Jobticket: Welche "rechtlichen" Rahmenbedingungen gibt es?

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Die Rahmenbedingungen könnten sein, dass der Arbeitgeber beim Jobticket das Ticket für alle Beschäftigten abnehmen und bezahlen muss. Beim Großkundenticket ist dagegen nur eine Quote von 35 % der Beschäftigten zu erreichen.

Hi, du meinst bestimmt das Jobticket der Deutschen Post AG. Es gibt keine Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese sind seit Jahren dieselben und es ist auch keine Änderung geplant. Hier geht es um Einsparungen die das Unternehmen auf Kosten seiner Mitarbeiter vornehmen will. Die Frage ist ob es sich hier nicht bereits um eine betriebliche Übung handelt und der Arbeitgeber dann trotzdem den Fahrkostenzuschuss zahlen muss. Bitte wende dich an den Betriebsrat und deinen ZSPL Leiter. Informiere deine Kollegen in deinem Bereich so das auch diese sich an den Betriebsrat und den ZSPL wenden und ihre Unzufriedenheit kundtun. Nur wenn wir denen unseren Unmut klar kommunizieren können wir das vielleicht noch verhindern.

IchAusBonn 
Fragesteller
 24.08.2016, 09:54

Ja, dann bist Du auch von der Deutsche Post AG.

"Die Frage ist ob es sich hier nicht bereits um eine betriebliche Übung handelt und der Arbeitgeber dann trotzdem den Fahrkostenzuschuss zahlen muss." 

Was genau meinst Du damit?

HGGI1000  24.08.2016, 16:22
@IchAusBonn

Bei einer betrieblichen Übung werden freiwillig geleistete Zuwendungen Bestandteil des Arbeitsvertrages und können dann nicht einfach wieder zurückgenommen werden, wenn kein Freiwilligkeitsvorbehalt besteht. Eine genaue Definition findest du hier: https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/betriebliche-uebung.html Daher mein Rat doch mal den Betriebsrat einzuschalten um das genauer abzuklären. Unsere kommt jetzt nächste Woche mal vorbei und dann werden wir das mal zu Sprache bringen. Auch sollte man seinen Unmut darüber (in angemessener Weise) kundtun. Wenn viele aus der Belegschaft ihre Unzufriedenheit zeigen, könnte man das Vorhaben vielleicht noch stoppen. Allein schon das unser Arbeitgeber einen ehrlichen Dialog von seinen Mitarbeitern fordert, dann selbst aber so unehrlich denen gegenüber ist, ist schon eine Frechheit.

IchAusBonn 
Fragesteller
 31.08.2016, 10:05
@HGGI1000

Der Betriebsrat ist informiert, denn er hat die Bekanntgabe der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingugen mit unterschrieben! Das mit der Frechheit, dem stimme ich zu. Es ist scheinbar eine Lüge und somit Manipulation von vielen vielen Mitarbeitern. 

Ein Unternehmen, dass sich um die Motivation nicht schert, wird diese maroden Früchte irgendwann ernten. Und dies von einem Unternehmen, an dem Väterchen Staat  (mit 30 % ?)  beteiligt ist.

Hallo, wir waren beim Anwalt. Der hat sich nun von der RSVG bestätigen lassen, dass sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben und schreibt nun die deutsche Post AG an. Er meint, dass sie nicht so einfach die Jobtickets kündigen dürfen. Wir warten nun auf die Antwort.

IchAusBonn 
Fragesteller
 30.09.2016, 09:06

Hallo Insom, Danke Euch für Euer Engagement. Ich bin mal gespannt.

Wir haben heute Antwort vom Anwalt erhalten. Die Jobtickets laufen zunächst bis März 2017 weiter und werden dann wohl neu mit der RSVG verhandelt. Die Post macht noch einen Aushang und will die MA wohl auch noch schriftlich informieren.

Hallo, mein Mann ist auch davon betroffen. Ich habe bei der RSVG angerufen. Dort wurde ich darüber informiert, dass es keine geänderten Rahmenbedingungen gibt. Die RSVG wusste noch gar nichts davon, dass die Deutsche Post keine Jobtickets mehr abnehmen will. Die Personalabteilung meines Mannes hat mich darüber informiert, dass sich für den Großkundenrabatt bisher nicht genug Mitarbeiter gemeldet haben und wir daher davon ausgehen können, dass es gar keine Unterstützung mehr bei den Fahrtkosten geben wird. Für meinen Mann würde dies bedeuten, dass er sich ein Monatsticket für 255 € kaufen müsste. Das können wir uns nicht leisten. Der Betriebsrat unternimmt gar nichts.

IchAusBonn 
Fragesteller
 31.08.2016, 10:01

Die Bekanntgabe wurde vom Betriebsrat mit unterschrieben. Eine Kollegin aus der stationären Bearbeitung hat daraufhin den Betriebsrat angeschrieben und auch noch keine Antwort erhalten.

Keine rechtlichen Änderungen bedeutet, dass die Mitarbeiter bewußt belogen. Ein Armutszeugnis für ein Unternehmen dieser Grösse.

Insom  31.08.2016, 10:34
@IchAusBonn

Der Betriebsrat sagte mir, dass durch die Jobtickets dem Unternehmen keine Kosten entstehen würden. Ich denke jedoch, dass die Jobtickets bisher vom AG bezuschusst wurden und das soll nun eingespart werden. Ich habe mir im Internet die Vertragsbedingungen für Jobtickets angeschaut und dort konnte ich nur Rabattstufen bis 13 % finden.