Jugendarrest - Was kommt auf mich zu?

6 Antworten

Hey, Du solltest Dir im klaren sein daß, Arrest und Jugendstrafe zwei grundverschiedene Sachen sind. zu Deinen Fragen:

-Darf ich dort Zigaretten rauchen?

unter 18 Nein, im Arrest kannst Du´s vergessen, in der JVA haben sie Dich nicht so gut im Blick.

-Wie lange sitzt man da in der Zelle, werde ich dort Freigänge haben?

im Arrest auf jeden Fall 23 h pro Tag Zelle, 1h Hofgang. in der JVA gibts wahrscheinlich Aufschluss, das heißt alle Zellen auf einem Gang sind für 2 h oder so auf.Das liegt im ermessen der JVA. Freigang kannst Du bei Deiner kurzen Strafe sowiso vergessen,das prozedere dauert viel zu lang.

-Was ist mit den Duschen? Sind das Kabinen oder gemeinsame Duschen?

Manche Knäste lassen Dich jeden Tag Duschen, andere nur 3 mal die Woche. Hier in Bayern kannst Du teilweise froh sein wenn Du warmes Wasser hast. Duschkabienen werden auch nur ein Wunschtraum bleiben. Also lass die Seife nicht fallen.

-Darf man da Fernsehn gucken? Wenn ja wielange?

Arrest Nein! JVA Normal schon kann aber sein das sie Dir nur paar Stunden am Tag Strom lassen.

-Gibt es eine Chance meine Freunde welche warscheinlich mit mir zeitgleich eine Strafe absitzen müssen zu sehen? Wenn ja wann, wo und wie lange wird dies möglich sein täglich?

Da es keine U-Haft ist, ist eine Tätertrennung nicht notwendig, also gut möglich. wenn sie im selben Block sind siehst Du sie jeden Tag, wenn nicht so gut wie nie. im Arrest wirst Du sie jeden Tag im Hof sehen.

-Darf man da Musik hören über ein Radio, evtl eigene CDs mitnehmen?

im Arrest Nein. in der JVA kommt es drauf an wofür DU hockst BtmG wahrscheinlich nicht

-Es gibt einen Kiosk wie ich mitbekommen habe, darf ich Taschengeld mitnehmen

in der JVA hast Du soweit ich weiß einmal im Monat Einkauf für ca. 43€. im Arrest damals hat mich der Beamte nur ausgelacht als ich einkauf gefragt hab

-Wie ich eben in einer Reportage über den Jugendknast gesehen habe, dürfen dort manche unter einigen Bedingungen die Familie an Wochenenden besuchen. Was sind die Bedingen und ist das von JVA zu JVA verschieden?

Das kommt darauf an was Du Verbrochen hast, wie lange der rest deiner strafe noch ist, ob Du eine gute Führung hast, ob Du jemanden hast der Dich abholt. Aber ich denke nicht daß Du in genuss eines Hafturlaubs kommst. Dafür musst Du Anträge schon 8 wochen vorher stellen, und beim ersten mal darf man dann auch nur 2 stunden raus. die ersten 2 Anträge landen sowieso in der Tonne, und dann musst du erst 3 kurzausgänge machen. Alles in allem musst Du mit 1 1/2 Jahren rechnen. bis sowas durchgeht.

Wenn Du jetzt denkst Arrest ist viel härter täuscht Du Dich. Im Arrest wollen die Beamten Dir eins reinwürgen damit Du was lernst. In JVA wollen Dir Deine Mithäftlinge eins reinwürgen weil ihnen langweilig ist. Viele Täter werden Im Knast zum Opfer gemacht.

Viel Glück

Den Grund hierzu möchte ich nicht nennen da dieser auch relativ irrelevant ist!

Dürfte nicht deine erste Straftat sein und bei der Arrestlänge auch diesmal keine Kleinigkeit. Also herzlichen Glückwunsch erstmal. Wie kommst du auf 4 Wochen ODER 6 Monate? Ist das Urteil noch nicht ergangen?

