Freundin muss ins Gefängnis .... was nun?

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meines wissens dürfen die eltern das erst einmal unter sich regeln. wenn aber gründe dagegen sprechen oder einer der beiden elternteile (=erziehungsberechtigte) der meinung ist, der andere könne oder solle nicht für das kind sorgen, wird das jugendamt aktiv, soweit ich weiß. allerdings ist das natürlich ein extremfall, wenn die mutter ins gefängnis geht. ob sie dann noch mitspracherecht hat, weiß ich nicht. da würde ich im zweifelsfall direkt mal offensiv beim jugendamt nachhören und/oder sozialarbeiter z.b. von der caritas befragen.

wenn der vater das halbe sorgerecht hat kommen die zum vater solange es ihnen nachgewiesen gut geht

Wenn der Vater das halbe Sorgerecht hat, kommen sie sicher zu ihm. Ausser sie kann Einwände vorbringen, die glaubhaft sind und einen anderen Platz für die Kinder vorschlagen.
Zuständig ist das Jugendamt.

wenn beide sich das sorgerecht teilen kommen die kinder zum vater. wenn nicht wird versucht, bei der nächsten familie eine lösung zu finden, das jugendamt schaut, wo sie es am besten haben. großeltern, tanten, onkels, paten. wenn es da keine möglichekeit gibt kommen sie zu speziell ausgebildeten pflegeeltern so viel ich weiß.

Halbes Sorgerecht gibt es in diesem Fall nicht, denn der Vater und mutter haben sicherlich eine Vereinbahrung schriftlich getroffen, was in dem Fall passiert, wenn ein Elternteil nicht mehr sorgen kann.(Vaterschaftsanerkennung, Gericht ) Ansonsten muss in der Regel der Vater für die Kinder sorgen-gibt es da Probleme (Kinder wollen nicht zum Vater oder er ist auffällig straffällig) dann entscheidet das Jugendamt ob es Oma und Opa gibt oder letztendlich ein Heim.