Jobcenter Weiterbewilligungsantrag einkommen?
Ich habe von Jobcenter ein Weiterbewilligungsantrag bekommen dort steht:
"3.2 Ich erziele bzw. ein Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft erzielt Einkommen
Folgendes Einkommen wird erzielt:"
Situation:
Ich bin momentan arbeitsunfähig , konnte aber 2018 noch arbeiten. Muss ich das trotzdem ausfüllen das ich Einkommen erzielt habe und in welcher Höhe?
3 Antworten
Nein. Der Weiterbewilligungsantrag fragt die Gegenwart ab, nicht die Vergangenheit.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ok danke
Manche Leute erhalten neben dem ALG II (zwei, also "Hartz IV") auch noch ALG I (eins), also "Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch". Dann müssen sie das eben auch angeben auf dem Weiterbewilligungsantrag - wenn nicht, dann nicht.
Wenn du einen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen musst, dann sollte dem Jobcenter deine aktuellen Verhältnisse ja bekannt sein, weil du deiner Mitwirkungspflicht hättest nachkommen müssen, wenn sich an deinen witschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen etwas geändert hätte.
Deine Leistungen nach dem SGB - ll sind kein anzugebendes Einkommen, hast du also außer deinem ALG - 2 keine weiteren Einkommen und auch ein evtl.Mitglied keiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) nicht, dann ist da auch nichts anzugeben.
Dort musst du das eintragen was du jetzt gerade aktuell an Einnahmen hast.
Auf dem Weiterbewilligungsantrag steht Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Jedoch steht in den Brief , welches ich bekomme habe " Sie erhalten derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), zählt jetzt diese Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch zur Arbeitslosengeld ?
Auf dem Weiterbewilligungsantrag steht Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Jedoch steht in den Brief , welches ich bekomme habe " Sie erhalten derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), zählt jetzt diese Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch zur Arbeitslosengeld ?