Gebe ich mein Jobticket oder die Entfernungspauschale bei der Steuerklärung an?
Hallo,
ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung für 2013 und komme nicht weiter und hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe ein Jobticket, d.h. ich habe monatlich 42,50 € und mein Arbeitgeber 40,50 € bezahlt (die Monatskarte kostet in meiner Region 83 € u. die Personalabteilung sagte mir dass damit nicht die Grenze überschritten wird dass es versteuert werden muss). Mit dem Auto hätte ich eine einfache Strecke von 3 Km. Darf ich diese nun bei der Steuer absetzen? In meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2013 steht nur mein Lohn, nichts von dem Jobticket. Irgendwie verstehe ich nicht was ich jetzt hier angeben muss und darf. Vorab schon mal vielen Dank für Antworten!
3 Antworten
Du gibst auf jeden Fall die Entfernungskilometer an. Es ist seit ein paar Jahren gesetzlich so geregelt, dass Dir auf jeden Fall die Entfernungspauschale zusteht, auch wenn Du gar nicht so viel Geld für Deine Fahrten zur Arbeit ausgegeben hast. Die Kosten für das Jobticket gibst Du zusätzlich an - das Finanzamt prüft, was für Dich günstiger ist.
Genau damit war ich mir unsicher. Vielen Dank!
Ich hab,a ls ich mal eins hatte, das Jobticket mit von mir zu zahlenden €€ angegeben, dazu die einfachen KM (man muss ja angeben,w ie man die zurückgelegt hat. Dadurch ist dann das JC klar)
Wenn du keine weiteren Werbungskosten hast, kannst du dir die Angaben sparen, da der Werbungskostenpauschbetrag von 1000 € nicht überschritten wird.