Ist es rechtens, dass beim Alg 2 (Hartz 4) das Schüler-Bafög "abgezogen" wird, obwohl man Schulgeld zu zahlen hat?

6 Antworten

Ja, das ist korrekt so. Da du dich freiwillig für eine Privatschule entschieden hast, musst du selber schauen, wie du das finanzierst. Da gibt es nicht mehr Hilfe als bei einer kostenfreien, regulären Schule.

Deswegen sind solche Privatausbildungen auch nur machbar, wenn die Eltern genug eigenes Geld haben, um dir das zu finanzieren.

Ja das ist korrekt !

Hast Du denn dem Jobcenter nachgewiesen wann und wie viel Schulgeld zu zahlen ist ?

Wenn Du kein weiteres Einkommen ( Erwerbseinkommen ) hast, dann müssen auf dein Bafög - erst einmal pauschal 100 € Freibetrag berücksichtig werden, also 100 € weniger als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden.

In diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, die können in Abzug gebracht werden, wenn die verbleibenden 70 € deine monatlich notwendigen ausbildungsbedingten Aufwendungen nicht deckt, dann muss das dem Jobcenter nachgewiesen werden.

Im Regelfall kann man dann den übersteigenden Betrag über diesen 70 € zusätzlich geltend machen, somit würde sich dann das anrechenbare Einkommen weiter verringern.

Ja, ich hab dem Jobcenter alles zugesandt.. wie viel ich monatlich an meinem Studium zahlen muss etc. Ich muss um die 200 Euro zahlen aber dennoch lassen sie mir vom Geld ebend nur noch die 100 Euro übrig was an sich ja nicht reicht.

@Marii543

Es muss dann ja min.einen Bescheid über die Anrechnung des Einkommens geben.

Was sagt dieser denn aus und hast Du gegen diesen dann auch fristgerecht einen formlosen schriftlichen Widerspruch eingelegt ?

Denn dann müsste das ja begründet werden.

@isomatte

Ja, diesen Bescheid habe ich auch erhalten, den Widerspruch den ich eingelegt habe wurde vom Jobcenter abgelehnt.

@Marii543

Und mit welcher Begründung ?

Schule ist kostenlos

Aka Ausbildung*

@Marii543

Ausbildung auf Bezahlschule ... da gilt das was schon erläutert wurde - Bafög-Anrechnung bis auf einen Freibetrag von 100,00 Euro

das Du überhaupt Alg2 beziehen kannst, ist schon eine Ausnahmeregelung, weil sich Bafög und Alg2 eigentlich ausschließt

also musst Du mit dem Geld wirtschaften lernen (Dein Haushalt und Du), dass Du da irgendwie etwas "abbekommst", wie etwa Taschengeld, ist bei Alg2 nicht vorgesehen, damit soll das Existenzminimum gedeckt werden - sonst nichts

Alg 2, wovon ich leider persönlich so gut wie gar nichts abbekomme,

Wirst Du von Deinem "Haushalt" nicht mit Lebensmitteln, Kleidung, etc. versorgt?

Das Schüler-BAföG wird unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf Dein ALG 2 angerechnet. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Wie hoch ist das Schulgeld und auf was für eine Schule gehst Du (Schultyp + staatlich/privat)?

Ich mache eine Doppelqualifizierung also Studium und Ausbildung. Das Studium (privat) muss ich zahlen. Ich zahle monatlich 205€

Klar doch ich werde versorgt, etwas extrem ausgedrückt sorry!

Ja, die Anrechnung ist korrekt, da sie gesetzlich so vorgesehen ist. Auf das BAFÖG wird ein Freibetrag von 100 € gewährt. Wenn das Schulgeld höher ist, kann man einen Nachweis dazu beim Jobcenter einreichen. Es wird dann geprüft, ob ein weiterer Freibetrag zu gewähren ist.