Jugendschutzgesetz - Sinnvoll?!

3 Antworten

Ich wette, der Fragesteller ist unter 18 und stellt die Frage, weil er/sie rumheult, dass er nicht an Kippen, Alk oder FSK/USK-geprüfte Medien rankommt. Das Jugendschutzgesetz macht schon Sinn, da es Kinder und Jugendliche vor Komasaufen, Drogen, ungeeigneten Filmen, Spielsucht etc. schützt. Es gibt sicherlich einige Abschnitte, über die man streiten könnte (etwa Tanzveranstaltungen für über 16jährige oder die Parental Guidance-Regelung im Kino), aber im großen und ganzen ist das Jugendschutzgesetz schon wichtig.

Ja, ich bin unter 18 aber ich heul nicht rum, wie du es so schön ausdrückst, sondern wollte mal wissen, was die Leute darüber denken, da ich eine GFS (das heißt, einen Vortrag vor der ganzen Klasse, der wie eine Klassenarbeit benotet wird, falls du das nicht weißt) über das Thema Jugendschutzgesetz mache. :) Ich selbst finde das Jugendschutzgesetz auch sinnvoll und wichtig und ich würde an deiner Stelle nicht einfach Sachen unterstellen, die nicht der Tatsache entsprechen. ;)

@bliiblablub

da ich eine GFS über das Thema Jugendschutzgesetz mache.

Schreib sowas in die Frage mit rein, dann unterstellt keiner was. Aber sorry, wenn ich ein bisschen schroff war, man liest hier auch zu oft irgendwelche "FSK abschaffen!"-Fragen. Es gibt übrigens nur ein Jugendschutzgesetz in Deutschland http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/ , da kannst du schlecht "Diverse kennen". Wenn wir die einzelnen Abschnitte des JuSchG mal aufteilen:

  • Medien: FSK und USK machen allgemein einen guten Job, es kommt ganz selten vor, dass mal eine Freigabe nicht passt. Die Freigaben sind bindend, eine Ausnahme ist, dass 6-11jährige mit ihren Eltern in FSK12-Filme kommen (das wurde übrigens auch erst vor ein paar Jahren eingeführt, mit irgendeinem Harry Potter-Film - ich glaub, dem dritten). In Kinos find ich das System in der Schweiz besser, wo Eltern die Freigaben um 2 Jahre "zurücksetzen" können, wenn sie ihr Kind ins Kino begleiten. Zuhause haben die Eltern das letzte Wort und entscheiden selbst, was das Kind zu sehen/spielen bekommt, die Freigaben sind für sie wirklich nur eine Empfehlung.
  • Zigaretten und Alkohol: Bis vor ein paar Jahren war Rauchen ab 16, vielleicht findest du da auch noch ein paar (gesundheitliche) Studien etc., die diese Anhebung begründen. Des weiteren gilt hier (genauso wie bei den Spielen und Filmen): Es wird immer Wege für die Jugendlichen geben, sich verbotene Sachen zu besorgen. Aber solange es einige davon abhält bzw. etwas erschwert, macht es auch Sinn. Mehr Kontrollen könnte es tatsächlich geben, ich hätte auch nix gegen den Einsatz jugendlicher Testkäufer. Wenn die Bar übrigens mitkriegt, dass jemand Alkohol kauft und diesen an Minderjährige ausschenkt, dann reagiert der Veranstalter in der Regel auch mit 'nem Rausschmiss und Hausverbot.
  • jugendgefährdende Orte Dass Spielhallen ab 18 sind, ist sehr wichtig, Spielsucht ist schon unter Volljährige ein großes Problem. Bei den Diskos sehe ich das (wie schon oben angedeutet) etwas liberaler, da könnte man es meiner Meinung auch 16 und 17jährigen gestatten, nach 24:00 da zu bleiben. Das ist aber auch für sich durchaus diskussionswürdig, das ist mir bewusst. Dass sich ein Jugendlicher mal nachts alleine in eine Gaststätte verirrt, kommt wohl eher selten vor, von daher ist der Abschnitt einfach nur da, findet aber (im Vergleich zu den anderen Punkten) seltener Anwendung.
@ceevee

Abgesehen davon, dass ich nie behauptet habe "Diverse Jugenschutzgesetze zu kennen" (das war PINEAC4193) finde ich deinen Kommentar hilfreich, danke. :)

JA, es ist absolut sinnvoll, weil ich selbst (und als Vater) nicht möchte, dass sich Kinder in Kneipen aufhalten, mit Glücksspiel beschäftigen, Alkohol trinken, Rauchen, sich Saw uncut oder Hostel anschauen oder 3.30 in der Disko rumspringen. Dass da immer paar Teenies rumheulen, die sich permanent selbst überschätzen und Erwachsen spielen wollen, ist nicht mein Problem.

Das Jugendschutzgesetz hat nur zwei Lücken:

  1. sollte es auch konsequent umgesetzt werden (wie oft siehst Du Kinder und Jugendliche mit Kippen und Alk...) und
  2. endet dieses blöde Ding mit Deinem 18. Geburtstag und mausert sich nicht auch noch zu einem verdeckten Erwachsenenschutz, wie es bei Filmen und Spielen ist.

