Dürfen Menschen die Hartz4 beziehen auch anderweitig bisschen Geld von anderen bekommen, ist das erlaubt?

5 Antworten

Grundsätzlich mußt Du jede Einnahme/jedes Einkommen dem Jobcenter melden; dort überprüft man dann, ob das Geld angerechnet wird.

Geldschenke aus der Familie werden nur in geringem Maße nicht angerechnet.

10 € für die Teilnahme an einer Umfrage kann als Einkommen gewertet werden; vor allem, wenn man wegen des Geldes an der Umfrage teilnimmt.

Was wenn das Jobcenter meinen Kontoauszug sehen möchte und dann ebendiese Beobachtung feststellt?

Wenn Du diese Zahlungseingänge nicht sofort bzw. nicht zeitnah meldest, dann wirst Du Dich erklären müssen ...

Ich danke dir für die ausführliche Erklärung. Ja, das leuchtet mir ein, dass man natürlich alles preisgeben sollte und denen auch Bescheid geben muss..

Was heißt denn aber "Zahlungseingänge zeitnah melden"? Sollte ich dort anrufen und Bescheid geben, dass ich nun 10Euro von meiner Tante bekommen habe oder..

@IAmNew00

"Zeitnah" bedeutet innarhalb weniger Tage nach Zahlungseingang, und immer papierschriftlich melden. Entsprechenden Kontoauszug beilegen.

Überweisungen auf dein Konto werden als Einnahmen gesehen und angerechnet. Was dir privat in die Hand gegeben wird, erscheint dann auch nicht auf deinen Kontoauszügen.

Wenn du an Umfragen teilnimmst und dafür Geld bekommst, was auf dein Konto überwiesen wird, so ist das eine Einnahme, weil du wegen des Geldes an der Umfrage teilnimmst.

Du musst solche Zahlungseingänge dem Jobcenter umgehend melden, auch wenn es um geringe Beträge geht.. Einnahmen sind nun mal Einnahmen.

Dabei darf man nicht vergessen, dass das Geld welches das Jobcenter bezahlt, nicht das Geld vom Jobcenter ist, sondern das Geld von den Steuerzahlern kommt.

Es gibt zwar genug Hartz IV Empfänger die nebenher arbeiten gehen und sich das Geld bar auszahlen lassen. Das bekommt dann das Jobcenter nicht mit. Kontrollen, ob jemand nebenher arbeitet, gibt es keine.

Auch dir danke ich für die aufschlussreiche Antwort, du hast absolut Recht. Mir fiel es bloß schwer die Grenzen zu erkennen, oder zu wissen, ab wann ich einen Fehler begehen würde..

Hätte nicht wirklich gedacht, dass ich eben auch bei so geringen Einnahmen alles melden muss, da diese ja nur einmalig von der Familie, Freunden, oder wem auch immer eben als Geschenk/Unterstützung sind und nur als einmalige Sache dienen aber das ist echt gut zu wissen..

Überweisungen auf dein Konto werden als Einnahmen gesehen und angerechnet.

Nur grundsätzlich, nicht jedoch ausschließlich.

Das bekommt dann das Jobcenter nicht mit. Kontrollen, ob jemand nebenher arbeitet, gibt es keine.

Das ist nicht richtig.

Das ist erlaubt und freut das Jobcenter und den Staat, denn jeder Zahlungseingang muss gemeldet werden und kann dazu führen, daß deine Leistungen gekürzt werden.

Wie andere schon erwähnten: Eigentlich sollte man alles angeben. Praktisch macht das bei Barzahlungen (Geschenke unter Verwandten, etc.) aber niemand - ist auch nich nachprüfbar, außer du hast plötzlich ein teures Auto geschenkt bekommen (oder bar sehr viel Geld, wovon du dir was teures kaufen würdest, was jemand dann bemerkt und dich anschwärzt).

Aufm Konto sollte man jederzeit alles erklären können. Zahlt man selber von sich etwas bar ein weil man vorher zu viel abholte als "Haushaltsgeld" kann das Jobcenter das natürlich nicht anrechnen. (Außer sie hätten den verdacht man hätte das geschent bekommen, da müsste es aber schon öfter bzw. größere Summen sein.)

Für Zahlungen von anderswo (Firma die für Umfragen was überweist) ... werden die es wohl anrechnen müssen. Die Ampel-Koalition diskutiert glaube ich höhere Bagatell-Grenzen. Keine Ahnung ob das auch für unregelmäßige Einkommen ist oder es da nur um Guthaben geht bei Betriebskostenabrechnung von Vermietet, etc. (Hatte hier schon mal, dass das Jobcenter bei mir etwas explizit nicht zurückforderte - mir das auch so sagte. Bei kleinem Betrag. Weil nich wirtschaftlich. Das war aber glaub gar nicht rechtens. Die müssen das rechtlich - bei jedem kleinen Betrag - einfordern, nach aktueller Lage.)

In ner Verordnung steht das hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html

10 Euro je Monat sind wohl tatsächlich frei. Aber man kann nich daraus 120 pro Jahr sagen und in einem Monat 30 und in nem andern Monat 90 und in übrigen Monaten sonst nix. Laut nem Kommentar zur Verordnung streng jeden Monat geguckt - und es werden die Beträge zusammen genommen. (3x5 Euro und man wäre über 10. Nich dass jedes mal die 5 ja unter 10 liegen.) Aber wohl auch pro Person in der Bedarfsgemeinschaft getrennt, wenn 2 Personen zusammen leben darf jede 10 haben.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-11a-nicht-zu-beruecksichtigendes-einkommen-211-nicht-zu-beruecksichtigende-einnahmen-nach-der-alg-iiv_idesk_PI13994_HI2656549.html

was über Dein Konto läuft musst Du erklären können

Geschenke der Familie also besser in bar