Jugendamt unternimmt nichts

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Hallo polditier,

Du kannst dich auch an den Kinderschutzbund direkt wenden!

So ziemlich jede Stadt oder Marktgemeinde hat eine aktive Ortsgruppe welche im Jugendschutz dann eng mit Gemeinden, Städten, Kreisen und Landes- sowie Bundesweit den entsprechenden Stellen zusammen arbeitet.

http://www.dksb.de/CONTENT/SHOWPAGE.ASPX?content=524&tpl=1

Mir ist bekannt, dass der Kinderschutzbund sehr viel bewegt und generell die Eltern mit einbezieht um komplette "Entfamilisierung" von Kindern - so es geht - zu vermeiden.

Meldungen dort sind, wenn gewünscht anonym.

YarlungTsangpo  28.04.2013, 10:04

Hoffe mein Tipp kann Kindern & Jugendlichen in dieser Situation helfen. Danke für die Anerkennung.

Ich würde, um einen Nachweis über die Beschwerde zu haben, den Leiter des Jugendamtes schriftlich informieren und die Sachverhalte schildern. Da kann dann im nachhinein keiner sagen, nichts gewusst zu haben. Würde dem Leiter auch mitteilen, so nicht umgehend etwas unternommen wird, auch die Polizei im Bedarfsfalle einzuschalten. Ausserdem wäre der Hinweis, auch die Presse einzuschalten sicher hilfreich. Denn Öffentlichkeit scheuen die Jugendämter. Leider ist es so, dass bei einigen Jugendämtern, selbst in schlimmen Fällen, Untätigkeit festzustellen ist. In der Zeitung und im Fernsehen wird öfters darüber informiert., dass Kinder in völlig verwahrlosten Zuständen leben, obwohl das Jugendamt darüber Bescheid weiss. Wenn dann ein Ortstermin zustande kommt, wird nur oberflächlich nachgeschaut und das wars dann. Nur die Jugendämter verschanzen sich hinter dem Datenschutz und nehmen in der Regel keine Stellung zu den Vorwürfen. Hier fehlt eine übergeordnete Kontrollinstanz, die den Jugendämtern auf die Finger schaut und Untätigkeit auch ahndet. Deshalb sollten Bürger, die von unhaltbaren Zuständen Kenntnis haben, entsprechend reagieren und nicht wegsehen. Es geht um das Wohl der Kinder.

Du fragst, wohin man sich noch wenden kann, wenn man Schwierigkeiten mit dem Jugendamt hat.

Wende Dich doch mal an den "isuv"; das ist ein "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht", der überregional bzw. in verschiedenen Städten ansässig ist; in Wiesbaden kenne ich die Kontaktperson dieser Interessengruppe persönlich; siehe

http://short4u.de/517632f46ddb6

Die Interessengruppe wird auch als Selbsthilfgruppe anerkannt.

Niemand kann die Kinder zwingen zum Vater zu gehen

Lasse sie zuhause. Wenn Beschwerden von Vater kommen, wird es sicherlich überprüft werden.

Alternativ rate ich dir einfach mal in den gelben Seiten eurer Stadt nachzusehen, welche Adressen es unter Kinder und Jugend - Treff/ Stelle gibt.

Dort sind meistens sehr kompetente Leute, die dir außerhalb des direkten Jugendamtkontaktes weiterhelfen werden.

Ein bißchen klarer mußt Du Dich schon ausdrücken. Sind die Streitigkeiten "nicht spurlos an den Kindern vorbeigegangen" oder schlägt der Vater sie, wenn sie ihn besuchen? Das sind für die Beurteilung Deiner Frage zwei völlig verschiedene Situationen. Wenn er sie schlägt , muß und wird das Jugendamt sofort eingreifen. Das hast Du aber nicht geschrieben. Wenn sie "leiden", wußte das Jugendamt das schon bei Entscheidung über die Besuchsregelung. Wen keine "Gefahr im Verzuge ist", sage ich mal: Das Jugendamt hat leider reichlich zu tun und kann deshalb nicht für alles "auf dem Sprung" sein, was man selbst für wichtig hält.