in Frankreich unterwegs. Die Franzosen machen das scheinbar recht häufig, was ich als sehr positiv empfunden habe.)

Franz577 
Fragesteller
 20.03.2017, 07:45

Wenn du diese Signale so interpretierst, dann ist es ja in Ordnung. Ich bin mir aber sicher, daß nicht alle deine Busfahrerkollegen das so tun und sich beim Hupen oder Aufblenden eines nachfolgenden PKW womöglich nur achselzuckend denken würden "Was will denn der von mir?"

Oder vielleicht bestenfalls noch "Was, der will hier auf dieser schmalen Straße überholen? Spinnt der?"

Wie also auch du richtig festgestellt hast, ist diese Regel in Deutschland weitgehend unbekannt und kommt sehr selten zur Anwendung. Und wenn doch, dann sorgt sie fast immer für Missverständnisse bzw. wird als aggressives Verhalten interpretiert.

Daher frage ich mich, warum man eine Regel, die sowohl kaum jemand kennt als auch kaum jemand anwendet und die fast immer zu Missverständnissen führt, nicht aus der StVO streicht.

claushilbig  20.03.2017, 17:49
@Franz577

Sollte man eine sehr sinnvolle Regel streichen, nur weil viele Leute zu doof sind, den Sinn zu verstehen?

Franz577 
Fragesteller
 21.03.2017, 10:54
@claushilbig

Würdest du ein Geschäft eröffnen und Produkte anbieten, die keiner kauft?

Auch wenn es noch so tolle Produkte wären, aber wenn sie niemand kauft, kannst du deinen Laden trotzdem dicht machen.

Ist hier nichts anderes.

claushilbig  21.03.2017, 18:54
@Franz577

Dann können wir ja auch die Rettungsgasse oder die Sonderrechte für Rettungskräfte aus der StVO streichen, die kapieren schließlich auch etliche Leute nicht ...

Scherz beiseite: Wenn keiner bei mir kauft, dann muss ich nicht meinen Laden schließen, sondern Werbung machen - das funktioniert, schließlich gibt es tausende Sachen, die sich wie doof verkaufen, obwohl sie eigentlich kein Mensch braucht ...

Wäre es also nicht vielleicht besser, die Regelung bekannter und ihren Sinn deutlicher zu machen, als die Regel aufzuheben?

Franz577 
Fragesteller
 22.03.2017, 11:55
@claushilbig

Ja, das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, nur merke ich davon recht wenig. Weder kann ich mich erinnern, daß mir das in der Fahrschule explizit beigebracht wurde noch in der Verkehrserziehung oder sonstwo.

Gelesen habe ich es irgendwo mal, ja.

Und vereinzelt kommt es auch wieder mal zur Sprache in diversen Zeitschriften, aber scheinbar nicht oft genug, damit es bei allen ankommt.

Lichthupe oder Hupe heißt für den Großteil der Autofahrer erst mal, daß ein anderer irgendwas zu meckern hat. Und wenn der Gegenverkehr aufblinkt, wird es vielleicht noch als Warnung verstanden, aber das ist auch schon alles.

Und es muß ja einen Grund haben, warum sich bei der Mehrheit eher diese Interpretation in den Köpfen festgebrannt hat als evtl. eine gute Absicht, die dahinterstecken könnte.

Die Mehrheit der Autofahrer deswegen als "doof" zu bezeichnen, geht da für mich ein bißchen zu weit, weil das andere Hintergründe hat und weil in unserem Straßenverkehr die Hupe oder Lichthupe tatsächlich in den allermeisten Fällen zum Schimpfen verwendet wird und nicht als Warnsignal.

claushilbig  22.03.2017, 12:26
@Franz577

Hm ...

Lichthupe oder Hupe heißt für den Großteil der Autofahrer erst mal, daß ein anderer irgendwas zu meckern hat.

Ich glaube einfach nicht, dass das wirklich so ist!

Ich bekomme im Schnitt 10 mal am Tag die Lichthupe vom Gegen- oder Querverkehr - und das ist in 99,9% der Fälle weder Warnung noch Gemecker, sondern die freundliche Geste, dass man mir den Vorrang lässt.

Die ungefähr 20 mal am Tag, die mich ein Kollege zur Begrüßung anblinkt, habe ich jetzt noch gar nicht mit gezählt ;-)

Weder kann ich mich erinnern, daß mir das in der Fahrschule explizit beigebracht wurde noch in der Verkehrserziehung oder sonstwo.

