Ab wann muss man Jobcenter den unterschriebenen Arbeitsvertrag (11.07.2017) spätestens melden, wenn die Arbeit erst am 31.07.2017 beginnt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du teilst das dem Jobcenter ganz einfach vor deiner Beschäftigungsaufnahme mit und wenn das 1 Tag davor wäre,dann bist du deiner Mitwirkungspflicht immer noch nachgekommen,es gibt da keine gesetzliche Regelung wie viele Tage vorher man das melden muss !

Eine Veränderung ist ja erst nach Eintritt dieser bekannt zu geben,also genaugenommen könntest du das dem Jobcenter auch am Tag deiner Beschäftigungsaufnahme melden.

Aber ich würde es an deiner Stelle nach dem 25.am besten 27 oder 28.07.2017 machen,denn dann kannst du dir sicher sein das du erst mal für August deine Leistungen noch bekommst und das ist erst einmal wichtig für dich,denn dann hat das Jobcenter keine Zeit mehr deine Leistungen einzustellen,weil diese in der Regel immer um den 20 eines Monats angewiesen werden.

Du suchst dir dann aus dem Internet eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die kannst du ausdrucken,ausfüllen und dann mit einer Kopie deines AV - ans Jobcenter schicken oder da abgeben bzw.in den Briefkasten werfen.

Es zählt dann das sogenannte Zuflussprinzip,wenn du also dann dein erstes Einkommen erst im September auf dein Konto bekommst,dann musst du von den ALG - 2 Leistungen für August nicht einen Cent zurück zahlen.

Nur wenn du es noch im August aufs Konto bekommst hast du dann zu unrecht Leistungen bezogen und dann kommt es zur Rückforderung,da du diesen Betrag dann sicher nicht in einer Summe zurück zahlen kannst,stellst du dann nach schriftlichem Zugang der Rückforderung fristgerecht einen schriftlichen Antrag auf Ratenzahlung.

Ob du dann das komplette ALG - 2 für August zurück zahlen musst oder nur einen Teil,entscheidet dann die Höhe deines Bedarfs ( ALG - 2 Anspruchs ) und was du an Brutto und Nettoeinkommen im August verdient bzw.aufs Konto bekommen hast.

Denn von deinem Bruttoeinkommen werden dir dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet,dass wären erst einmal 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen noch mal 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min.ein minderjähriges Kind leben würde oder du eines hättest,dann steigt die letzte Stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto an und davon dann noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch von deinem Nettoeinkommen abgezogen und das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und das müsstest du dann ans Jobcenter zurück zahlen bzw.max. das was du für den Monat August an ALG - 2 Leistungen bekommen hast.

Angenommen du hättest jetzt 800 € ALG - 2 Anspruch,verdienst dann 1200 € Brutto und bekommst 900 € Netto aufs Konto,dann läge dein Freibetrag bei derzeit 300 € und nach theoretischem Abzug vom Netto blieben noch 600 € anrechenbares Einkommen,dass müsstest du dann ans Jobcenter zurück zahlen.

Dazu käme dann noch dein Beitrag für die Kranken - und Pflegeversicherung,denn die gehen dann ja von deinem Bruttoeinkommen schon ab und das Jobcenter hätte dir diese für August ja auch gezahlt.

Normalerweise stünde dir ALG - 2 bis zum ersten Zufluss des Einkommens zu,aber die meisten Jobcenter stellen gerne mal vorsorglich die Leistungen ein und wenn man dann nicht vorsorglich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellt sieht es dann schlecht aus.

Vielen Dank beste und für mich hilfreichste Antwort! Werde ich so machen, am 27./28. mitteilen.

@CBA123ABC321

Das ist das beste und einfachste,sonst hättest du nur unnötigen Ärger und im neuen Monat evtl.kein Geld !

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Du kannst beim Jobcenter einen Kredit beantragen über das Geld für diesen einen Monat.

Und geben die mir das dann auf jedenfall, auch wenn ich Schulden, nicht bei denen, habe?

@CBA123ABC321

Das ist ja nur eine Überbrückung die du Zeitnah zurück zahlen musst.

An eins denke auf jeden Fall: wenn Du Gerld gkiegst, für einen Zeitraum, wo eigentlich schon Lohn läuft (Du ihn nur noch nicht hast), dann wirst Du das relativ zügig zurückzahlen müssen!

Also da unbedingt dann vorsorgen=sparen.

Und eine andere Sache: Dein Vertrag beginnt tatsächlich am 31.? Sehr ungewöhnlich. Achte drauf, dass Dein neuer Ag Dich nicht irgendwie um den einen Tag bringt, den Du da also bezahlt kriegen musst.

Leider zu spät zum sparen und finanziell zurzeit nicht möglich. Muss ich das dann zurückzahlen, wenn ich mein Lohn erhalte, weil wie soll man sonst zurückzahlen ohne Lohn?

@CBA123ABC321

Theoretisch könnte das Amt auch Strafanzeige wegen Sozialbetrug stellen, wenn aus dem Datum des Arbeitsvertrags hervorgeht, dass Du ihn wissentlich verschwiegen und damit unrechtmässig Gelder empfangen hast.

Zurückzahlen wirst Du den Monat dann auf jeden Fall müssen. Allerdings kann man Ratenzahlung vereinbaren.

Du bekommst doch das Geld trotzdem für den August, welches du dann eben zurückbezahlen musst. Kein Streß ;). - Aber sparsam leben, damit es reicht!

Bist du dir sicher? Also bekomme ich es und muss einfach nur zurückzahlen oder wie? Streichen die mir nicht das Geld? 

Wenn du Zahlungen für einen Zeitraum kassierst, für den du keinen Anspruch mehr hast, dann wird das Amt dieses Geld sehr zeitnah zurück fordern wenn es schon ausbezahlt wurde. Der erste Arbeitstag ist tatsächlich der 31.07.? Das ist aber sehr ungewöhnlich

Aber wie soll ich den Leben diesen einen Monat August? Ich habe Schulden und kann nicht sparen, aber muss meine laufende Kosten auch decken. 

Vereinbare mit dem Jobcenter, dass die das Geld auf Darlehensbasis ausgezahlt wird und vereinbare eine Ratenzahlung zur Rückzahlung!

@SaVer79

Danke!