Jobcenter will jeden Monat Kontoauszug und Lohnabrechnung?

8 Antworten

Falls Du bei Deinen ALG 2 - beziehenden Eltern lebst, bildest Du per Gesetz automatisch eine Bedarfsgemeinschaft mit ihnen und solltest dadurch automatisch auch ALG 2 bekommen.

Bzw. bekommen Deine Eltern es mutmaßlich für Dich.

Wenn Du eine regelmäßige Ausbildungsvergütung erhältst, rechnet das Jobcenter den anrechenbaren Teil davon auf Dein ALG 2 an.

Dafür sind die Kontoauszüge und die Lohnabrechnungen.

Falls Deine Ausbildungsvergütung hoch genug sein sollte, würdest Du dadurch der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern entfallen.

Dieses mal wurde aber auf dem Brief beigefügt das ich die Sicherung des Lebensunterhalts beantragt hätte, was ich jedoch definitiv mit 16 nicht getan habe.

Das ergibt im Moment für mich wenig Sinn.

Was steht denn da genau drin bzw. könntest Du ein auf dem Kopf stehendes Foto hochladen, auf welchem man den Brief bzw. die entsprechende Textpassage gut lesen kann?

was ich jedoch definitiv mit 16 nicht getan habe.

Du vielleicht nicht, aber deine Eltern für dich.

Wenn du noch zu Hause wohnst, gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft und dein Einkommen wird auf die euch als Familie (Harzt 4, Wohnzuschuss,...) zustehende Leistung angerechnet.

Daher wollen und müssen sie natürlich wissen, wie viel du in der Ausbildung verdienst und ob du noch Nebeneinkünfte oder zu hohes Vermögen hast.

Frage doch mal bei der Sachbearbeiterin schriftlich nach, ob es reicht wenn du ihr die Abrechnungen zukünftig immer gesammelt z.B. nur alle 3 Monate schickst und dass du dich meldest, falls sich zwischendurch was an deinem Lohn ändert.

Denn vermutlich hast du ja bis nächsten August immer exakt das gleiche Gehalt in der Ausbildung, außer es gibt eine tarifliche Erhöhung oder Sonderzahlung.

Vielleicht brauchten sie die aktuell auch nur immer, weil sie immer 3 Stück brauchen um dein Durchschnittsgehalt ansetzen zu können und nun ist erstmal Ruhe.

Frage da wie gesagt sonst einfach mal nett und höflich schriftlich nach.

Rückfragen gehen auch telefonisch wenn der Sachbearbeiter das mit mascht, Absprachen solltest du dir immer "für deine Eltern" (als Beweis für eure Unterlagen, falls es mal Stress gibt) schriftlich geben lassen.

Das hat dann das Elternteil das den Antrag auf ALG - 2 gestellt hat in Vertretung für alle Haushaltsmitglieder gemacht.

Diese Nachweise sind notwendig, damit das Jobcenter berechnen kann, ob und wenn ja, in welcher Höhe deinen Eltern für dich noch Leistungen zustehen, solltest Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können.

Solltest Du das können, dann bist Du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus, sie bekommen dann gar nichts mehr für dich gezahlt.

Dann müsstest Du deinen Anteil der Warmmiete, Haushaltsstrom und Essen selber an deine Eltern zahlen.

Nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches Du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigten würdest, würde wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

Hätte das Elternteil, welches das Kindergeld bekommt kein anderes Einkommen, auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, könnten min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend gemacht werden.

Ruf dein Job Center, und den Sachbearbeiter, der oben rechts auf dem Brief steht, an.

Deine Eltern beziehen Alg II und du lebst mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehst deshalb auch Leistungen, soweit du deinen Bedarf nicht aus einem Einkommen deckst. Die Lohnabrechnung wird benötigt um zu berechnen, ob und wie viel Alg II dir noch zusteht und der Kontoauszug ist nötig, da sie wissen müssen in welchem Monat der Lohn zufließt.