Jobticket schon jetzt abgeben?

1 Antwort

Wenn dir das Jobticket wirklich zusteht, also als offizieller tariflich oder vertraglich festgelegter geldwerter Vorteil, dann mußt du es auch bis zum letzten Tag im Dienst nutzen können oder, wenn es organisatorisch so ist, daß du es jetzt schon abgeben mußt, muß man dir die Fahrtkosten von zu Hause zur Arbeit und zurück, die dir dadurch entstehen, weil du es vorzeitig abeben mußt, erstattet werden.

Wenn das Jobticket dir aber an sich nicht umbedingt zusteht und es nur ein zusätzlicher Service deines Arbeitgebers ist, weil er seine Angestellten quasi aus Nettigkeit damit ausstattet, kann er das jeder Zeit von dir zurückverlangen.