Wo stelle ich einen "Rückführungsantrag zur leiblichen Mutter"

5 Antworten

Mit den Details habe ich mich zwar nicht beschäftigt (verstehe den Text nicht vollständig), verstehe jedoch, dass eine Rückführung angestrebt wird.

Falls mit dem Inhaber der Personensorge keine Einigkeit hergestellt werden kann, dann bleibt der Weg zum Familiengericht.

Das geht nur übers Familiengericht. Dürfte allerdings schwer werden, da die Kinder ja nicht in einer Pflegefamilie untergebracht sind sondern beim Vater. Bei Fremdunterbringung soll eine Rückführung stattfinden - nicht aber wenn sie bei einem leiblichen Elternteil leben. Es tut mir leid, aber wenn es deinen Kindern objektiv gut geht beim Vater, dann gibt es keinen Grund sie dort wieder raus zu reißen. Der Vater hat genauso einen Anspruch darauf die Kinder bei sich aufwachsen zu sehen wie du. Bei dir hat es nicht funktioniert, daher kamen sie zum Vater. Kein Jugendamt wird die Kinder dort wieder raus reißen um sie dir wieder zu geben wo es schon einmal nicht funktioniert hat. Wenn es ihnen bei ihrem Vater gut geht gibt es keinen Grund, du hast nicht mehr Rechte nur weil du die Mutter bist. Ich sehe da echt schwarz. Versuche erstmal wieder einen regelmäßigen(!!) Umgang zu bekommen. Das wäre sowieso der 1. Schritt. Und wie gesagt, wenn es triftige, nachweisbare Gründe gibt die gegen den Vater sprechen, dann bleibt nur der Weg übers Familiengericht. Aber wenn du keinen regelmäßigen Umgang hast würde dir der Richter die Kinder niemals zurück geben, Sorge also dafür. Und habt wichtig, beschwere dich niemals in Anwesenheit der Kinder über den Vater. Sowas kommt beim Gericht gar nicht gut. Sie lieben ihren Papa, Leben bei ihm und entsprechend darfst du nichts negatives über ihn sagen wenn deine Kinder anwesend sind. Das wäre nämlich auch ein guter Grund dir das Umgangsrecht zu entziehen. Dazu brauchst du stabile Verhältnisse, Whg groß genug, Job, Unterhalt zahlen.

Nimm dir einen Anwalt und bespreche das persönlich mit ihm.

Und stelle bitte nie und nimmer selbst einen schriftlichen Antrag an eine Behörde, ohne dass er vorher von einem Freund von dir gelesen und korrigiert worden ist!

Danke für die Ehrlichen Worte, mein Anwalt ist wenig Motiviert um ehrlich zu sein. Er sagte mir wenn das Jugendamt dagegen ist, besteht KEINE Chance. Ist es der Falsche Weg ? Was wäre taktisch Klug, um das Jugendamt mit den eigenen Waffen zu schlafen ?

@Homesweethome41
Er sagte mir wenn das Jugendamt dagegen ist, besteht KEINE Chance. >

Da kann ich deinen Anwalt gut verstehen. Mal über nen Wechsel nachgedacht? Also zu nem Anwalt, der vor dem Jugendamt nicht zurückschreckt.

@konzato1

So einen mal finden, ist wie eine Nadel im Heuhaufen suchen :P

@Homesweethome41

Welche eigenen Waffen hat denn das Jugendamt?

Du brauchst einen Anwalt. Den Antrag mußt du wohl beim Familiengericht stellen, dieses entscheidet letztendlich und nicht das Jugendamt.

Um eine "Rückführung" handelt es sich ja wohl nicht, das wäre der Fall, wenn das Kind in einer Pflegefamilie wäre, sondern um eine Übertragung des Aufenhaltsbestimmungs- und Sorgerechtes vom Vater auf die Mutter. Also mußt du die Übertragung des Aufenhaltsbestimmungsrechts und ggf. des Sorgerechts beantragen. das geht nur beim Familiengericht.

In deinem Fall würde ich mich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Er/sie weißt welche Wege zu gehen sind.

Mein Anwalt ist zwar Fach Anwalt für Familienrecht, aber wenig Motiviert da er an mir nicht reich wird.