Darf ich Mit 14 Jahren auf dem Weihnachtsmarkt arbeiten?

5 Antworten

Bis zu einem Alter von 15 Jahren wirst du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz als Kind angesehen, und Kinder dürfen weder am Samstag noch am Sonntag beschäftigt werden.

Mit deinen 14 Jahren darfst du mit der Zustimmung der Eltern an fünf Tagen in der Woche bis zu zwei Stunden pro Tag nach der Schule, aber nicht nach 18 Uhr beschäftigt werden.

Die Tätigkeit muss leicht und für Kinder/Jugendliche geeignet sein.

" ich sehe ich das jetzt nicht als direkte Arbeit ."

Wenn du das auch nicht als direkte Arbeit siehst, ändert das nichts daran, das die Beamten des Gewerbeaufsichtsamtes das anders sehen, es sei denn,es wurde bei diesem Amt eine Ausnahmegenehmigung beantragt und auch von dort erteilt.


Wen du nur die erlaubte zahl an Arbeistunden durch das Jugendschutzgesetz/Jugendarbeitszeitgesetz einhälst und es kein verbot gibt zb weil das es erst zb ab 16 Erlaubt ist dan ja sonst nein auch wilst du ja nicht das deine nachbarin mit dem ordnungsamt und dem jugendamt maßiven ärger bekommt und sogar deswegen mehrere tausend euro strafe bezahlen muß.Soviel arbeiten darfst du erst ab 16 mit 1 Stunde pause am Tag.Wegen sowas könnte sie sogar ihren gewerbeschein ansonsten verlieren.


Doch das ist Arbeit und daher muss auch der Jugendschutz eingehalten werden.

Nein das ist erst ab 16

Wie Du das siehst ist nicht die Sache. Sache ist, dass Du nicht darfst, denn das wäre Kinderarbeit, die verboten ist.