Was muss ich als Vater machen, um das Aufenthaltungsbestimmungsrecht für meine Kinder zu bekommen?

8 Antworten

Sie können das Sorgerecht für ihre Kinder einklagen. Dafür lassen sie sich am Besten von einem Anwalt beraten. Jedoch entscheidet das Gericht immer zum Wohl des Kindes und bevorzugt dann natürlich den Elternteil mit sicherem Einkommen usw. Ich rate Ihnen erstmal einen Job zu finden und dann das Sorgerecht einzuklagen sonst kann es auch sein, dass Sie auf den Gerichtskosten sitzen bleiben, wenn sie verlieren. LG

Eifelmensch  07.03.2013, 18:35

Hier gehts nicht um das Sorgerecht sondern ums ABR!

Ich denke deine Ex veräppelt dich, die Geschichte ist nicht glaubhaft. Sie hat einen Anspruch auf UVG wenn die Kids bei ihr wohnen, es macht keinen Unterschied wer die Kids betreut. Informiere dich mal beim JA ob das wirklich stimmt. Deine Chancen stehen nicht so gut für das ABR, da die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht gut sind bei dir, aber ganz ausgeschlossen ist es auch nicht. Das kann aber nur mit Anwalt und Gericht gehen, das JA kann das nicht entscheiden.

Du kannst beim Jugendamt (beim Bezirkssozialarbeiter, nicht bei der Unterhaltsvorschußkasse) um einen Termin bitten, um eine (neue) Umgangsvereinbarung zu erarbeiten. Wenn sich die Kindesmutter weigert oder keine Einigung zustande kommt, kannst Du dann beim Familiengericht einen Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangs stellen. Und dabei ist selbstverständlich zu berücksichtigen, wie sich die umgangskontakte in der Vergangenheit gestaltet haben. Und wenn Du vorher fast täglich Kontakt mit den Kindern hattest (und das logistisch auch gut funktioniert hat), dann wird kein Familiengericht dieser Welt die Umgangszeiten auf 14tägige Wochenenden reduzieren.

Die Kinder sind doch bei der Mutter gemeldet? Dann dann kannst du kein Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich alleine übertragen lassen. Dazu müssten die Kinder in DEINEM Haushalt leben. Die Mutter kann das aber tun. Wenn sie das ABR auf sich alleine übertragen lassen will, bekommt sie das auch. Ihr seid euch über den Verbleib der Kinder nicht einig. Status quo ist, dass deine Kinder bei der mutter leben und du der Umgangselternteil bist. Wenn du das ändern möchtest, musst du wohl oder übel anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Letztendlich wird das so laufen, dass ein Gericht entscheidet, wo die Kinder besser aufgehoben sind. Das Gericht richtet sich dabei nach der Einschätzung des Jugendamtes, das im Vorfeld involviert wird. Je nach Alter werden auch die Kinder befragt. Ich könnte mir vorstellen, dass du Erfolg hast, wenn die Kinder ihren Willen frei äussern, dass sie bei dir leben wollen. Die freie Willensäusserung hat umso mehr Gewicht, je älter die Kinder sind. Wenn dann das JA die Sache noch durchwinkt, wars das.

Menuett  08.03.2013, 17:12

Sorry, aber das ist echt grober Unfug.

Um das ABR zu erhalten müssen die Kinder nicht bei ihm gemeldet sein. Wenn er das ABR beantragt und erhält, dann kann er sie ummelden.

Und gemeldet werden muß das Kind dort, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat. Das ABR muß er nicht zwingend haben, wenn die Kinder bei ihm wohnen. Ist zwar nicht üblich, aber durchaus möglich.

tipps4scheidung  12.03.2013, 09:44
@Menuett

Er kann das ABR nicht bekommen, wenn die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben. Da gilt zunächst das Kontinuitätsprinzip. Ein entsprechender Antrag hätte ohne Willensäusserung der Kinder keinen Erfolg. Also: Die Kinder müssen bei ihm wohnen um Kontinuität zu schaffen - nennen wir es mal so. Erst dann - und in Verbindung mit der Willensäusserung der Kinder - hat der Antrag auf Übertragung des Teilsorgerechts, in diesem Fall das ABR Erfolg.

auch in nächster zeit keine aussicht auf einen lohnenswerten job habe, .......stehst Du in der Vermittlung, oder laufen Rentenanträge?....

kindergeld und uvs ging weiter an meine ex......ist doch ok, da die Kinder dort gemeldet sind

nun ist das ganze aufgeflogen und das jugendamt streicht meiner ex den uvs....aufgeflogen?...*. habt ihr eine unkoschere Absprache gehabt?!*

abgesehen alle zwei wochenenden die das jugendamt "genehmigt" hat für ihren uvs........ist doch auch ok, denn UVG ist nur für Alleinerziehende gedacht!

was kann ich machen und wie stehen meine chancen als vater....kommt drauf an, ehelich oder nicht ehelich und weswegen, falls ehelich, die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten hat

Arbeitslosigkeit ist kein Grund , die kinder dem anderen Elternteil zuzusprechen, es wird der Familienrichter zum Wohl der Kinder entscheiden.