Jugendschutzgesetz, Ausgang 15 Jahre alt nur bis 10 Uhr

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Ausgangsverbot für Jugendliche? -- Gibt es nicht!

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, das der Aufenthalt vom Minderjährigen an öffentlichen Orten und plätzen zeitlich beschränkt ist, weder im Jugenedschutzgesetz noch einem anderen Gesetz sind solche Bestimmungen zu finden.

Jedoch: Greift der Gesetzgeber bei Orten oder Veranstaltungen die für Kinder- und Jugendwohl gefährdend sind mit gesetzlichen Beschränkungen oder gar Verboten ein!

Zeitliche Beschränkungen für Kinder und Jugendliche:

  • Gaststätten: Sämtliche sog. "Gaststätten" dazu Zählen Bars, Restaurants, Lounge oder ähnliche Betriebe mit einer Gaststättenkonzession werden gesetzlich reglemenitert denn an diesen Orten werden (häufig) alkoholische Getränke ausgeschenkt. Zeitliche Beschränkungen lauten (gem. § 4 JuSchG) wie folgt:

    • Unter 16 Jahren: Nur in Begeitung der "Erziehungsbeauftragten Person", oder um eine Mahlzeit oder ein Getränk einzunehmen und dann nur von 05:00 -23:00 Uhr! Ausnahmen gelten bei Trägern der sog. Jugendhilfe oder wenn du auf Reisen bist.
    • Ab 16 Jahren: Bis maximal 24:00 Uhr, länder nur mit einer Erziehungsbeauftragten Person.
  • Tanzveranstaltungen: Betriebe wie Diskotheken und Tanzhallen sind ebenfalls gesetzlich beschränkt (gem. § 5 JuSchG) gelten folgende zeitliche Einschränkungen:

    • Unter 14 Jahren: Nur in Begleitung einer Erziehungsbeauftragten Person; oder bis 22:00 Uhr wenn es sich um eine Veranstaltung der "Jugendhilfe" handelt.
    • Zwischen 14 und 16 Jahren: Nur in Begleitung einer Erziehungsbeauftragten Person; oder bis 24:00 Uhr wenn es sich um eine Veranstaltung der "Jugendhilfe" handelt.
    • Ab 16 Jahren: Bis längstens 24 Uhr, außer in Begleitung einer Erziehungsbeauftragten Person.
  • Filmveranstaltungen: Für Kinobesuche gelten (gem. § 11 JuSchG) ebenfalls zeitliche Einschränkungen:

    • Unter 6 Jahren: Nur in Begleitung.
    • Zwischen 6 und 14 Jahren: bis 20:00 Uhr. (Ausnahme in Belgeitung)
    • Zwischen 14 und 16 Jahren: bis 24:00 Uhr. (Ausnahme in Belgeitung)

Desweiteren gelten Verbote an Orten an denen beispielsweise Prostitution, Glücksspiel o.ä vollzogen wird.

Abschließend: Du darfst dich so lange draußen aufhalten (ebenso wie Beispielsweise in einem Fittnessstudio) wie es deine Eltern gestatten. Wenn Mama sagt du must um 10 heim, dann ist das leider so.. jedoch kannst du ihr auch klar machen das es vom Gesetz her keine Einwände gibt und lässt ein bisschen deine Überredungskunst spielen ;)

Ich hoffe es hat geholfen,

Mfg Anduri87 :)

Du hast das zu machen, was Deine Mutter sagt - das Jugendschutzgesetz spielt hier keine Rolle.

Und mit 15 solltest Du sogar noch eher zu Hause sein - meine Kinder waren schon um 21 Uhr im Bett.

Hey, also die Rechtslage ist soweit ich das weiß so: Unter 16jährige müssen sich bis 22 Uhr auf dem Heimweg befinden. Also wenn du unterwegs von der Polizei aufgegriffen wirst und befindest dich auf dem Heimweg, ist das kein Problem. Erwischt sie dich beim herumlungern wirst du vermutlich nach Hause gefahren. Trainieren gehen... tja, das Fitnessstudio sollte ebenfalls darauf achten, dass die Jugendlichen unter 16 bis 22 Uhr draußen sind. Was verstehst du denn unter Nachweis? Paragrafen zitieren? Such doch selber im Jugendschutzgesetz :D

Nein, also du musst darauf hören, was deine Mutter sagt, sie hat zu bestimmen, wann du zu hause bist.

Eichbaum1963  12.11.2014, 14:39

Hey, also die Rechtslage ist soweit ich das weiß so: Unter 16jährige müssen sich bis 22 Uhr auf dem Heimweg befinden.

Dann weißt du falsch, denn diese Rechtslage gibts in Deutschland gar nicht. ;)

Auch im JuSchG steht nichts davon, um welche Uhrzeit Kinder und Jugendliche zuhause sein müssen. Was aber drin steht ist, dass Kinder und Jugendliche alleine sogar bis 23 Uhr in Gaststätten bleiben dürfen, wenn sie dort eine Getränk oder eine Mahlzeit einnehmen. Somit können "deine" 22 Uhr gar nicht stimmen. ;)

Allein dein letzter Satz ist zutreffend.

Eichbaum1963  13.11.2014, 09:53
@Lukretia92

Jau, soweit ja richtig - dennoch gibt es für den allgemeinen Aufenthalt im Freien - ergo draußen - keine gesetzlich festgelegten Uhrzeiten. Das JuSchG regelt nämlich nur den Aufenthalt in und an bestimmten Orten.

Lukretia92  13.11.2014, 14:09
@Eichbaum1963

was ist dann mit jugendlichen, die mitten in der Nacht irgendwo aufgegabelt und von einer Streife nach Hause gefahren werden?

Eichbaum1963  13.11.2014, 16:20
@Lukretia92

Das liegt daran, dass die Beamten auch eine gewisse Fürsorgepflicht haben - und daher auch überprüfen, ob die Eltern überhaupt Bescheid wissen. Daher bleibt diese Heimfahrt auch folgenlos. ;)

Menuett  13.11.2014, 19:29

In Österreich ist das wohl so, in Deutschland nicht.

Ab 16 kannst du bis 0.00 Uhr Wegbleiben und ab 18 bist du frei. Das kann sich dennoch ändern wenn du unter 18 bist áber deine Eltern bei dir sind dann darfst du mit denen auch bis um 4 Uhr Nachts draußen bleiben. Deinen Nachweis kannst du dir googlen einfach: Jugendschutzgesetz müssten glaub die ersten 10 Paragraphen sein wo es steht.

Eichbaum1963  12.11.2014, 14:45
Ab 16 kannst du bis 0.00 Uhr Wegbleiben

Nö, das allgemeine "Wegbleiben" wird auch im JuSchG nicht geregelt - die "0 Uhr-Regel" ist nur ein weitverbreiteter Rechtsirrtum.

Hab keinen Nachweis dafür, wurde mir aber bei der Polizei erklärt: Es ist nicht gesetzlich geregelt, wie lange man draußen bleiben darf, das liegt in der Entscheidungsgewalt deiner Eltern. Du darfst nur nicht in "Jugendgefährdenden Orten" sein. Kneipen, Diskos und so. Aber trainieren darfst du solange wie es deine Eltern erlauben.

Eichbaum1963  12.11.2014, 14:48
Hab keinen Nachweis dafür, wurde mir aber bei der Polizei erklärt

Den Nachweis brauchste auch gar nicht, denn es wurde dir richtig erklärt. ;)