Welche strafe bekommt man wenn man mit den mofa zu dritt fährt, und die satteltasche zwar befestigt war aber nicht auf dem sitz sondern im Helmfach hing ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf Dich als Fahrer und Halter des Mofa wird dann ein Ordnungsverfahren zukommen schon alleine wegen der uneerlauben Mitnahme von Personen über 8 Jahren und zulässigem Kindersitz. Zumal dann auch noch ohne Helm. Dazu kommt dann noch die unvollständige Anbringung des Drosselequipments. Aber wenn es wirklich nur die fehlende Satteltasche war, so fällt dieses nicht so sonderlich ins Gewicht.

Rechne aber mal mit einem satten Bussgeld von mindestens 60 Euro bis ggf. auch ca. 120+ wegen Gefährdung und Unfall ( mit Sachschaden ) Ggf. auch einen Punkt. Zudem könntest Du auch eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen bekommen, weil Du das Fahrzeug mit den 2 Mitfahrern garnicht sicher führen konntest. Da KÖNNTEST Du dann je nach Sachschaden am PKW und Grad der ( möglichen ) Teilschuld sogar u.U. von Deiner Haftpflicht-Versicherung in "Regress" genommen werden.

Deine "Mitfahrer" dürften vermutlich jeweils ein Verwarnungsgeld von ca. 15 - 30 Euro berappen müssen.

So in etwa KÖNNTE es ablaufen, wenn es bei einem Ordnungsverfahren bleibt. Aber wenn es ganz "dicke" kommt, so könnte man Dir oder Euch mit der Anzeige auch den Straftatbestand

-  "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" nach StGB 315c

Dann werdet Ihr u.U. mit der Auflage von Sozialstunden rechnen können ( sofern noch niemand über 18 - 21 Jahre ist ) Eine Sperre für den Erwerb einer Fahrerlaubnis könnte es dann ebenfalls für ca. 12 Monate geben. Ein Fahrverbot könnte / dürfte es noch gleichzeitig selbst für das Führen des Mofa' geben. 

Für die Personen die du mitgenommen hast bestehst kein Versicherungssutz, zudem wird es wohl ein Bußgeld wegen fahren ohne Helm geben. Das Hauptproblem ist allerdings die nicht angebrachte Mofatasche, korrekt Sitzbankverkürzung, alleine dadurch gilt es nicht mehr als Mofa sondern als Roller, da ein Mofa laut Gesetz einsitzig ist. Du bekommst also eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. 

Aussage ist so nicht mehr richtig. Bitte § 4 Abs. 1 Nr. 1b FeV lesen. Einsitzigkeit wird bei diesen Fahrzeugen nicht mehr verlangt.

Das Mitnehmen einer Person ohne geeigneten Sitz wäre keine große Sache, das würde nur 5€ kosten.

Dein Problem ist die nicht vorschriftsmäßig montierte Satteltasche. Dadurch wird das Fahrzeug zweisitzig, ein zweisitziges Fahrzeug kann kein Mofa sein, folglich wurde ein Kleinkraftkraftrad ohne Fahrerlaubnis geführt.

Die Trolle, die dir gleich etwas von erloschener Versicherung oder Betriebserlaubnis erzählen werden und dabei nichtmal eine Rechtsgrundlage nennen können, kannst du ignorieren. Die tauchen bei jeder Frage dieser Art auf.

Das Verfahren gegen dich wird unter Auflagen eingestellt, diese Auflagen sind bei dir 10 bis 20 Sozialstunden. Bei einem eingestellten Verfahren trägt der Staat die Verfahrenskosten.

Die Mitfahrer sind aus der Sache raus und haben nichts zu befürchten.

Du hast ja auch einen Unfall verursacht, habe ich ganz vergessen.

Ich weiß ja nicht, wie der Unfall genau ablief, aber es könnte sein, dass die Versicherung versucht, dir eine Teilschuld einzuräumen, z.B. durch längeren Bremsweg, schlechteres Fahrverhalten und damit verhinderte Ausweichmöglichkeit, evtl verdecktes Rück/Bremslicht oder sowas. Kommt halt auf die Situation an.

@migebuff

Der Autofahrer war am unfall schuld, ich wollte abbiegen hab mich mittig auf meiner fahrbahnseite eingeordnet und geblinkt. In den moment wollte der hinter mir fahrende autofahrer Überholen weil er angeblich den Blinker nicht gesehen hat und beim abbiegen hat er mich auf der gegenfahrbahn erwischt

@Marco257

Ja .. das läuft dann wahrscheinlich auf das raus was migebuff da sagt: verdecktes Rück/Bremslicht bzw verdeckter Blinker.

@azervo

Der Umstand " ...ich war zum Geschehenszeitpunkt insgesamt mit 3 Personen auf dem Mofa unterwegs...." ist also irrelevant @azervo ?

( es geht hier einzig und alleine um Deinen Kommentar...und nicht etwa um die Einschätzung des Users @migebuff )

migebuff: Dein Problem ist die nicht vorschriftsmäßig montierte Satteltasche.
Dadurch wird das Fahrzeug zweisitzig, ein zweisitziges Fahrzeug kann kein Mofa sein, folglich wurde ein Kleinkraftkraftrad ohne Fahrerlaubnis geführt.

Diese Aussage stimmt nicht mehr.

Lösung steht in § 4 Abs. 1 Nr. 1b FeV. Dort geht es nur noch um die bbH, nicht mehr um ein- bzw. zweisitzig. Im Eu- Recht gibt es keine Einschränkung über Sitzplätze. Wegen dieser EU- Regelung wurde § 4 FeV ergänzt.


Die Strafe wird eher harmlos sein. Du wirst aber sicher von der Versicherung des PKW-Fahrers in Regress genommen, weil es höchst wahrscheinlich nur wegen deines Fehlverhaltens zu Verletzungen kam.