Gebe ich mein Jobticket oder die Entfernungspauschale bei der Steuerklärung an?

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Du gibst auf jeden Fall die Entfernungskilometer an. Es ist seit ein paar Jahren gesetzlich so geregelt, dass Dir auf jeden Fall die Entfernungspauschale zusteht, auch wenn Du gar nicht so viel Geld für Deine Fahrten zur Arbeit ausgegeben hast. Die Kosten für das Jobticket gibst Du zusätzlich an - das Finanzamt prüft, was für Dich günstiger ist.

Anna82 
Fragesteller
 28.05.2014, 18:36

Genau damit war ich mir unsicher. Vielen Dank!

Ich hab,a ls ich mal eins hatte, das Jobticket mit von mir zu zahlenden €€ angegeben, dazu die einfachen KM (man muss ja angeben,w ie man die zurückgelegt hat. Dadurch ist dann das JC klar)

Wenn du keine weiteren Werbungskosten hast, kannst du dir die Angaben sparen, da der Werbungskostenpauschbetrag von 1000 € nicht überschritten wird.