Dann tut es mir leid, das Du in einer schlechten Fahrschule warst (wovon es diesbezüglich leider zu viele gibt ...) - in der Verkehrserziehung in der Grundschule ist das natürlich kein Thema ...

Franz577 
Fragesteller
 22.03.2017, 13:28
@claushilbig

Naja, ich glaube sehr wohl, daß die Mehrheit der Autofahrer unterscheiden kann, wann eine Lichthupe "freundlich" oder "unfreundlich" gemeint ist. Der Einsatz, um zu signalisieren, daß man jemanden den Vorrang läßt, ist im Übrigen laut StVO genauso wenig zulässig wie als Begrüßung, aber trotzdem tun es natürlich viele.

Bei einem sich von hinten nähernden Fahrzeug jedoch wird die Hupe oder Lichthupe eigentlich fast ausschließlich als "aggressiv" wahrgenommen und man stellt sich Fragen wie "Was will der?", "Fahre ich dem zu langsam?", "Habe ich was falsch gemacht?" usw.

Da hilft es auch nichts, daß es laut StVO zulässig ist, aber die Wahrnehmung in der Praxis sieht nunmal anders aus.

Und nein, Verkehrserziehung gab es bei uns nicht nur an der Grundschule, sondern auch in höheren Klassen, wo man langsam ins Führerscheinalter gekommen ist.

claushilbig  22.03.2017, 17:27
@Franz577

Nachtrag:

Lichthupe oder Hupe heißt für den Großteil der Autofahrer erst mal, daß ein anderer irgendwas zu meckern hat.

Wenn es wirklich so ist - ist es dann nicht furchtbar traurig, dass die große Zahl der vernünftigen Autofahrer sich von den wenigen Dränglern und Rasern, die Hupe und Lichthupe missbräuchlich verwenden, zu dieser falschen Interpretation verleiten lässt?

Und sollte man wirklich diesen Fehler und damit die Raser unterstützen, indem man die richtige Interpretation aus der StVO streicht?


 

claushilbig  22.03.2017, 18:02
@Franz577

Der Einsatz, um zu signalisieren, daß man jemanden den Vorrang läßt, ist im Übrigen laut StVO genauso wenig zulässig ....

Jein ... Es gibt ja nun mal auch "unklare Situationen", in denen sich die Fahrer gegenseitig abstimmen z. B. durch Handzeichen sollen / müssen - auf einige Meter Entfernung kann ich aber keine hinter einer Windschutzscheibe gemachten Handzeichen mehr erkennen, da bleibt nur die Lichthupe als Abstimmungs-Signal.

Die Lichthupe halte ich allerdings als Überholsignal sowieso für untauglich - denn um die zu sehen, müsste ich ja schon in den Rückspiegel schauen, und dann erkenne ich den Überholvorgang sowieso.

Ich meinte eigentlich eher ein kurzes Hupsignal, dass mir sagt, "Hallo. lieber Vorausfahrender, bitte sei etwas aufmerksam und mach keinen unbedachten Schlenker." Und in diesem Fall denke auch ich

sehr wohl, daß die Mehrheit der Autofahrer unterscheiden kann, wann eine Lichthupe "freundlich" oder "unfreundlich" gemeint ist.

Auf der Autobahn oder auf breiten Straßen ist ein solches Signal natürlich nicht nötig, daher würde es dort zu recht als "aggressiv" interpretiert. Auf schmalen Straßen sehe ich das aber anders und glaube, dass das auch die Mehrheit der anderen Autofahrer tut.

 

claushilbig  22.03.2017, 18:08
@Franz577

Übrigens interpretieren es auch etliche Autofahrer als Nötigung, wenn vor ihnen ein Bus aus der Haltestelle herausfährt und sie deshalb abbremsen müssen - obwohl nach StVO §20 Abs. 5 der Bus hier Vorrang hat.

Sollen wir deshalb auch diesen Absatz aus der StVO streichen?

Franz577 
Fragesteller
 23.03.2017, 07:35
@claushilbig

Soweit richtig, wobei der nachfolgende Autofahrer aber dann schon ziemlich nah dran sein müßte, damit der Vordermann auch begreift, daß das Hupsignal ihm gilt. Das heißt, er müßte also schon VOR dem Überholvorgang den Sicherheitsabstand entsprechend reduzieren. Denn wenn er aus einer Entfernung von 50 Metern oder mehr hupt, fühlt sich sein Vordermann nicht zwingend angesprochen.