Du sagst es sollte kosequent umgesetz werden, aber es ist doch eig. nur eine "Hilfe" für die Eltern, denn es sind immernoch die Eltern, die die Regeln für ihre Kinder aufstellen und sie bei verstoß auch bestrafen.

Deswegen werden ja auch, wenn z.B. ein/e Minderjährige/r Alkohol ausgeschenkt bekommt, die Verkäufer bestraft und nicht die Jugendlichen selbst. Aber die Verkäufer können meistens nicht bestraft werden, da Jugendliche sich Freunde über 18 suchen, welche dann für sie Alkohol kaufen. ;) Das heißt es gibt eig. immer einen Weg für die Jugendlichen trotzdem an die Sachen zu bekommen, aber die Bestrafung dafür liegt in der Hand der Eltern. :)

@bliiblablub

denn es sind immernoch die Eltern, die die Regeln für ihre Kinder aufstellen

Eltern stellen die Regeln für die Kinder zu Hause auf. Das JuSchG stellt die Regeln für die Öffentlichkeit auf, also in Bars, Gaststätten, Kinos, Handel und diversen jugendgefährdenden Orten. Was konsequent passieren sollte ? < 18 hast Du in der Öffentlichkeit nicht an harten Alk und nicht an Tabakwaren zu kommen. In Kinos hast Du nicht unter der Freigabe in einen Film zu kommen, in Bars hast Du unter 18 nichts verloren etc. etc. Vieles davon wird des Umsatzes wegen nicht konsequent beachtet und sollte gemacht werden.

@uncutparadise

Nicht nur zu Hause. Das Jugendschutzgesetz sagt ja auch, wie lange ein Kind/Jugendlicher sich draußen auf der Straße aufhalten darf, aber die Eltern können immernoch sagen "Nein, du musst früher zu Hause sein". Das Kind muss sich an die Regeln der Eltern halten und darf in diesem Fall dann auch nicht länger als von den Eltern beschlossen draußen aufhalten. Ob sie sich daran halten ist natürlich wieder eine andere Frage.

Außerdem ist es Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt in Begleitung und Einverständnis ihrer Eltern Bier o.Ä. zu trinken. Auch in Gaststätten usw.

Klar gibt es auch Regeln, bei denen die Eltern auch nichts machen können aber meistens können die Eltern ihren Kindern die vom Jugendschutzgesetz verbotenen Sachen dennoch erlauben.

@bliiblablub

Das Jugendschutzgesetz sagt ja auch, wie lange ein Kind/Jugendlicher sich draußen auf der Straße aufhalten darf

Und schon wieder ein Fail. Es gibt KEINE Ausgangssperre in Deutschland. das JuSchG regelt, wie lange sich ein Kind/Jugendlicher an bestimmten Orten aufhalten darf. Draußen darfst Du solange sein, wie es die Eltern erlauben.

Außerdem ist es Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt in Begleitung und Einverständnis ihrer Eltern Bier o.Ä. zu trinken. Auch in Gaststätten usw.

Das ist richtig. Aber Jugendlichen **allein*** ist es eben unter 16 gar nicht und unter 18 nicht hartem Alk erlaubt :-)

meistens können die Eltern ihren Kindern die vom Jugendschutzgesetz verbotenen Sachen dennoch erlauben.

Eltern können Ihren Kindern nichtam Gesetz vorbei erlauben, unter 16 in einen FSK16-Film zu gehen. Eltern können Ihren Kindern nicht erlauben, mit 16 ein FSK18-Spiel zu kaufen. Eltern können ihren Kindern nicht erlauben, unter 18 Schnaps zu trinken. Eltern können ihren Kindern nicht erlauben, unter 18 Zigaretten zu kaufen.

Nein. Welches Jugendschutzgesetz meinst du überhaupt.

Das ganze Jugendschutzgesetz allgemein. Also keinen bestimmten Teil davon.

Und warum findest du es nicht sinnvoll?

@bliiblablub

weil ichs nicht sinnvoll finde.

@PINEAC4193

@PINEAC4193: Dankeschön für diese intelligent ausformulierte und sinnvoll begründete Argumentation. Du hast mich damit echt zum Nachdenken gebracht ;)

Welches ? Wie viele kennst Du denn ?

Abgesehen davon: "wieso findest du es nicht sinnvoll" "weil ichs nicht sinnvoll finde". Was lernt man eigentlich heute in der Schule über Argumentation und Meinungsäußerung ? ;-)

@uncutparadise
  1. Diverse.

  2. weis ich nicht mehr, aber später lernt man, dass man nur dann direkt seine meinung sagen darf, und begründen darf, wenn man keine hat

@PINEAC4193
  1. Es gibt genau EIN JuSchG in Deutschland !
  2. Eine Meinung kann man nur äußern, wenn man eine hat und dann sollte man sie auch darlehen können. Eine Meinung mit der Meinung zu begründen...