Da du unter 18 bist, kann es sein, dass du dort nicht rauchen darfst, geht auch in Ordnung, denn wozu gibt es schließlich das Jugendschutzgesetz? Freigang in Form von "Raus an die frische Luft" gibt es, allerdings darfst du die JVA dabei nicht verlassen. Fernsehen darf man auch, allerdings gibt es dort, wie auch beim Musik / Radio hören, eine Hausordnung, die das Nähere regelt. Taschengeld kannst du mitbringen, es wird in der Regel aber eingezogen und für dich verwaltet, sprich du bekommst pro Woche einen Betrag X von dem Geld, das du mitgebracht hast bzw. dir durch Arbeit in der JVA verdienst.

Zwischen Jugendarrest und Jugendstrafe gibt es einen gehörigen Unterschied. Was also sollst du verbüßen?

fs112  30.10.2012, 22:55

also Arrest soll es sein:

•Darf ich dort Zigaretten rauchen?

nein

•Wie lange sitzt man da in der Zelle, werde ich dort Freigänge haben?

die meiste Zeit im Haftraum. Gemeinsam mit Zellenkollegen. Kein Freigang

•Was ist mit den Duschen? Sind das Kabinen oder gemeinsame Duschen?

wahrscheinlich kein Gemeinschaftsduschen

•Darf man da Fernsehn gucken? Wenn ja wielange?

ja. Das Programm bestimmt die Anstalt. Meistens Gemeinschaftsfernsehen.

•Gibt es eine Chance meine Freunde welche warscheinlich mit mir zeitgleich eine Strafe absitzen müssen zu sehen? Wenn ja wann, wo und wie lange wird dies möglich sein täglich?

wenn deine Kumpels zufällig auch dort einsitzen, dann ja. Ansonsten nein.

•Darf man da Musik hören über ein Radio, evtl eigene CDs mitnehmen?

im Arrest eher nicht.

•Es gibt einen Kiosk wie ich mitbekommen habe, darf ich Taschengeld mitnehmen?

ja

• Wie ich eben in einer Reportage über den Jugendknast gesehen habe, dürfen dort manche unter einigen Bedingungen die Familie an Wochenenden besuchen. Was sind die Bedingen und ist das von JVA zu JVA verschieden

das kommt auf den Jugendrichter an. Wenn überhaupt kannst eher du besucht werden, aber Heimreisen sind nicht vorgesehen.

Wenn Du einsitzen mußt, mußt Du Dir im Klaren sein, daß es da kein Wunschkonzert gibt. Also, brav absitzen.

Klarstellung:

Jugenarrest: Maximal 4 Wochen

§ 16 Jugendarrest

(1) Der Jugendarrest ist Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest. (2) Der Freizeitarrest wird für die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen verhängt und auf eine oder zwei Freizeiten bemessen. (3) Der Kurzarrest wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn der zusammenhängende Vollzug aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint und weder die Ausbildung noch die Arbeit des Jugendlichen beeinträchtigt werden. Dabei stehen zwei Tage Kurzarrest einer Freizeit gleich. (4) Der Dauerarrest beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen. Er wird nach vollen Tagen oder Wochen bemessen.

Alles Andere wäre dann eine JUGENDSTRAFE:

§ 18 Dauer der Jugendstrafe

(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.

(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.

Somit: Entweder es bleibt bei Arrest: Maximal 4 Wochen, abzusitzen in JUGENARRESTANSTALT

Oder

Es gibt eine JUGENDSTRAFE, Minimal 6 Monate (meist mehr-) abzusitzen in einer

JUGENDSTRAFANSTALT

Völlig unterschiedliche Bedingungen, Einzelfragen derzeit so nicht zu beantworten da völlig anders gteartete Anlagen und Regeln.