Franz577 
Fragesteller
 23.03.2017, 07:42
@claushilbig

Übrigens interpretieren es auch etliche Autofahrer als Nötigung, wenn
vor ihnen ein Bus aus der Haltestelle herausfährt und sie deshalb
abbremsen müssen - obwohl nach StVO §20 Abs. 5 der Bus hier Vorrang hat.

Wobei es aber auch hier auf das "WIE" ankommt. Denn auch ein Busfahrer darf sich seine Vorfahrt nicht erzwingen und wenn er meint, einfach den Blinker links setzen und ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr rausziehen zu dürfen, dann verhält er sich ebenso rücksichtslos wie verkehrswidrig.

Er muß sich also schon vergewissern, daß der nachfolgende Verkehr begriffen hat, daß er anfahren möchte und ihm auch dementsprechend eine Lücke läßt. Denn ein anderer Verkehrsteilnehmer, der mit 50km/h noch 10 oder 20 Meter von einem stehenden und rechts blinkenden Bus entfernt ist, kann keine Vollbremsung hinlegen, wenn der Bus plötzlich links blinkt und aus der Haltebucht anfahren will.

Ich nutze diese Möglichkeit durchaus, und zwar auf Landstraßen, auf denen mehrere Fahrzeuge vor mir sind, die ich (einzeln oder zusammen) überholen will.

Durch die Lichthupe zeige ich denen meine Überholabsicht an, so dass diese nicht ebenfalls auf den Gedanken kommen, auszuscheren.

Franz577 
Fragesteller
 02.03.2017, 07:22

Ok, dann bist du allerdings einer von wenigen, denn in den allermeisten Fällen wird die Lichthupe als "Meckern" wahrgenommen.

Jap, zum einen setze ich die Lichthupe ein, wenn einer wirklich exzessiv die linke/die mittlere Spur blockiert.

Zum Überholen kann es sehr hilfreich sein, dass der Vordermann es mitbekommt, und nicht nach links zieht.

LG

Franz577 
Fragesteller
 01.03.2017, 10:41

Ok, man darf also auch nicht hupen, wenn jemand bei Grün nicht losfährt.

Welche Möglichkeiten hat man dann?

Aussteigen und bei ihm ans Fenster klopfen?

Um ihn herum fahren?

Warten, bis er aufgewacht ist, auch wenn es mehrere Ampelphasen dauert?

Aber beim Überholen auf der Landstraße darf man hupen, obwohl da auch nicht unbedingt eine Gefahrensituation vorliegt.

Das verstehe, wer will...

In BRD machst Du Dich damit sehr beliebt.

Nen Brummifahrer zieht vielleicht mal kurz Lichthupe um zu signalisieren: du bist ganz an mir vorbei, kannst wieder einscheren.

In anderen Ländern wird dass teils tatsächlich anders gesehen.. In ländlichen Gebieten in Südafrika blinkt man tatsächlich , so kenne ich das, kurz auf,w enn man überholen will.. und bedankt sich nach dem Überholvorgang auch nochmal durch kurzes Aufblinken. aber das ist ein anderes Land. Und wir sind in BRD.

Hierzulande würde ichs mir (außer als LKW-Fahrer) sparen,d a die Lete es nur negativ auffassen werden ("Drängler")

Franz577 
Fragesteller
 01.03.2017, 10:10

So ist es und deswegen frage ich mich, warum das in der deutschen StVO so drinsteht, wenn es niemand macht und jeder negativ auffasst.

Jack98765  01.03.2017, 10:58
@Franz577

Weil die StVO noch aus dem Jahre Schnee ist und dieses erlaubte Verhalten einfach nicht gestrichen wurde.

Im Grunde könnte sich ein Drängler auf den Pargraphen ausreden und sagen er hätte nur signalisiert, dass er überholt.

Bei einer Folge alten Sendung "Der 7. Sinn" aus den 70ern wurde das erklärt und war wohl damals noch so üblich.

Franz577 
Fragesteller
 01.03.2017, 11:07
@Jack98765

Komisch nur, daß dann auch heute noch in Magazinen wie z.B. der ADAC-Motorwelt darauf hingewiesen wird, daß das erlaubt und praktikabel wäre, wenn es doch im Grunde niemand mehr macht. Sind deren Redakteure in einem Dornröschenschlaf?

Eichbaum1963  01.03.2017, 20:54
@Franz577

Sind deren Redakteure in einem Dornröschenschlaf?

Nein, die wissen eben nur, wann es wirklich Sinn macht - so wie mein Fahrlehrer es auch machte ►vor dem Überholen von
landwirtschaftilichen Fahrzeugen. ;)