Kilometer Geld trotz Jobticket? (Steuern)

2 Antworten

Für Fahrten zum Arbeitsplatz wird die Entfernungspauschale angesetzt; die tatsächlichen Aufwendungen oder welches Verkehrsmittel genutzt wird, spielen hier erst einmal keine Rolle:

0,30 € * km (einfache Fahrt!!) * Arbeitstage = Entfernungspauschale

Wenn der Fahrpreis des Jobtickets höher wäre als die Entfernungspauschale, können die tatsächlichen Kosten des Tickets angesetzt werden.

Das Jobticket ist zwar ein preiswerteres Ticket als ein normales Ticket, aber es wird ja von Dir selbst bezahlt - das ist also kein Zuschuß des ArbG, der angerechnet werden müsste.

Für die Zeit wo du das Jobticket hattest, musst du das angeben und in der übrigen Zeit kannst du die normalen Wegekosten angeben.

Und wieviel kriege ich für den Zeitraum des jobtickets Geld zurück?