Jobcenter Weiterbewilligungsantrag einkommen?

3 Antworten

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Nein. Der Weiterbewilligungsantrag fragt die Gegenwart ab, nicht die Vergangenheit.

Gruß aus Berlin, Gerd

Max2238193 
Fragesteller
 17.06.2019, 18:52

Ok danke

Max2238193 
Fragesteller
 17.06.2019, 18:57

Auf dem Weiterbewilligungsantrag steht Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Jedoch steht in den Brief , welches ich bekomme habe " Sie erhalten derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), zählt jetzt diese Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch zur Arbeitslosengeld ?

GerdausBerlin  17.06.2019, 22:04
@Max2238193

Manche Leute erhalten neben dem ALG II (zwei, also "Hartz IV") auch noch ALG I (eins), also "Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch". Dann müssen sie das eben auch angeben auf dem Weiterbewilligungsantrag - wenn nicht, dann nicht.

Wenn du einen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen musst, dann sollte dem Jobcenter deine aktuellen Verhältnisse ja bekannt sein, weil du deiner Mitwirkungspflicht hättest nachkommen müssen, wenn sich an deinen witschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen etwas geändert hätte.

Deine Leistungen nach dem SGB - ll sind kein anzugebendes Einkommen, hast du also außer deinem ALG - 2 keine weiteren Einkommen und auch ein evtl.Mitglied keiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) nicht, dann ist da auch nichts anzugeben.

Dort musst du das eintragen was du jetzt gerade aktuell an Einnahmen hast.

Max2238193 
Fragesteller
 17.06.2019, 18:57

Auf dem Weiterbewilligungsantrag steht Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Jedoch steht in den Brief , welches ich bekomme habe " Sie erhalten derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), zählt jetzt diese Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch zur Arbeitslosengeld ?